Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 139

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

nicht abgewartet wurde. Das wäre sich noch mit einer Abänderung ausgegangen, wenn da etwas drin gewesen wäre, was wir alle miteinander als sinnvoll und notwendig erachtet hätten.

In diesem Bericht steht auch drin, dass ich untätig geblieben wäre. Ich möchte jetzt doch kurz erläutern, welche Schritte gesetzt wurden.

Ich bin am 1. März 2014 zuständig geworden. Was ich am ersten Tag gemacht habe, war, dass ich die Zuständigen zu mir geholt habe, gesagt habe, ich möchte auf Basis des forensischen Berichtes, auf Basis der Erkenntnisse, die es zu diesem Zeitpunkt gegeben hat, eine rechtliche Prüfung dahin gehend, welche Schritte wir setzen müs­sen, um Schaden vom Burgtheater, um Schaden von der Republik abzuwenden. Da­raufhin ist Dr. Angermair mit einem Gutachten beauftragt worden, der die Fragen schritt­weise abgearbeitet hat.

Auf Basis des Gutachtens habe ich am 11. März den Burgtheaterdirektor abberufen, habe dann am 19. März interimistisch Karin Bergmann bestellt, die sich dankenswer­terweise in dieser ganz schwierigen Phase bereit erklärt hat, diese Aufgabe zu über­nehmen. Wir haben dann die Ausschreibung der künstlerischen Direktion vorgenom­men. Springer ist dann in Pension gegangen, ich habe interimistisch Günter Rhomberg gewonnen. Wir haben die ICG-Studie ausgeschrieben, in Auftrag gegeben. Wir haben den Aufsichtsrat neu bestellt, nach der Ausschreibung für die künstlerische Direktion
ist eine Findungskommission eingesetzt worden. Karin Bergmann ist dann im Okto­ber 2014 bestellt worden.

Wir haben die ICG-Studie veröffentlicht, wir haben auf Basis der ICG-Studie die legis­tischen Arbeiten begonnen, in Begutachtung geschickt und dann das übliche Proze­dere der Gesetzwerdung durchlaufen. Ich habe eine neue Geschäftseinteilung in der Sektion gemacht, es ist neu ausgeschrieben worden, und die Sektionsleitung ist neu bestellt worden.

Ich bin guten Gewissens, dass wir keinen Schritt verabsäumt haben, dass auch das Burgtheater keine Schritte verabsäumt hat, um möglichst Schaden von der Republik ab­zuwenden, um möglichst das Burgtheater wieder in ruhiges Fahrwasser zu bringen. Ich habe immer gesagt: Mir ist lieber, es gibt eine Diskussion über das, was auf der Bühne stattfindet, als das, was hinter der Bühne stattfindet.

Es hat hier auch einmal den Vorwurf gegeben – und das ist auch im Minderheitsbericht so festgehalten –, dass ich keine Weisung an den Holding-Chef gegeben hätte, dass zwei Personen von der Verschwiegenheit entbunden werden. Es hat eine rechtliche Stellungnahme des Anwalts des Burgtheaters gegeben, der meinte, dass dann ein Schaden für das Burgtheater und damit die Republik entstehen könnte, dass unsere Prozessposition in mehreren Verfahren, die es ja auch gibt, verschlechtert werden könnte, und genau deshalb habe ich keine Weisung gegen den Rat des Rechtsvertre­ters des Burgtheaters gegeben.

Sie haben damals gesagt: Aber es ist ja vertraulich. – Ich habe dann den Minderheits­bericht gesehen, der natürlich öffentlich ist und in dem auch viele Zitate von Aussagen gebracht wurden, die dort getroffen worden waren, abgesehen davon, dass der Anwalt die Meinung vertreten hat, dass es für den Ausschuss oder auch für sonstige Äuße­rungen keine Trennung der Verschwiegenheitsentbindung geben würde. (Abg. Meinl-Reisinger: Was aber nicht stimmt!) Deshalb halte ich es auch im Nachhinein für rich­tig, dass ich keine Weisung entgegen den Rat des Anwalts an den Holding-Chef gege­ben habe.

Ich glaube, dass wir mit dem heutigen Beschluss des Bundestheaterorganisationsge­setzes, der jetzt erfolgt ist, eine Verbesserung der Struktur erreicht haben, die auch in Zukunft eine Stabilisierung herbeiführt.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite