Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 207

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Wettbewerb zulässig ist, fair ist und unsere Wirtschaft schützt und stark macht. Da geht es auch um die Zulassung gentechnisch veränderten Saatguts. Österreich entscheidet, ob wir es verwenden.

Damit wir jetzt in diesem Bereich anders entscheiden können als das ganze andere Europa, hat man das Selbstbestimmungsrecht erfunden. Elisabeth Köstinger hat sich dabei sehr große Verdienste im Europaparlament erworben, und sie muss hier gewürdigt werden. (Abg. Steinbichler: Da muss man die „Kronen Zeitung“ lesen!) Ich bedanke mich auch bei Niki Berlakovich, denn der hat als Umweltminister die Kom­mission richtig zum Schwitzen gebracht und ihnen den Nerv gezogen. Und ich bedanke mich bei unserem Bundesminister Andrä Rupprechter, der jetzt den letzten Nagel eingeschlagen hat und geschaut hat, dass das wirklich eine gute Geschichte wird. Er hat in Europa die richtigen Entscheidungen herbeiführen können und uns jetzt ein Gesetz vorgelegt, das gemeinsam mit dem Gesetz der Frau Gesundheitsministerin zu einer guten Grundlage für die Landesentscheidungen führen wird.

In Summe können wir dann gemeinsam zusammenwirken und auswählen, ob die biologische Landwirtschaft und die nachhaltig konventionelle Landwirtschaft vor gentechnisch verändertem Saatgut im Anbau geschützt werden sollen – ich will das. Und wir werden auch verhindern können, dass irgendjemand, der vielleicht noch Saatgut in der Sämaschine drinnen hat und vielleicht über die Grenze bringt, es in unsere österreichischen Äcker versenken darf.

Und etwas macht mir auch Freude: Ich war einmal Umweltsprecher dieser Fraktion, und wir haben damals seitens der ÖVP eingebracht, dass das Umwelthaftungsgesetz so verbessert werden muss, dass es entschädigt werden muss, wenn Firmen versehentlich oder absichtlich Saatgut in Verkehr bringen, das Schaden anrichtet, und dass die entsprechenden Firmen auch ernsthafte finanzielle Konsequenzen zu tragen hätten. Was wir damals begonnen haben, wird heute gut abgeschlossen, und ich glaube, dass das, was heute in Österreich schon gilt, dass unsere Bauern und Bäuerin­nen gentechnikfrei wirtschaften, auch zukunftsfähig und gut abgesichert ist, da wir unseren Kunden das Beste bieten wollen. Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.)

18.25


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Ecker. –Bitte.

 


18.26.06

Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ein ganz klares Nein zum Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen seitens der sozialdemokratischen Fraktion und ein ganz klares Ja zu einer akkordierten Bundeslösung unter Berücksichtigung sowohl der Bundesländerkompetenz als auch der Kompetenz der Gesundheitsministerin, die in der entscheidenden Phase 1 der Selbstbestimmung agieren wird. Ich begrüße es sehr, dass wir für die Phase 2 nun die notwendige Zweidrittelmehrheit gefunden haben, um dieses Gesetz beschließen zu können.

Eine Strategieentwicklung der Koordinierung der Anbauverbote der Länder ist ein wert­voller Inhalt diese neuen Gesetzes, das möchte ich sehr betonen. Man sollte den Menschen aber klipp und klar sagen, dass 60 bis 80 Prozent der Lebensmittel, die man in den Regalen der Supermärkte findet, bereits mit Gentechnik in Berührung gekom­men sind. Etwa 60 Prozent der Futtermittel muss die Europäische Union importieren, es handelt sich hierbei vor allem um Sojabohnen aus Nord- und Südamerika, um gentechnisch veränderte Futtermittel. Etwa 35 Millionen Tonnen werden pro Jahr importiert, das sind 65 Kilogramm pro Einwohner in der Europäischen Union. Der


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