Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 117

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Der zweite Punkt betrifft die Kontrollmechanismen, die der Rechnungshof und sogar auch die Consultinggesellschaft, die von Ihnen, Herr Minister, beauftragt wurde, emp­fohlen haben. Die Bundestheaterholding sollte in ihren Regulierungsmöglichkeiten ge­stärkt werden. Dieser Ansicht sind wir auch: entweder Stärkung der Bundestheaterhol­ding oder deren Auflösung.

Ich gebe gerne zu, dass wir eher für die zweite Variante waren, aber jedenfalls ist die erste Variante auch nicht eingelöst worden, denn was wir jetzt haben, ist eine schwä­chere Bundestheaterholding mit weniger Regulierungsmöglichkeiten, und sie besteht trotzdem weiter.

Ich werde den Verdacht nicht los, dass der Sinn dieser Konstruktion darin besteht, die öffentliche und parlamentarische Kontrolle zu verhindern oder zu schmälern: Wenn ir­gendetwas schiefgeht, war es die Holding und ansonsten war es der Herr Minister.

Herr Minister, Sie haben sich jetzt selbst noch mehr finanzielle und personelle Regu­lierungsmöglichkeiten ins Gesetz hineingeschrieben. Sie haben sogar auch noch das Vetorecht des Delegierten aus dem Finanzministerium gecancelt, der immerhin ab und an ein Veto eingelegt hat, wenn es ganz drunter und drüber gegangen ist.

Was Sie bei dieser Verstärkung Ihrer Regulierungsmöglichkeiten nicht bedenken, ist, dass der Rechnungshof auch die Kontrollmechanismen des Ministeriums kritisiert hat. Schon bisher hatte ja Ihre Vorgängerin alle Möglichkeiten, über die Finanzen, über den Aufsichtsrat, der fast komplett von ihr bestellt war, auch über die Neubestellung der Geschäftsführung auf die Bundestheater einzuwirken und den Karren aus dem Dreck zu ziehen. Aber es ist nichts passiert! Das Einzige was passiert ist: Es ist immer mehr Geld nachgeschoben und hineingepumpt worden!

Damit komme ich zum dritten Punkt des neuen Gesetzes: Da die Führungsebene nicht wirtschaften konnte und ein Desaster produziert hat, werden die Bundestheater mit ei­ner Erhöhung von 14 Millionen € bedankt. Das kann kein Vorteil und kein Vorbild für die anderen Institutionen in Kultur und Kunst sein, die sich jahre- und jahrzehntelang ohne Erhöhung ihrer finanziellen Möglichkeiten abmühen und jetzt sehen, dass es bes­ser gewesen wäre, sie hätten schlecht gewirtschaftet, dann wäre eine Erhöhung drin­nen gewesen.

Deswegen habe ich auch diesbezüglich einen Abänderungsantrag eingebracht, den ich allerdings jetzt auf meinem Platz vergessen habe. Daher wird ihn vielleicht Kollege … (Abg. Brosz: Wart, ich hab ihn! – Bundesminister Ostermayer überreicht Abg. Zinggl den Antrag.) Ich habe ihn schon, danke. (Beifall bei den Grünen.)

Ich stelle daher folgenden Antrag:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Zinggl, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Regierungsvorlage 679 d.B. betreffend ein Bundesgesetz, mit das Bundestheater­organisationsgesetz geändert wird, in der Fassung des Berichts des Kulturausschus­ses (708 d.B.) wird wie folgt geändert:

1. In Z. 7 entfällt im § 7 Abs. 2 folgender Halbsatz:

‚ab dem 1. Jänner 2016 beträgt die jährliche Basisabgeltung 162,936 Millionen €.‘“

*****

Danke, Herr Minister.

(Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der NEOS.)

 


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