und ist mittlerweile trotz drastischer Einsparungen vor allem im Personalbereich eindeutig zu niedrig und der Hauptgrund für die finanziellen Engpässe der Bundestheaterholding. Daher kann es auch nur eine logische und vor allem richtige Konsequenz geben, nämlich die Basisabgeltung ab dem Jahr 2016 zu erhöhen. (Beifall bei der SPÖ.)
Gleichzeitig wird mit einer dreijährigen Leistungs- und Zielvereinbarung ein wichtiges neues Instrument geschaffen, um den Bundestheatern eine mehrjährige Planungssicherheit zu ermöglichen. Leistungs- und Zielvereinbarungen werden sowohl zwischen dem Kulturministerium und der Holding als auch zwischen der Holding und den Tochtergesellschaften abgeschlossen und sollen beispielsweise Personal-, Einnahmen- und auch Ausgabenpläne zur Sicherung ausgeglichener Budgets enthalten.
Zu begrüßen ist auch, dass in Zukunft die Geschäftsführung jeder Gesellschaft – auch das ist eine wichtige Neuerung – innerhalb von sechs Monaten ab Bestellung ein Unternehmenskonzept vorlegen muss. Das wird zu mehr Transparenz beitragen und klar darlegen, welcher Weg von den Theatern in den nächsten Jahren beschritten werden soll.
Ich habe mich mit der Novelle des Bundestheaterorganisationsgesetzes sehr intensiv und ausführlich beschäftigt und war auch in alle Prozesse eingebunden, und daher kann ich heute aus voller Überzeugung sagen, dass hier eine gute Novelle vorliegt, die verhindern soll, dass ähnliche Finanzskandale, wie sie am Burgtheater passiert sind, noch einmal passieren können.
Die Holding wird als strategische Management-Holding positioniert und ihre Struktur optimiert und ihre Aufgaben präzisiert. Ihre Kompetenzen werden klar festgelegt. Damit wird die größte Strukturreform der Bundestheater seit 15 Jahren umgesetzt und langfristig die Zukunft der Bundestheater gesichert.
Dafür möchte ich mich auch ausdrücklich bei Bundesminister Ostermayer bedanken, da er in der Vergangenheit in dieser Frage rasch gehandelt und basierend auf Fakten nun auch die richtigen Schlüsse gezogen hat. (Beifall bei der SPÖ.)
14.47
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Dr. Zinggl. – Bitte.
14.47
Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Das neue Gesetz sollte – angestoßen durch das Desaster im Burgtheater; Kollegin Hakel hat es erwähnt – eigentlich bessere Kontrollmöglichkeiten bei den Bundestheatern schaffen, und ich sehe vier Felder im Gesetz, mit denen das probiert wird, wenn auch mit – meiner Ansicht nach – wenig Aussicht auf große Wirkung.
Der erste Punkt ist: Was schon bisher Aufgabe der Bundestheaterholding war und was auch im GmbH-Gesetz ganz deutlich niedergeschrieben steht, ist jetzt auch im Bundestheaterorganisationsgesetz fixiert. Der Fehler dieser Strategie besteht meiner Meinung nach darin, dass eine Verdoppelung von Gesetzen keine Verdoppelung der Kontrolle nach sich zieht. Das ist ungefähr so, wie wenn sich jemand zwei Mäntel übereinander anzieht und deswegen glaubt, vor Taschendiebstählen gefeit zu sein.
Wir brauchen uns nur ein Beispiel anzuschauen, nämlich die jetzt verpflichtend zu erstellenden Leistungsvereinbarungen, die es auch bisher schon gegeben hat, allerdings ohne Sanktionsmöglichkeiten, also ohne Konsequenzen, wenn sie nicht erfüllt werden. Und sie sind nie erfüllt worden – es hat sich niemand darum geschert! –, also könnte es sein, dass sie auch in Zukunft nicht erfüllt werden.
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