Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 88

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bürokratisiert wir im schulischen Bereich sind. Wir brauchen selbst für das Zusam­menführen von Daten, wenn sich zwei Bildungseinrichtungen zusammenschließen und ein gemeinsames Programm machen, eine gesetzliche Regelung.

Ich würde vor allem gerne über den im Ausschuss vorgestellten und diskutierten Be­richt des Qualitätssicherungsrates sprechen. Der Qualitätssicherungsrat wurde im Zu­ge der PädagogInnenbildung neu eingesetzt, um die Etablierung einer qualitätsvollen PädagogInnenausbildung sicherzustellen. Ziel ist, die bestmögliche Bildung von Kin­dern und Jugendlichen zu gewährleisten. Dieser Qualitätssicherungsrat hat seinen ers­ten Bericht vorgestellt und darin schon etliche Handlungsfelder aufgezeigt. Diese Hand­lungsfelder gilt es, ein bisschen näher anzuschauen, und vor allem gilt es, sie auch umzusetzen. Und ich glaube, mich richtig zu erinnern, dass Sie, Frau Ministerin, gesagt haben, dass Sie auch in Ihrem Verantwortungsbereich diese Anleitungen und diese Handlungsfelder des Qualitätssicherungsrates durchaus aufgreifen werden.

Laut diesem nun vorliegenden Bericht fehlen nämlich klare Entscheidungs- und Verant­wortungsstrukturen, und zwar sowohl in den Institutionen, also PHs und Unis, als auch zwischen diesen beiden Institutionen. Es wird Handlungsbedarf bei der Personalaus­stattung und der Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses aufgezeigt. Bei den Universitäten betrifft das vorrangig den Bereich der praxisorientierten Fachdidaktik, bei den Pädagogischen Hochschulen primär das wissenschaftliche Lehrpersonal auf der Primarstufe.

Laut QSR wäre es auch wichtig, dass an den Pädagogischen Hochschulen mehr Zeit für Forschung bleibt. Dienstrechtlich ist das ja bereits umgesetzt, in der Praxis hat man aber festgestellt, dass man noch nicht so weit ist.

Eine wesentliche Forderung des Qualitätssicherungsrates ist die Forderung nach mehr Autonomie für die Pädagogischen Hochschulen. Das unterstreiche ich zur Gänze und hoffe, dass zumindest schrittweise die Umstellung oder die Entlassung in die Autono­mie für die Pädagogischen Hochschulen Realität werden kann.

Unter Autonomie verstehe ich die Übertragung von Verantwortung und das Recht auf Selbstbestimmung. Die Autonomie ist mit Sicherheit ein entscheidender Faktor für ein effizientes Bildungssystem. Internationale Beispiele zeigen deutlich, dass vor allem dort eine hohe, qualitätsvolle Bildung gelingt, wo kompetente PädagogInnen in autono­men Schulen eigenverantwortlich an der Umsetzung vorgegebener Bildungsziele arbei­ten können.

Nicht zuletzt deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, arbeitet auch die Bil­dungsreformkommission der Regierung an dieser Thematik. Und ich erwarte mir, dass man zu den Fragen pädagogischer, organisatorischer, personeller und finanzieller Au­tonomie zu entsprechenden Ergebnissen kommt. Die Kommission arbeitet dort zügig voran, auch wenn man vielleicht in den letzten Tagen kurz den Eindruck gehabt haben könnte, dass Sand ins Getriebe gekommen wäre. Nein, so ist es nicht, es wird zügig weitergearbeitet, und es werden auch Fortschritte erzielt. Es gibt auch ein fixes Endda­tum, nämlich den 17. November, wo die Ergebnisse dann präsentiert werden.

Wir werden aber auch nicht umhinkommen, uns mit finanziellen Fragen auseinander­zusetzen. Welche Aufgaben etwa müssen nicht von hoch qualifizierten PädagogInnen erbracht werden? Welche Verbesserungspotenziale bestehen für die Finanzierung der Nachrüstung bei der Schulinfrastruktur – Stichwort Digitale Schule, Stichwort Contract­ing? Wie gehen wir fair mit Schulen in Brennpunktgegenden um? Wir werden uns aber auch die Frage stellen müssen – und wir werden sie auch beantworten müssen –: Wie schaut unser gesamtheitliches Bildungskonzept im Bereich der Allgemeinbildung aus? – Auch eine Frage, die der Qualitätssicherungsrat aufgeworfen hat.

 


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