Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 160

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dann in irgendeiner Weise beim ORF einschränken würde. Diese Zeiten werden zu­dem nicht auf die sonstigen Zeiten, die der ORF als Werbezeiten hat, angerechnet.

Der zweite Punkt ist der Must-Carry-Bereich. Das heißt, bei allen österreichischen Ka­belnetzbetreibern müssen die Sender mit Österreich-Bezug bevorzugt genannt, also nach vorne gereiht werden. Ich glaube, dass das im Sinne von Österreich und der Mei­nungsvielfalt auch ein ganz wichtiger Punkt ist.

Der dritte Punkt ist eine Erweiterung der sogenannten Funkhaus-Lösung. Das heißt, dass sich die privaten Hörfunkbetreiber organisatorisch zusammenschließen können. Solange gewährleistet ist, dass die redaktionelle Unabhängigkeit in den jeweiligen Re­daktionen gegeben ist, dürfen sie organisatorisch intensiv zusammenarbeiten. Das stärkt ihre Wirtschaftlichkeit und ihr Auftreten in einem gemeinsamen Radio-Center.

Der vierte Bereich ist die Zusammenfassung von Zulassungen zur Erweiterung des Ver­sorgungsgebietes durch private Sender. Auch das stärkt die Wirtschaftlichkeit der ent­sprechenden terrestrisch angebotenen Hörfunksender.

Die Novelle bringt auch eine Erleichterung für regionale TV-Sender. Für alle regionalen und lokalen Fernsehprogramme wird die Werbezeit etwas erhöht. Das sichert auch die­se regionalen Programmangebote. Das halte ich ebenso für ganz wichtig. Die Sehe­rinnen und Seher wollen diese Regionalangebote, glaube ich, verstärkt sehen. Da müs­sen wir schauen, dass die Wirtschaftlichkeit für diese Betreiber auch gegeben ist.

Das Radiowerbeverbot wird auch für Fernsehnachrichten-Moderatoren aufgehoben. Da ist – was eigentlich praktisch in der Vergangenheit kein Gewicht hatte – eine Möglich­keit geschaffen worden, eine weitere Tätigkeit von Spezialisten zuzulassen.

Gesichert wird auch beim ORF, dass das ORF-Gesetz nicht nur von der Muttergesell­schaft, sondern auch bei allen Tochtergesellschaften eingehalten wird, auch dann, wenn diese nur rein kommerziellen Zwecken dienen, zum Beispiel dem Werbezeiten-Ver­kauf. Auch dann unterliegen sie dem ORF-Gesetz und damit der Regulierungsbehörde.

Meine Damen und Herren, ich glaube, dass wir mit diesen Gesetzen den privaten An­bietern das Leben erleichtern und dem ORF professionelles Arbeiten ermöglichen! In diesem Sinne: Glück auf dem dualen Rundfunk- und Fernsehsystem in Österreich! (Bei­fall bei der ÖVP sowie des Abg. Cap.)

17.14


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Alm zu Wort. – Bitte.

 


17.14.26

Abgeordneter Mag. Nikolaus Alm (NEOS): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Von einem kleinen Medienpaket zu reden, ist wirklich zu groß gegriffen: Es ist ein mi­nimales Medienpaket, ein Nano-Medienpaket, ein Pico-Medienpaket. Wenn wir den ORF weiterhin in dieser Granularität reformieren, dann wird es wirklich noch ein paar Jahr­hunderte dauern, bis etwas weitergeht.

Herr Minister Ostermayer hat das offensichtlich erkannt, denn er hat am 1. Juli seine „Arbeitsgruppe zur Reform des digitalen Medienmarktes“ einberufen. Es dürfte sich dabei um einen Herrenzirkel mit Vertretern des ORF, des VÖZ, ein paar Politikern und anderen Teilnehmern, für die man auch nicht unbedingt gendern muss, handeln. Es geht um einen „Schulterschluss“, durch den „die heimische Medienvielfalt in Zeiten des globalen Wettbewerbs nachhaltig gestärkt werden soll“.

Es passiert aber das Gegenteil. In Österreich haben wir im Medienbereich eine politi­sche Versorgung mit Inseraten in einer Größenordnung von 200 Millionen € für den Printbereich. Es gibt einen in den Gremien parteipolitisch durchdrungenen ORF, der noch


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