Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 245

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20.10.02

Abgeordnete Dr. Susanne Winter (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege Knes, ich muss Ihnen zustimmen: Die Debatten im Landwirt­schaftsausschuss sind an Stimmung einfach nicht zu überbieten. Ich denke, das ist gut, das heißt: back to the roots! Zurück zu den Wurzeln! Und was kann uns als Tourismus- und Landwirtschaftsland Besseres geschehen als solch ein Gedankengut?!

Wir haben jetzt – Sie haben es soeben vom Herrn Präsidenten gehört – ein Bundes­gesetz zu beschließen, mit dem das Umweltinformationsgesetz geändert werden muss. Wie soll ich Ihnen das erklären? – Es gibt ja einige Termini technici, und zwar muss dieses Gesetz deswegen geändert werden, weil kürzlich erst die Seveso III-Richtlinie in Kraft getreten ist und dieses Gesetz in das österreichische Recht übernommen werden muss beziehungsweise unser Recht aufgrund dieser EU-Richt­linie geändert werden muss.

Das, was wir beschließen sollen, ist, dass sich die Informationspflicht der Öffentlichkeit gegenüber auch im Internet verstärken soll und muss, und zwar von all jenen Betrieben, die gefährliche Stoffe lagern, und zwar im Falle eines schweren Unfalls.

Ich denke, das ist eine sehr gute Sache und dem kann man durchaus zustimmen. Aller­dings gibt es auch noch einen zweiten Teil in diesem Gesetz, und da geht es darum, dass man die Verkürzung der Maximalfrist für Bescheiderlassungen gemäß § 8 Umweltinformationsgesetz auf zwei Monate herabsetzt.

Normalerweise beträgt diese Frist im österreichischen Verwaltungsrecht sechs Monate, und das ist daher eigentlich keine wirkliche Vereinfachung. Aber was uns Freiheitliche am meisten an dieser Sache stört, ist Folgendes: Es gibt eine Aarhus-Konvention, und diese Aarhus-Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der jeder Person Rechte im Umweltschutz zuschreibt. Was sich daraus in weiterer Folge ergibt, ist, dass praktisch jeder zu jeder Zeit einen Einspruch erheben oder seine rechtlichen Bedenken im Umwelt­schutzverfahren äußern kann, ohne dass das Verfahren als solches beendet ist. Die Gefahr sehen wir darin, dass dadurch unter Umständen Projekte bis ins Unendliche verschoben werden können, und zwar auch Projekte, die vielleicht von nationalem Nutzen wären.

Nun eine ganz kurze persönliche Bemerkung: Wir hatten eine Pressekonferenz zu dem Buch „Energie und Lebensmittel – Grundlagen zur Freiheit“, dessen Hauptautor unser Nationalratspräsident Ing. Norbert Hofer ist. Ich möchte als kleinen Akt der Höflichkeit den Umweltsprechern aller Parteien dieses Buch in ihre Lade legen. Ich hoffe, sie nehmen es mit als Sommerlektüre. Es wäre sicher eine gute Debattengrundlage für den Herbst. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

20.13


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt als Nächster Herr Abgeordneter Höfinger. – Bitte.

 


20.13.11

Abgeordneter Johann Höfinger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieses Umweltinformationsgesetz, das jetzt verbessert und präzisiert wird, ist ein wichtiges Instrument für die Sicherheit und die Information der Bevölkerung. Es ist eine praktische Angelegenheit. Wie meine Vorrednerin bereits ausgeführt hat, ist es eine Anpassung an eine EU-Richtlinie, die „Seveso III-Richtlinie“.

Diese besagt, dass Unternehmen, die gefährliche Stoffe lagern, wodurch auch Unfälle passieren können, in Zukunft viel einfacher informieren müssen, dass sie die Infor­mationen auch über das Internet für die Öffentlichkeit zugänglich machen müssen, und


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