Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 114

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Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wiederholungen von Teil­prüfungen beziehungsweise von Prüfungsgebieten der abschließenden Prüfung (Ma­tura).

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist abgelehnt. (Ruf: Schämen! – Ruf bei der SPÖ: Fremd­schämen!)

14.38.234. Punkt

Bericht des Kulturausschusses über die Regierungsvorlage (679 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Bundestheaterorganisationsgesetz geändert wird (708 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zum 4. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Mölzer. – Bitte.

 


14.38.50

Abgeordneter Wendelin Mölzer (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Wir alle kennen die Gründe, warum diese Novelle des Bundestheaterorganisationsgeset­zes notwendig geworden ist. Der Anlass dafür war einerseits, dass es am Burgtheater einen gröberen Finanzskandal gegeben hat, dessen genaue Hintergründe noch die Ge­richte beschäftigen und wo wir noch nicht genau wissen, wie weit kriminelle Machen­schaften Platz gegriffen haben, was aber zumindest sehr wahrscheinlich ist, anderer­seits wissen wir, dass der Rechnungshof in einem Bericht vor gut einem Jahr mehrere grundlegende Probleme in der Bundestheaterholding aufgedeckt hat.

Ich nenne da nur einige: zum Beispiel, dass die strategische Führung in der Holding nicht funktioniert hat, dass etwa Mehrjahrespläne nicht wirklich realisierbar oder rea­listisch waren, dass gröbere Finanzierungslöcher aufgetaucht sind, dass beispielswei­se die Koordination zwischen dem Ministerium und der Holding nicht funktioniert hat, dass etwa Vertragsverlängerungen vorgenommen wurden, ohne tatsächlich Ausschrei­bungen zu machen – beim Geschäftsführer Springer etwa, aber auch bei den einzel­nen Häusern. Das alles sind also Dinge, die Handlungsbedarf aufgezeigt haben.

Wir Freiheitlichen waren – und das ist bekannt – von Anfang an dafür, dass man die Holding wieder in den Bund eingliedert, auch und vor allem deshalb – was sich auch in den letzten zwei Jahren erwiesen hat –, weil wir keinerlei oder kaum parlamentarische Kontrolle ausüben konnten. Wir dürfen nicht vergessen, die Bundestheater bekommen vom Bund, von der öffentlichen Hand derzeit noch rund 148 Millionen €, das wird üb­rigens mit dieser Novelle unseres Erachtens zu Unrecht auf 162 Millionen € erhöht – viel, viel Steuergeld, für das auf jeden Fall eine gute und sorgfältige Kontrolle durch das Parlament notwendig wäre, was aber in der Vergangenheit eben nicht wirklich möglich war. Für uns wäre also diese Wiedereingliederung ein Weg gewesen.

Eine Alternative, die aufgezeigt wurde, wäre aus unserer Sicht eine tatsächliche Stär­kung der Holding gewesen bei gleichzeitiger Einführung besserer parlamentarischer Kon­trollrechte. – Jedoch wird keines davon, weder die Eingliederung noch eben diese tat­sächliche Stärkung der Holding, mit dieser vorliegenden Novelle umgesetzt.

 


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