Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 208

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Anbau dieses Saatgutes ist in Ländern wie USA, Argentinien, Paraguay und dem wichtigsten Herkunftsland, Brasilen, mittlerweile Standard. Indirekt landen diese gentechnisch veränderten Erzeugnisse auf unseren Tellern – so viel zur Klarstellung.

Sehr wesentlich wird es jedoch sein, das GVO-Anbauverbot zu kontrollieren, denn dies ist der wichtigste Schutz dafür, dass dieses Gesetz im Sinne des Anbauverbotes eingehalten und vor allem umgesetzt werden kann. Deshalb unterstütze ich auch den Entschließungsantrag meines Vorredners der Grünen, Dr. Pirklhuber.

Was die Lebensmittel angeht, so ist es für mich einfach: Die Evolution hat Aber­millionen Jahre Zeit für Anpassungen gehabt, und wir dürfen die freie Natur auf keinen Fall als Versuchslabor nutzen. Ich möchte keine Pflanzen und auch keine gentechnisch veränderten Lebensmittel auf unseren Tellern haben. All diese Dinge sind zu wichtig, deshalb brauchen wir eine nationale, bundesweite, einheitliche Koordination. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)

18.28


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Rupprechter hat sich nun zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


18.28.35

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Österreich ist frei und Österreich bleibt frei – gentechnikfrei. Das können wir heute mit Fug und Recht behaupten. Es ist ein guter Tag für Österreich, für dieses lebenswerte Land, und für Österreichs Landwirtschaft.

Wir schaffen mit dieser Regierungsvorlage und dem gemeinsamen Abänderungsantrag die Grundlage dafür und die notwendige Ergänzung des heute Vormittag bereits beschlossenen Gentechnikgesetzes, das ja die Phase 1, das Opt-out, im Zulassungs-verfahren regelt.

Mit dem Rahmengesetz und den Ergänzungen im Abänderungsantrag schaffen wir die Grundlage für eine verfassungsrechtliche Verankerung des Gentechnikanbauverbots und zwar ohne Eingriff in die verfassungsmäßige Zuständigkeit der Bundesländer. Das war mir persönlich auch sehr wichtig.

Wir haben im letzten Jahr mit dem Selbstbestimmungsrecht für die Mitgliedstaaten die Grundlage geschaffen, das wir im Rat der Europäischen Union und im Europäischen Parlament, bei beiden Gesetzgebern, erkämpft haben. Das war viele Jahre blockiert. Es ist uns gelungen, das loszueisen und die EU-rechtliche Grundlage dafür zu schaf­fen. Das haben wir auch gemeinsam erreicht, und jetzt schaffen wir als erstes Mitgliedsland, als erste Region in Europa, die Grundlage, die nationale Umsetzung dafür. Ich glaube, deswegen können wir mit Fug und Recht behaupten, das ist ein guter Tag, da wir das gemeinsam geschafft haben.

Ich bin auch überzeugt davon, dass wir mit diesem Modell des Beirates ein gutes, zukunftstaugliches Modell auch für andere Gesetzesmaterien in der Frage der Kooperation zwischen den Bundesländern und dem Bund in solchen essentiellen Fragen geschaffen haben.

Wir schaffen damit Sicherheit und Verlässlichkeit für die Bäuerinnen und Bauern und für die Konsumentinnen und Konsumenten, und das ist gut und richtig so.

Ich bedanke mich bei den Verhandlungsführern, ganz besonders bei Jakob Auer, bei Erwin Preiner und auch besonders bei den Fraktionsführern in dieser Frage, bei Wolfgang Pirklhuber und bei Abgeordnetem Schellhorn, die sich entschieden haben, konstruktiv an dieser Gesetzgebung mitzuwirken, um die Verfassungsmehrheit auch


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