Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll88. Sitzung / Seite 29

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die Euro-Staaten ihre Schuldenerleichterungen für Griechenland deutlich ausweiten. Damit ist aber eine der Eingangsvoraussetzungen des ESM-Vertrags für die Aufnahme von Verhandlungen für ein Hilfsprogramm nicht erfüllt.

Der IWF geht davon aus, dass bis Ende 2018 mit einer Schuldenquote von 200 Pro­zent des griechischen Bruttoinlandsprodukts zu rechnen ist. 2022 sollen es 142% des BIP sein. Als tragfähig werden weithin Schuldenquoten von 120% des BIP angesehen. Die Euro-Staaten verlangen von Griechenland zwar zahlreiche so genannte „Reformen“ zum Teil mit Eingriffen in die staatliche Souveränität Griechenlands (unter anderem quasi-automatische Ausgabenkürzungen bei Nichterreichung der Budget­ziele), gleichzeitig wird einer notwendigen Schuldenerleichterung keine entsprechende Priorität zuerkannt. Die Euro-Staaten sind lediglich bereit, einen möglichen längeren Tilgungsaufschub sowie längere Rückzahlungsfristen „zu erwägen“, falls Griechenland allen geforderten Verpflichtungen im Rahmen des dritten Hilfsprogramms nachkommt.

Ein großer Teil des geplanten dritten Hilfspakets für Griechenland muss verwendet werden, um Schulden zu tilgen und die Banken zu rekapitalisieren. Bei gegebenem Kür­zungsdiktat ohne prioritäre Schuldenerleichterung werden somit die gewährten Darlehen der Staaten der Eurozone wieder nicht bei der griechischen Bevölkerung ankommen, um etwa die sozialen und humanitären Auswirkungen der bisherigen Spar­diktate zu beseitigen. Überdies erlauben die geforderten, unrealistisch hohen Primär­überschüsse zum Abbau von Schulden auf Jahrzehnte hinaus keinen Spielraum für die dringend notwendigen Investitionen zum Aufbau  und zur Erneuerung der griechischen Wirtschaft. Die in der Einigung am Euro-Gipfel vorgesehenen Investitionsmöglichkeiten aus Privatisierungserlösen und aus dem EU-Haushalt sind ein Tropfen auf dem heißen Stein. Eine Schuldenerleichterung Griechenlands ist daher ökonomisch sinnvoll und eine notwendige Voraussetzung dafür, dass Griechenland seine Schulden tragen und gleichzeitig wieder auf eigene Beine kommen kann.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler und der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, sich auf europäischer Ebene mit Nachdruck dafür einzu­setzen, dass eine Schuldenerleichterung Griechenlands als prioritäre Maßnahme in Angriff genommen wird, um Griechenland budgetären Spielraum für die Beseitigung der sozialen und humanitären Auswirkungen und für notwendige Investitionen und Zukunftsperspektiven zu verschaffen.

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Präsidentin Doris Bures: Frau Klubvorsitzende, jetzt gelangen Sie zu Wort. – Bitte.

 


10.00.01

Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (STRONACH): Geschätzte Frau Präsident! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Angela Merkel hat einen tollen Satz von sich gegeben, nämlich: Die wichtigste Währung ist verloren gegangen, und das ist Vertrauen und Verlässlichkeit.

Dieses Zitat, diese Meinung können wir zu 100 Prozent unterstützen (Zwischenruf des Abg. Matznetter), denn es stellt sich die Frage: Wem sollte man in dieser Situation noch Vertrauen schenken? Dem griechischen Volk, das mit 61 Prozent gegen alle


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