Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll88. Sitzung / Seite 55

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Daher mussten diese Voraussetzungen erfüllt sein, und sie sind erfüllt worden mit dem Parlamentsbeschluss in Griechenland. Und wir haben gestern in einer Telefonkonfe­renz klargestellt, dass die Beschlüsse ausreichend dafür sind, dass wir ein Mandat erteilen können, um die Verhandlungen aufzunehmen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir beginnen die Verhandlungen – und sind nicht am Ende der Verhandlungen. Das Mandat, das Sie mir erteilen oder auch nicht, bedeutet nicht, dass es ein Ergebnis gibt. (Abg. Kogler: Das ist eh klar!) Das bedeutet zuerst einmal, dass das Memorandum of Understanding festgestellt wird. Anschließend wird überprüft, ob das ausreichend ist, um die Schuldentragfähigkeit herzustellen, und es wird überprüft, ob man mit den jetzt vereinbarten Finanzmitteln in der Höhe von 82 bis 86 Milliarden € das Auslangen findet.

Und ich sage Ihnen eines: Wenn das alles unterschiedliche Voraussetzungen werden, dann wird es Regierungen in diesem Europa geben, die dem nicht zustimmen werden.

Da immer wieder zitiert wird, was Deutschland gesagt hat oder nicht: Ich bin nicht bereit, aus einer vertraulichen Runde der Finanzminister zu sagen, wer da aller noch viel anderes gesagt hat. Das macht keinen Sinn. Warum nicht? – Weil wir gemeinsam jetzt zu einem Entschluss gekommen sind. Dieses Papier liegt jetzt vor, und es liegt in unserer Hand, das erfolgreich umzusetzen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, weil auch die Behauptung gefallen ist, es würde keine Brückenfinanzierung geben: Die Brückenfinanzierung steht, und das auch mit Zustimmung der Länder, die vorhin zitiert wurden, nämlich auch von Groß­britan­nien.

Da in diesem Papier immer wieder dieses Phänomen Grexit beschrieben wurde, darf ich Ihnen Folgendes mitteilen: Die Euro-Finanzminister haben den Staats- und Regie­rungs­chefs auf den Weg für ihre Entscheidungen etwas mitgegeben, nämlich diesen berühmten Plan B, den Sie aus den Medien kennen: was passieren muss, wenn kein Programm zustande kommt. Wenn man verantwortungsvolle Politik betreibt, muss man auch diesen Plan B diskutieren, wenn man die Wahrscheinlichkeit nicht hat, dass ein Programm zustande kommt. Das gehört zur Ehrlichkeit dazu. Daher ist die Aufregung hier völlig übertrieben, dass auch über das diskutiert wird.

Für diejenigen, die so großartige Unterstützer der Syriza-Regierung sind: Wenn es so wäre, dass Griechenland nicht Mitglied der Euro-Zone bleiben würde, dann hätte man ja nach dem Referendum aussteigen können. Das ist eine Entscheidung der griechi­schen Regierung. Wir aus der europäischen Verantwortung heraus haben gesagt: Wir wollen diesen Grexit nicht.

Zum Kreislauf der Banken und der Notwendigkeit, dass die griechische Bevölkerung unterstützt wird, hat der Herr Bundeskanzler schon ausreichend referiert. Ich möchte Ihnen aber auch – weil offensichtlich nicht alle das Papier des Gipfels genauer gelesen haben – aus dem Eingangsstatement zitieren, damit klar ist, was der nächste Prozess ist:

„Der Eurogipfel betont, dass als Voraussetzung für eine mögliche künftige Verein­barung über ein neues ESM-Programm das Vertrauen in die griechische Regierung unbedingt wiederhergestellt werden muss. In diesem Zusammenhang ist die Eigen­verantwortung der griechischen Regierung von ausschlaggebender Bedeutung, und auf politische Verpflichtungen sollte eine erfolgreiche Umsetzung folgen.“

Das ist ein ganz entscheidender Satz. Es ist nämlich nicht möglich, dass die Euro­päische Union durch Hilfsprogramme die griechische Regierung aus der Eigenverant­wortung entlässt. Das kann doch nicht sein. Es kann sich doch niemand nur aufs Hilfsprogramm verlassen, er muss selbst handeln, er muss selbst Maßnahmen setzen.

 


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