Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 218

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Präsident Karlheinz Kopf: Dieser Antrag ist ausreichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Einführung einer Qualitätspartnerschaft für heimische Gastronomiebetriebe“

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 26: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regierungsvorlage (673 d.B.): Bundesgesetz, mit dem Vorschriften über die Untersagung des Anbaus von gentechnisch veränderten Organis­men (Gentechnik-Anbauverbots-Rahmengesetz) erlassen und das Sorten­schutzgesetz geändert werden (764 d.B.)

Die heimische Kulinarik ist ein Erfolgsfaktor für den Tourismus in Österreich. Um das Voranschreiten einer „Verwässerung“ und/oder eine Verfälschung und damit ein Abhandenkommen dieses Genusserlebnisses zu verhindern und die Aufrechterhaltung des hohen Qualitätsanspruches des heimischen Tourismus und der heimischen Wirtschaft zu gewährleisten, müssen endlich Maßnahmen gesetzt werden.

Seit Jahren wird die Realisierung und rechtliche Verbindlichkeit eines einheitlichen Gütesiegels für die Lebensmittelkennzeichnung in Österreich diskutiert. In Österreich sind Produktion und Handel von Nahrungsmittel durch eine Vielzahl von Vermerken, Aufdrucken, Gütesiegel, Biosiegel und anderer rechtlich nicht einheitlich geregelter Kennzeichnungen geprägt. Die Konsumenten sehen sich einer Kennzeichnungs­inflation ausgeliefert, die statt Anleitung zum sicheren Einkauf von Lebensmittel Verwirrung und Unsicherheit stiftet. Verarbeiter und Endverbraucher können nicht 100%ig sicher gehen, woher die von ihnen bezogenen Lebensmittel tatsächlich stam­men, wie und wo sie verarbeitet wurden und unter welchen Bedingungen die Aufzucht bzw. der Anbau erfolgt ist. Die in Österreich kursierenden Kennzeichnungen sind untereinander nicht vergleichbar und haben damit für die Konsumenten keine Aus­sagekraft über tatsächliche Qualität und fairen Preis der angebotenen Produkte.

Im derzeit aktuellen Regierungsprogramm steht im Kapitel Gesundheit, dass „die Umsetzung einer klaren Herkunftskennzeichnung der Produkte und Rohstoffe auf EU-Ebene KonsumentInnen verlässliche und gesicherte Informationen sowie Schutz vor Täuschung bieten“ soll. Bis jetzt wurde diesbezüglich nichts unternommen – über bleiben bei dieser „Täuschung“ die irritierten und verunsicherten Konsumenten.

Es muss endlich gelingen, die Konsumenten von der tatsächlichen Landesherkunft der Lebensmittel liefernden Nutztiere zu informieren, die „Verösterreichisierung“ auslän­discher Grundstoffe samt Quasi-auslobung als österreichische Qualität muss endlich aufhören und die auf der Speisekarte ausgewiesene Qualität bezgl. der Nationalität 100%ig stimmen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden Entschließungsantrag:

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle erforderlichen Maßnahmen zu veran­lassen, um sicherzustellen, dass in heimischen Gastronomiebetrieben, die mit Qua­litäts­produkten österreichischer Herkunft werben, die Konsumenten und Gäste diese


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