Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 246

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zwar für all jene, die Interesse daran haben beziehungsweise die wissen wollen: Wie schaut es aus mit den Sicherheitsmaßnahmen? Wie schaut es aus mit der Vorsorge des einzelnen Betriebes? Bin ich vielleicht einer, der im Umfeld dieses Betriebes lebt und arbeitet, oder bin ich einer, der allgemein Interesse am Umweltschutz hat oder daran, dass für die Behörden ein leichterer Zugang geschaffen wird? – Ich denke, diese Informationen und der leichtere Zugang sind auf jeden Fall unterstützenswert.

Aus unserer Sicht wird auch das Übereinkommen von Aarhus, das in diesem Zusam-menhang genannt wurde und wo es um die öffentliche Information von Verfahren und Unterlagen geht, damit gestärkt, und dem wird auch Rechnung getragen. Wir sehen da keinen Zwiespalt insofern, als es in Zukunft schwieriger werden würde, Verfahren abzuhalten. Aber es sind Vereinfachungen in Bezug darauf, dass ein höherer Rechts­schutz für die Öffentlichkeit gegeben ist, wenn es um Informationen im Umweltbereich geht. Wir sehen es auch als Vorteil, wenn die Behörden in Zukunft innerhalb kürzerer Fristen entscheiden müssen.

Das heißt, aus unserer Sicht kommt es zu einer verstärkten Verbreitung der Öffent­lichkeitsinformation und zu einer Verkürzung von Entscheidungen der Behörden. Daher bitte ich Sie diesbezüglich um Ihre Unterstützung. (Beifall bei der ÖVP.)

20.15


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt als Nächste Frau Abgeordnete Weigerstorfer. – Bitte.

 


20.15.15

Abgeordnete Ulrike Weigerstorfer (STRONACH): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Richtig ist, dass Änderungen im Umweltinformationsgesetz vorgenom­men werden müssen, aber das, was uns hier als EU-Anpassung verkauft wird, legt allerdings neu fest, dass Umweltinformationen im Falle einer Gefährdung von inter­nationalen Beziehungen nicht weitergegeben werden dürfen. Wohl ist das im Rahmen der ursprünglichen EU-Richtlinie möglich. Dennoch frage ich mich, warum man ausgerechnet jetzt darauf gekommen ist und nicht schon ein bisschen früher.

In den Erläuterungen steht nämlich, dass damit dem Umstand Rechnung getragen wird, dass diese Beziehungen schützenswert sind. – Da frage ich mich natürlich: Wovor muss man denn geschützt werden: vor Transparenz oder vielleicht vor inter­essierten Bürgerinnen und Bürgern? Ein großes Fragezeichen! Und spontan fällt mir da natürlich gleich TTIP ein.

Immerhin heißt es in der geltenden Fassung des Umweltinformationsgesetzes, dass „1. der Wortlaut völkerrechtlicher Verträge, Übereinkünfte und Vereinbarungen sowie gemein­schaftliche und sonstige Rechtsvorschriften über die Umwelt oder mit Bezug zur Umwelt; 2. Pläne und Programme mit Bezug zur Umwelt“ veröffentlicht werden müssen. TTIP soll aber wie auch TiSA erst fünf Jahre nach Inkrafttreten veröffentlicht werden.

Zurück zur vorliegenden Novelle. Grundsätzlich begrüßen wir die Verkürzung der Entscheidungsfrist der Behörden, die mein Vorredner schon angesprochen hat, natürlich sehr, und zwar von sechs auf zwei Monate, und auch die Verbesserung des Rechtsschutzes gegenüber behördlicher Auskunftsverweigerung, können aber bei dieser Novelle dennoch nicht mitgehen. Denn: Zum einen fehlen uns diverse Klar­stellungen im Hinblick auf Rechtssicherheit, und zum anderen ist die Tatsache, dass die Veröffentlichung von Umweltinformationen internationale Beziehungen nicht gefähr­den darf, generell für uns nicht tragbar. – Danke schön. (Beifall beim Team Stronach.)

20.17

 


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