Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 115

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Ich habe es schon erwähnt: Die Basisabgeltung wird um 14 Millionen € erhöht. Das ist aus unserer Sicht deswegen nicht gerechtfertigt, weil wir ja dank verschiedenster Eva­luierungen gesehen haben, dass es großes Einsparungspotenzial geben würde und wir dem Steuerzahler da einiges an Geld sparen könnten. Darüber hinaus gibt es jetzt eben keine tatsächliche Stärkung der Holding, nur eine vermeintliche, bei gleichzeitiger Stär­kung des Ministers, aber ohne entsprechende Kontrollrechte. – All das ist aus unserer Sicht abzulehnen, weswegen wir auch gegen diese Novelle stimmen werden.

Dazu kommt noch ein kleiner Teilaspekt, über den wir uns auch wundern, nämlich dass in der Novelle der Staatsopernball in den kulturpolitischen Auftrag hineingeschrieben wird mit der Begründung, dass man sich dann Steuern sparen will bei der Abwicklung dieses doch recht erfolgreichen Balles. Es ist meines Erachtens beziehungsweise un­seres Erachtens ein völlig falsches Signal in Zeiten, in denen wir die Registrierkassen­pflicht einführen, die Mehrwertsteuersätze im Hotel- und Kulturbetrieb erhöhen, über­haupt verschiedenste Mehrbelastungen haben, dass sich der Staat, eine öffentliche Ins­titution, so sozusagen Steuern erspart.

All das bringt uns eben zur Ablehnung und lässt uns noch weiteren Handlungsbedarf orten. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

14.42


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Hakel. – Bitte.

 


14.42.30

Abgeordnete Elisabeth Hakel (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Liebe Kollegin­nen und Kollegen! In den vergangenen eineinhalb Jahren haben wir uns – davon bin ich überzeugt – mit keiner Kulturinstitution so ausführlich und intensiv befasst wie mit den Bundestheatern und in weiterer Folge natürlich mit dem Burgtheater und dem Fi­nanzskandal dort.

Mit der heute vorliegenden Novelle des Bundestheaterorganisationsgesetzes werden die Rahmenbedingungen für die Bundestheater sowohl organisatorisch als auch in fi­nanzieller Hinsicht festgelegt, und das heißt, die jetzt vorgesehenen Regelungen sehen klare Verantwortungen vor. Lassen Sie mich kurz erklären, was das bedeutet.

Die einzelnen Töchter der Bundestheaterholding, also die Staatsoper, das Burgtheater und die Volksoper, bleiben in ihrer künstlerischen Verantwortung unabhängig, und das ist für mich ein zentraler, wichtiger Punkt. Der Bundesminister für Kunst und Kultur wird auch wie bisher für die kulturpolitischen Leitlinien beziehungsweise Rahmenbedingun­gen zuständig sein.

Die Bundestheaterholding wird in Zukunft noch stärker die wirtschaftliche Steuerung aller Tochtergesellschaften übernehmen, und das bedeutet, dass der zukünftige Hol­dinggeschäftsführer – diese Position wird dieses Jahr noch ausgeschrieben – in engem Kontakt mit den einzelnen Tochtergesellschaften stehen wird. Seine Aufgabe wird es sein, die gesetzlich vorgegebenen Regeln und vom Ministerium vorgegebenen Leitli­nien auch mit Leben zu erfüllen und umzusetzen. Er wird das effiziente Zusammen­wirken der Theater steuern und ein waches Auge auf die Kontrolle haben müssen.

Der Kulturminister wird in Zukunft auch nicht nur die künstlerische Geschäftsführung ent­scheiden, sondern auch die Personalentscheidungen im kaufmännischen Bereich tref­fen. Das wird auch vonseiten der Bundestheater als eine deutliche Aufwertung des kauf­männischen Geschäftsführers gesehen, und das ist auch gut so.

Ein weiterer wichtiger Punkt, der in Zukunft auch weiterhin vom Bundesminister für Kunst und Kultur entschieden wird, ist die Verteilung der Basisabgeltung. Die Basisab­geltung – das ist auch im Rechnungshof-Unterausschuss immer wieder deutlich gewor­den – ist in den letzten 15 Jahren nicht ausreichend an die Inflation angepasst worden


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