nicht abgewartet wurde. Das wäre sich noch mit einer Abänderung ausgegangen, wenn da etwas drin gewesen wäre, was wir alle miteinander als sinnvoll und notwendig erachtet hätten.
In diesem Bericht steht auch drin, dass ich untätig geblieben wäre. Ich möchte jetzt doch kurz erläutern, welche Schritte gesetzt wurden.
Ich bin am 1. März 2014 zuständig geworden. Was ich am ersten Tag gemacht habe, war, dass ich die Zuständigen zu mir geholt habe, gesagt habe, ich möchte auf Basis des forensischen Berichtes, auf Basis der Erkenntnisse, die es zu diesem Zeitpunkt gegeben hat, eine rechtliche Prüfung dahin gehend, welche Schritte wir setzen müssen, um Schaden vom Burgtheater, um Schaden von der Republik abzuwenden. Daraufhin ist Dr. Angermair mit einem Gutachten beauftragt worden, der die Fragen schrittweise abgearbeitet hat.
Auf Basis des Gutachtens habe ich am
11. März den Burgtheaterdirektor abberufen, habe dann am
19. März interimistisch Karin Bergmann bestellt, die sich dankenswerterweise
in dieser ganz schwierigen Phase bereit erklärt hat, diese Aufgabe zu
übernehmen. Wir haben dann die Ausschreibung der künstlerischen
Direktion vorgenommen. Springer ist dann in Pension gegangen, ich habe
interimistisch Günter Rhomberg gewonnen. Wir haben die ICG-Studie
ausgeschrieben, in Auftrag gegeben. Wir haben den Aufsichtsrat neu bestellt,
nach der Ausschreibung für die künstlerische Direktion
ist eine Findungskommission eingesetzt worden. Karin Bergmann ist dann im Oktober 2014
bestellt worden.
Wir haben die ICG-Studie veröffentlicht, wir haben auf Basis der ICG-Studie die legistischen Arbeiten begonnen, in Begutachtung geschickt und dann das übliche Prozedere der Gesetzwerdung durchlaufen. Ich habe eine neue Geschäftseinteilung in der Sektion gemacht, es ist neu ausgeschrieben worden, und die Sektionsleitung ist neu bestellt worden.
Ich bin guten Gewissens, dass wir keinen Schritt verabsäumt haben, dass auch das Burgtheater keine Schritte verabsäumt hat, um möglichst Schaden von der Republik abzuwenden, um möglichst das Burgtheater wieder in ruhiges Fahrwasser zu bringen. Ich habe immer gesagt: Mir ist lieber, es gibt eine Diskussion über das, was auf der Bühne stattfindet, als das, was hinter der Bühne stattfindet.
Es hat hier auch einmal den Vorwurf gegeben – und das ist auch im Minderheitsbericht so festgehalten –, dass ich keine Weisung an den Holding-Chef gegeben hätte, dass zwei Personen von der Verschwiegenheit entbunden werden. Es hat eine rechtliche Stellungnahme des Anwalts des Burgtheaters gegeben, der meinte, dass dann ein Schaden für das Burgtheater und damit die Republik entstehen könnte, dass unsere Prozessposition in mehreren Verfahren, die es ja auch gibt, verschlechtert werden könnte, und genau deshalb habe ich keine Weisung gegen den Rat des Rechtsvertreters des Burgtheaters gegeben.
Sie haben damals gesagt: Aber es ist ja vertraulich. – Ich habe dann den Minderheitsbericht gesehen, der natürlich öffentlich ist und in dem auch viele Zitate von Aussagen gebracht wurden, die dort getroffen worden waren, abgesehen davon, dass der Anwalt die Meinung vertreten hat, dass es für den Ausschuss oder auch für sonstige Äußerungen keine Trennung der Verschwiegenheitsentbindung geben würde. (Abg. Meinl-Reisinger: Was aber nicht stimmt!) Deshalb halte ich es auch im Nachhinein für richtig, dass ich keine Weisung entgegen den Rat des Anwalts an den Holding-Chef gegeben habe.
Ich glaube, dass wir mit dem heutigen Beschluss des Bundestheaterorganisationsgesetzes, der jetzt erfolgt ist, eine Verbesserung der Struktur erreicht haben, die auch in Zukunft eine Stabilisierung herbeiführt.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite