Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll88. Sitzung / Seite 28

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Bruno Rossmann, Eva Glawischnig Piesczek; Werner Kogler, Freun­dinnen und Freunde

betreffend Schuldenerleichterungen für Griechenland

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Ständigen Unterausschusses in ESM-Angelegenheiten über den Antrag des Bundesministers für Finanzen aufgrund besonderer Dringlichkeit gemäß § 74d Abs. 2 GOG-NR auf Ermächtigung zur Zustim­mung zu einem Vorschlag des ESM nach Art. 13 Abs. 2 ESM-Vertrag, der Hel­lenischen Republik grundsätzlich Stabilitätshilfe in Form einer Finanzhilfefazilität zu gewähren (58/BAESM und Zu 58/BAESM/778 d.B.)

Begründung

Im griechischen Parlament wurden  am 15.7.2015 die Vorbedingungen entsprechend der Erklärung des Euro-Gipfels (vom 12.7.2015) für die Aufnahme von Verhandlungen für ein drittes Hilfspaket für Griechenland beschlossen. Dieses dritte Hilfspaket soll im Rahmen des ESM abgewickelt werden. Für die grundsätzliche Gewährung von Finanzhilfe kennt der ESM-Vertrag drei Voraussetzungen, die von der Europäischen Kommission (EK) und der Europäischen Zentralbank (EZB) geprüft werden:

Bestehen einer Gefahr für die Finanzstabilität des Euro-Währungsgebiets insgesamt oder seiner Mitgliedstaaten: Während in den letzten Wochen – allen voran der deutsche Finanzminister Schäuble – die Ansteckungsgefahr eines drohenden Staats­bankrotts Griechenlands auf politischer Ebene als nicht gegeben dargestellt wurde, kommen Europäische Kommission (EK) und Europäische Zentralbank (EZB) zu dem Schluss, dass die Ansteckungsgefahr kurzfristig eher gering ist, langfristig jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit signifikant, wenn auch nicht einschätzbar, ist.

Schuldentragfähigkeitsanalyse: Während Kommission, EZB und das österreichische Finanzministerium Bedenken hinsichtlich der Tragfähigkeit der griechischen Schulden äußern, die aber mit entsprechenden Strukturmaßnahmen sicher gestellt werden kann, hat der IWF am Dienstag, 14.7.2015, eine aktualisierte Analyse veröffentlicht, wonach Griechenlands Schuldenlast „absolut untragbar“ ist. „Griechenlands Schulden können nur mit Maßnahmen zur Schuldenerleichterung tragfähig sein, die viel weiter gehen, als Europa bislang vorgesehen hat.“

Finanzierungsbedarf des betreffenden ESM-Mitglieds: Derzeit wird ein Finanzierungs­bedarf von 82 bis 86 Mrd. Euro unter Beteiligung des IWF veranschlagt. Der Schuldendienst, also Tilgungs- und Zinszahlungen, macht dabei den größten Teil mit rund 51,6 Mrd. Euro aus. Ein weiterer wesentlicher Teil  sind die Finanzierungs­bedürf­nisse des Bankensektors mit rund 25 Mrd. Euro.

In der aktualisierten Schuldentragfähigkeitsanalyse kommen Experten des Internatio­nalen Währungsfonds (IWF) zu dem Schluss, dass die Schulden Griechenlands „hochgradig nicht tragbar“ sind. Das bedeutet, dass Griechenland seine Schulden nicht tragen und gleichzeitig wieder auf eigene Beine kommen kann. Der Schuldenberg Griechenlands - so die Experten des IWF - werde nur dann wieder Wirtschaftswachs­tum erlauben und damit erträglich werden, wenn es neben einer raschen Vereinbarung über das dritte Hilfsprogramm auch Schuldenerleichterungen gibt, die weit über das hinausgehen, was die Euro-Staaten bisher zuzugestehen bereit waren. Mit anderen Worten: die Schulden Griechenlands werden nicht tragfähig, wenn die Euro-Staaten in ähnlichem Ausmaß wie bisher nur Zinsen senken, strecken bzw aussetzen oder Fälligkeitstermine von Darlehen weiter in die Zukunft verlagern. Stattdessen müssten


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