Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 136

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uns durch Zeugenbefragung und das Studium der vorliegenden Dokumente auch inten­siv informiert und wir haben versucht, zu einem abschließenden Bild zu kommen.

Ich darf mich in dem Zusammenhang, wie meine Vorredner auch schon, sehr herzlich bei den Mitarbeitern der Parlamentsdirektion und auch des Klubs bedanken, die uns in diesen acht Sitzungen wirklich sehr kompetent und äußerst engagiert unterstützt und begleitet haben. – Herzlichen Dank dafür!

Was sind jetzt die Erkenntnisse aus dem Ausschuss? Wie schauen Handlungsfelder und Optionen aus? – Beginnen wir mit dem Themenblock „Vorbereitung, Durchführung und Umsetzung der rechtlichen Evaluierung ... sowie der Effizienzanalysen“.

Die Evaluierung selbst war schon unter Staatssekretär Franz Morak angedacht, stand dann auch im Regierungsprogramm und war daher geplant und notwendig. Der Rech­nungshof, namentlich Dipl.-Ing. Kratschmer, kritisierte, dass mit der Erarbeitung und vor allem mit der Bezifferung der notwendigen Maßnahmen nicht die Wirtschaftsprüfungs­gesellschaft selbst, sondern die Bundestheater-Holding beauftragt wurde.

Auch wenn man dem Argument, dass man Betroffene zu Beteiligten machen wollte, durchaus etwas abgewinnen kann, so zeigt das Ergebnis doch, dass die Vorgangs­weise nicht ganz optimal war, besonders auch die Tatsachen, dass es unterschiedliche Berichte gab, dass es unterschiedliche Bewertungen hinsichtlich der Einsparungsmög­lichkeiten gab und dass nicht alle Berichte öffentlich zugänglich waren – ja, dass es mit dem Bericht von Dr. Bock sogar einen Bericht gab, den nicht einmal die zuständigen Aufsichtsratsmitglieder kannten.

Diese Tatsachen zeigen, dass es im System durchaus Verbesserungsbedarf gibt, und zwar im Sinn von: Wie transparent gestaltet der zuständige Minister das System? Wie stellt er sicher, dass alle die für ihre Arbeit und ihre Entscheidungen erforderlichen Un­terlagen rechtzeitig und auch umfassend zur Verfügung gestellt bekommen? – Das er­warte ich mir doch auch vom neuen Bundestheaterorganisationsgesetz.

Beim Themenblock „Wahrnehmung der strategischen Führungsrolle durch die Bundes­theater-Holding“ war auch die grundsätzliche Konstruktion hinterfragt worden. Mag. Max Kothbauer, der Aufsichtsratsvorsitzende der Holding, hat die Konstruktion als „hat­schert“ bezeichnet. Das Problem war, so Kothbauer, dass die Holding zwar offiziell für die Steuerung des Budgets zuständig war, aber eben keine Instrumente zur Durchset­zung hatte. Er durfte sozusagen nur den Jahresabschluss absegnen. Dieselben Schwie­rigkeiten ergaben sich dann auch bei der Erstellung der Dreijahrespläne.

Vielleicht hat das auch zu einer Haltung geführt, die man umschreiben konnte mit: Wir haben ja eh keine Möglichkeiten. In dieses Bild passen dann auch Schilderungen des Aufsichtsratsmitgliedes Dr. Steger, damals noch als Vertreter des Finanzministeriums, der immer wieder – und Kollege Zinggl hat es schon gesagt – Maßnahmen zur Verbes­serung der Liquiditätssituation eingefordert hat, die aus seiner Sicht aber erst sehr spät und erst nach einem mühevollen Prozess gesetzt wurden. Da hoffe ich doch sehr – und ich bin diesbezüglich auch zuversichtlich –, dass die neue Konstruktion dann in ein paar Jahren von niemandem mehr als „hatschert“ bezeichnet wird.

Wenn wir jetzt zum Themenbereich Verantwortung des Kulturressorts hinsichtlich der nicht oder verspätet vorgelegten Finanzierungs- und Strategieberichte kommen, ergibt sich ein durchaus unterschiedliches Bild. Zum einen hat Mag. Stoss die Zusammen­arbeit und die Abstimmungen mit dem Ministerium als „laufend“, „friktionsfrei und kons­truktiv“ beschrieben, andererseits berichtet Gerd Leo Kuck von Einsparungsvorschlä­gen in der Höhe von 30 Millionen €, die er gemacht habe, die dann nach einem Ge­spräch im Ministerium auf 20 Millionen € reduziert wurden und schlussendlich durch die Holding mit 12 Millionen € beziffert wurden.

 


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