Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 166

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Man könnte es folgendermaßen zusammenfassen: Die Zeit war damals jedenfalls noch nicht reif. Vielleicht kommt es aber in dieser Legislaturperiode noch dazu, dass wir ei­nen gemeinsamen Vorschlag, wie wir das umsetzen können, finden.

Es gibt einige Punkte, die wir in der Vergangenheit gemacht haben. Beispielsweise ha­ben wir die Mehrwertsteuer bei Printprodukten – Büchern, Zeitungen et cetera – nicht auf 13 Prozent angehoben. Bei anderen Punkten müssen wir jetzt einmal schlicht und einfach eine Diskussion führen. Wenn wir zu sinnvollen gemeinsamen Vorschlägen kom­men wollen, müssen wir ohnehin diskutieren.

Ziel war auch, dass – was wir, ich glaube, 2009 bei der Enquete hier im Haus erlebt haben, nämlich das Match untereinander in Österreich – langsam das Bewusstsein ein­kehrt, dass die eigentlichen Gegner nicht die Medien im Land sind, sondern dass die Konkurrenz eine ganz andere ist und man sich überlegen muss, wie man trotz dieser Konkurrenz eine stabile Basis finden kann, damit die Medienvielfalt in Zukunft gewähr­leistet wird.

Ich danke allen, die an dieser kleinen Mediennovelle mitgewirkt haben, und allen, die dann zustimmen! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.29


Präsident Karlheinz Kopf: Der vorhin von Herrn Abgeordnetem Alm mündlich schon eingebrachte Entschließungsantrag liegt mir jetzt auch schriftlich mit den erforderlichen Unterschriften vor. Er ist ordnungsgemäß eingebracht ist und steht daher mit in Ver­handlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Niko Alm, Kollegin und Kollegen betreffend eine Opt-Out Option für die Rundfunkgebühren eingebracht im Zuge der Debatte über TOP 3 Bundesgesetz, mit dem das Privatradiogesetz, das ORF-Gesetz, das Audiovisuelle Mediendienste-Ge­setz und das KommAustria-Gesetz geändert werden (632 d.B.)

Die an Empfangsgeräte gekoppelte Gebührenfinanzierung des ORF war eine histo­risch, den Gegebenheiten entsprechend nachvollziehbare Finanzierungsform des öf­fentlich-rechtlichen Rundfunks. Durch den Eintritt von Privatsendern in den österrei­chischen Rundfunkmarkt und die Digitalisierung haben sich jedoch die Rahmenbe­dingungen und Nutzungsgewohnheiten der Zuseher maßgeblich gewandelt. Während die Koppelung der Gebühren an ein TV- oder Radiogerät vor einigen Jahrzehnten noch treffsicher die Seher und Hörer des ORF feststellbar machte, ist dies heute höchst wahrscheinlich nicht mehr der Fall. Jeder Besitzer eines internetfähigen Mobiltelefons oder Computers verfügt über ein Gerät, das den ORF-Empfang ermöglicht. Im Ver­gleich zu einem analogen TV- oder Radiogerät ist dies aber bei weitem nicht der Hauptzweck dieser Geräte. Außerdem ist mit der Vervielfachung des Mitbewerbs – ge­meint sind nicht nur österreichische Privatsender, sondern auch das Angebot via Kabel und Satellit – eine Abnahme der Nutzung des ORF Rundfunks fast schon zwingend ge­geben. Die Treffsicherheit der gerätebezogenen Rundfunkgebühren nimmt daher wohl immer weiter ab. NEOS bekennt sich zu einem leistungsfähigen öffentlich-rechtlichen Medienhaus, das sich mit den Nutzungsgewohnheiten der Bevölkerung entwickelt und ständig modernisiert. Dazu muss die Finanzierung dieser Institution jedoch entwe­der treffsicher und verursacherbezogen erhoben werden (dafür ist die geräteabhängige Ge­bührenfinanzierung vermutlich mittlerweile ungeeignet) oder transparent, beispielswei­se über das Budget erfolgen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 


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