Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 248

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völlig offen. Der zweite Punkt der Rüge war bessere Umweltinformation – darum geht es heute, und da geht auch etwas weiter.

Umweltinformation ist dann wertvoll, wenn sie rasch zur Verfügung gestellt wird. Und bisherige Strategien, die durchaus auch zur Anwendung kamen, nämlich dass Bür­gerInnen Anfragen, Informationsansuchen an Behörden stellen und das sogenannte Aussitzen stattfindet und man das halt so dahinwabern lässt, bis sich die Bürgerinnen und Bürger vielleicht nicht mehr so dafür interessieren, das wird durch dieses Gesetz ausgeschlossen. Rechtsschutz gegen Auskunftsverweigerung muss effektiv sein, muss rasch wirken. Und ich freue mich, dass es in der Regierungsvorlage gegenüber dem Ministerialentwurf die entsprechenden Änderungen gibt.

Wenn Bürgerinnen und Bürger in Zukunft ein Auskunftsansuchen an eine Behörde stellen, muss die Behörde innerhalb von zwei Monaten die Auskunft erteilen. Wenn sie sie nicht erteilt, muss sie einen ablehnenden Bescheid erlassen, und dieser Bescheid kann dann von den Bürgerinnen und Bürgern auch sofort bei Gericht bekämpft werden. Das ist ein wichtiger Schritt, eine Erleichterung für die Bürgerinnen und Bürger, verlässlich Auskunft oder eine Begründung für eine Nicht-Auskunft zu bekommen. Wir freuen uns darüber, wir werden deswegen auch zustimmen.

Ich möchte aber auch betonen, dass wir uns dieses zügige Modell auch beim Informationsfreiheitsgesetz wünschen, das auch gerade hier im Haus verhandelt wird. (Beifall bei den Grünen.)

Wir verlangen aber getrennte Abstimmung zu einem Punkt, nämlich zu dem, den Kollegin Weigerstorfer schon angesprochen hat, wo es eben um Geheim­haltungs­gründe geht. Umweltinformationen können zurückgehalten werden, wenn internatio­nale Beziehungen beeinträchtigt werden. Herr Minister, ich habe Sie im Umweltaus­schuss gefragt, was die Begründung dafür ist, Sie haben mir keine Antwort darauf gegeben. Das hat mich sehr gewundert. (Ruf bei der FPÖ: Mich nicht!) – Vielleicht verwundert es auch nicht.

Über die Vorgangsweise, dass Sie im Ausschuss auf eine berechtigte Frage nicht ant­worten, kann sich jeder selbst ein Urteil bilden. Wir werden diesen Punkt aber aus inhaltlichen Gründen ablehnen, nämlich weil es dabei genau auch um Vertrags­verletzungsverfahren geht. Und ich sehe das eigentlich überhaupt nicht ein, denn gerade Vertragsverletzungsverfahren oder ein Großteil der Vertragsverletzungs­ver­fahren wird von Bürgerinnen und Bürgern initiiert, weil sie einen Missstand aufgreifen. Und es ist völlig unverständlich, dass diese Bürgerinnen und Bürger dann keine Ahnung haben oder keine Information darüber bekommen, was der Stand des Ver­fahrens ist.

Wir fordern die völlige Offenlegung aller offiziellen Schriftstücke zwischen Österreich und der Europäischen Kommission, was Vertragsverletzungsverfahren angeht. (Beifall bei den Grünen.)

Man könnte noch weitere Verbesserungen durchführen, nämlich was den Rechts­schutz für Auskunftsverweigerung von öffentlichen Unternehmen angeht. Insgesamt werden wir dieser Novelle heute aber zustimmen – wie gesagt, bis auf den einen Punkt –, weil sie eben ein wichtiger Schritt ist und eine Erleichterung für die Bürgerin­nen und Bürger, zu Umweltinformation zu kommen.

Ich möchte abschließend aber auch noch den anderen Teil der Rüge der Aarhus-Vertragsstaatenkonferenz ansprechen, der nach wie vor völlig offen ist, nämlich den Zugang zu den Gerichten und die Durchsetzbarkeit von Umweltrecht für die Bürgerin­nen und Bürger. Österreich wurde hier gerügt, es gibt ein Vertragsverletzungsverfahren


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