Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 164

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ORF-Gesetz, das Audiovisuelle Medien-dienste-Gesetz und das KommAustria-Gesetz geändert werden (700 d.B.) (TOP 7), am 9. Juli. 2015, in der XXV. GP in der 86. Sit­zung des Nationalrates.

Angelehnt an das Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz müssen ORF-Mitarbei­ter, die Nachrichten-/Informations-/Wirtschafts-Formate mediengattungsunabhängig ge­stalten und/oder moderieren, ihre Einkünfte offenlegen. Diese Regelung umfasst alle Ne­beneinkünfte und auch die Gehälter, die durch den ORF und dessen Tochtergesell­schaften ausgezahlt werden.

In den letzten Jahren hat es sich gezeigt, dass ORF-Moderatoren immer wieder als Moderatoren oder Teilnehmer bei politischen Parteien und bei von Lobbies oder priva­ten Unternehmen haupt- oder mitfinanzierten Veranstaltungen auftreten. Es ist anzu­nehmen, dass diese Tätigkeiten durch finanzielle Abgeltung und/oder Sachleistung wie auch Leistungen an Dritte entschädigt werden.

Diese Moderatoren werden großteils durch die ORF-Enterprise (Vermarktungstochter des ORF) vermarktet (siehe: http://stars.orf.at/star-anfrage).

Wie zum Beispiel Thurnher Ingrid, Adrowitzer Roland, Bernhard Nadja, Rafreider Ro­man, Ahrens Angelika, Löw Raimund.

Diese Regelungen sollen auch für Moderatoren und Programmgestalter gelten, die nicht auf der genannten Homepage vermarktet werden. Zu erwähnen ist Armin Wolf, der als Moderator zum Beispiel beim Werbeplanung Summit aufgetreten ist.

Durch solche Nebentätigkeiten ist die Möglichkeit gegeben, dass die ORF-Moderatoren und/oder Programmgestalter in der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit beim ORF nach den im ORF-Gesetz normierten Vorgaben zur unabhängigen und objektiven Mo­deration und Programmgestaltung beeinträchtigt und befangen sein könnten.

Aufgrund der verpflichtenden ORF-Gebühren (GIS) ist es im allgemeinen und speziel­len Interesse der Gebührenzahler, eine transparente Darstellung der Einkommensver­hältnisse u.a. der oben genannten Personen gewährleistet zu bekommen. Es muss für die Gebührenzahler ersichtlich sein, ob ein Moderator und/oder Programmgestalter bei seiner beruflichen Tätigkeit beim ORF durch die Auftraggeber von Nebentätigkeiten einer möglichen politischen wie auch einer kommerziellen Einflussnahme unterliegen könnten.

Die Einkünfte, Nebeneinkünfte, Sachleistungen sowie auch Leistungen an Dritte haben auf der ORF-Homepage (www.orf.at) veröffentlicht zu werden. Veröffentlicht werden müssen die ausgezahlten Einkünfte durch den ORF und seiner Tochtergesellschaften, die Nebeneinkünfte aufgeschlüsselt nach Auftraggeber und der auszahlenden Stelle, die Höhe des Entgelts sowie etwaige Sachleistungen und die als Abgeltung für diese Nebentätigkeit geleisteten Zahlungen und/oder Sachleistungen an Dritte.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Kunst und Kultur Ver­fassung und Medien werden aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vor­zulegen, die gewährleistet, dass moderierende und/oder programmgestaltende Mitarbei­ter – mediengattungsunabhängig – der Nachrichten-/Informations-/Wirtschafts-Forma­te des ORF oder seiner Tochtergesellschaften ihre Einkünfte durch den ORF und seiner Tochtergesellschaften und auch etwaige Nebeneinkünfte von anderen, aufgeschlüsselt nach Auftraggeber und auszahlender Stelle, die Höhe des Entgelts sowie etwaige Sach-


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