Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 249

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gegen Österreich. Die Gerichte haben entschieden, dass Österreich hier Handlungs­bedarf hat. Österreich handelt nicht!

Herr Minister, von Ihnen ist ausständig eine entsprechende Änderung des Abfallwirt­schaftsgesetzes, des Immissionsschutzgesetzes-Luft, des Wasserrechtsgesetzes, und wir müssen auch Änderungen im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz vornehmen. (Abg. Pirklhuber: Ganz wichtig!) Aber all das wird nicht gemacht.

Seit Jahren liegt hier in diesem Haus ein Antrag von mir zur vollständigen Umsetzung der Aarhus-Konvention, der wird von Mal zu Mal vertagt. Es ist eine peinliche Vorgangsweise, dass ein Land wie Österreich nicht fähig ist, die Aarhus-Konvention einzuhalten, die entsprechenden Änderungen vorzunehmen und das Recht umzu­set­zen, das die Bürgerinnen und Bürger, wie gesagt, von den Gerichten, von der Euro­päischen Kommission und von der Vertragsstaatenkonferenz zugesprochen bekom­men haben. Das ist das Erste, was wir im nächsten Umweltausschuss hoffentlich als Vorlagen von Ihnen bekommen werden. Alles andere wäre peinlich.

Im Übrigen bin ich der Meinung, Österreich braucht ein eigenständiges, starkes und engagiertes Umweltministerium. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

20.26


Präsident Ing. Norbert Hofer: Frau Abgeordnete Brunner, Sie haben angekündigt, einem Punkt nicht zustimmen zu wollen, es liegt mir aber kein Antrag auf getrennte Abstimmung vor; der müsste schriftlich eingebracht werden. (Ruf bei der ÖVP – in Richtung Grüne –: Da habt ihr einen Fehler gemacht!) Wenn Sie das vorhaben und einen solchen Antrag noch einbringen, würde ich vorschlagen, dass wir diesen Punkt am Ende des Tages abstimmen. (Ruf bei der ÖVP: Es ist ja die Frau Glawischnig nicht anwesend!)

Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Rupprechter gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


20.26.38

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Da ja schon sehr ausführlich über diese Vorlage diskutiert worden ist, nur in aller Kürze, worum es geht. Es geht um die Umsetzung der Seveso III-Richtlinie, die im Wesent­lichen die Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen zur Grundlage hat. Die Materiengesetze, Sie kennen das, das Mineralrohstoffgesetz und auch die Gewerbeordnung, wurden ja hier im Hohen Haus schon am 19. Juni behandelt. Über den Bereich der Störfallinformation, den wir jetzt behandeln, also der präventiven Information der Bevölkerung über in Anlagen vorhandene gefährliche Stoffe und über das richtige Verhalten bei Unfällen befindet eben die vorliegende Novelle.

Es geht vor allem um sprachliche Anpassungen, aber auch darum, die entsprechenden Informationen im Internet zugänglich zu machen. Bestandteil der Anpassung ist auch die Verbesserung des Rechtsschutzes, eben auf der Grundlage der Empfehlungen des Aarhus-Einhaltungsausschusses, die wir hier vornehmen. Ich denke, es ist unstrittig, dass es eine Verbesserung ist, wenn wir bei der Bescheiderlassung die zulässige Frist von derzeit sechs Monaten auf zwei Monate reduzieren.

Frau Abgeordnete Winter, das ist eine Verbesserung im Sinne des Beschwerdeführers und keine Verschlechterung. Ich denke, da liegt ganz offensichtlich ein Missverständnis bei Ihrer Fraktion vor und das hätten wir schon sehr ausführlich diskutiert.

Ich freue mich, wenn die Grünen – im Gegensatz zum Ausschuss – jetzt dieser Vorlage zustimmen. Da freue ich mich immer. Nur, Frau Abgeordnete Brunner, ein


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