Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 247

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt als Nächster Herr Abgeordneter Plessl. – Bitte.

 


20.17.43

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolle­gen! Sehr geehrte Damen und Herren! Das heute zur Novellierung vorliegende Umwelt­informationsgesetz ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Wir ver­stärken damit den Informationsfluss für unsere Bevölkerung. Es ist ein richtiger Schritt, mehr Informationen bereitzustellen, und das vor allem schneller.

Wir haben mit der „Seveso III-Richtlinie“, die von der Europäischen Union übernommen wurde, schon am 18. Juni eine Novellierung der Gewerbeordnung und des Mineral­rohstoffgesetzes durchgeführt. Insgesamt sind in der Europäischen Union ungefähr zehntausend ortsfeste Industrieanlagen davon betroffen, die große Mengen gefähr­licher Stoffe, und zwar in den Bereichen Chemie, Petrochemie, Lagerung und Metall­aufbereitung, verwenden oder lagern.

Bessere Information für unsere Bürger ist ein wichtiger Punkt, und zwar gerade über die Tätigkeit nahe gelegener Industrieanlagen. Wichtig sind auch Verhaltensregeln bei einem Unfall, auch im Internet abrufbar, und der Zugang zu Gerichten für die Bürger.

Frau Kollegin Winter, Sie haben hier angeführt, dass Sie eigentlich gegen eine Verkür­zung der Fristen sind. Aber es ist doch so: Der Bürger stellt ein Auskunftsansuchen, und die Behörde muss schneller, binnen zwei Monaten, darüber entscheiden. Deshalb sehen wir hier einen Vorteil für die Bürger und keinen Nachteil, wenn die Behörde innerhalb von zwei Monaten entscheiden muss und nicht sechs Monate Zeit dafür hat. Das ist etwas Positives. Deswegen befürworten wir diese Änderung.

Wir sind auch für strengere Maßstäbe bei den Inspektionen von Betrieben. Ich möchte in diesem Zusammenhang auf zwei Vorfälle aufmerksam machen, die uns in den letzten Monaten und Jahren beschäftigt haben. Der eine betrifft die Firma KWIZDA Agro in Korneuburg, wo das Grundwasser beeinträchtigt wurde, und der andere die HCB-Funde im Bereich des Zementwerks in Wietersdorf, wo im Kärntner Görtschitztal ebenfalls eine große Beeinträchtigung stattgefunden hat.

Ich habe in diesem Zusammenhang heute auch eine Anfrage an den Wirtschafts­minister gestellt. Darin geht es vor allem um diese Bereiche, und weil hier seit 2005 kein Unfall gemeldet worden ist, ersuche ich um Abklärung, damit wir die Bevölkerung entsprechend informieren können, denn laut meiner Information ist die Firma KWIZDA sehr wohl meldepflichtig. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

20.20


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Brunner. – Bitte.

 


20.20.24

Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Heute ist ein guter Tag – nicht nur für die Gentechnikfreiheit, sondern auch im Umwel­trecht geht etwas weiter. Wir novellieren das Umweltinformationsgesetz, und zwar nicht nur wegen der Seveso-Richtlinie, die schon angesprochen wurde, sondern es geht auch um die Umsetzung der Aarhus-Konvention.

Österreich ist ja vor über einem Jahr von der Aarhus-Vertragsstaatenkonferenz gerügt worden wegen mangelnder Umsetzung. Diese Rüge hat zwei Punkte betroffen, nämlich die sogenannte dritte Säule, den Zugang für Bürgerinnen und Bürger zu den Gerichten zur Durchsetzung von Umweltrecht. Das ist in Österreich leider nach wie vor


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