Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll89. Sitzung / Seite 64

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Ich glaube daher, dass das, was die Innenministerin macht, genau der richtige Weg ist. Wir brauchen verstärkte Kontrollen, um Schlepper aufzugreifen, um Notsituationen zu beenden, und wir brauchen die europäische Lösung. Aber wir brauchen natürlich auch den zweiten Teil, und der zweite Teil ist das Durchgriffsrecht, zu dem heute auch der entsprechende Text vorliegt.

Meine Damen und Herren! Es ist im Vorfeld auch die Rede davon gewesen – meine Damen und Herren von der Freiheitlichen Partei, Sie pflegen ja dieses Thema –, wir würden damit die Gemeinden beeinträchtigen, wir würden sie einschränken und ande­res mehr. Es wurde sozusagen als Vorhaben der Bundesregierung mit schlechten Zie­len hingestellt.

Meine Damen und Herren, halten Sie sich vor Augen: Wir machen das kurzfristig, wir machen das nicht auf Dauer. Und halten Sie sich vor Augen oder lesen Sie beispiels­weise, was der Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk sagt:

„Im Katastrophenfall habe“ der Zivilschutz in den Bundesländern „bisher (…) funktio­niert. Im stark politisierten und emotionalisierten Umgang mit Flüchtlingen hingegen (…) nicht. Insofern zeige das Asylwerberquartierfiasko ein verfassungspolitisches Defizit auf. (…) Die geplante Verfassungsänderung, um dem Bund Durchgriff auf potenzielle Flüchtlingsquartiere in den Ländern zu geben, sei hier ein erster Schritt.“

Verfassungsrechtler Heinz Mayer: Das Durchgriffsrecht ist „zulässig“. „Ein schwerwie­gender Eingriff in die Gemeindeautonomie sei es im Allgemeinen nicht, meint Mayer: ,Also es ist sicherlich ein Eingriff in die Gemeindeautonomie in einem ganz bestimmten Punkt, in einem eng umgrenzten.‘ Und den lasse die Verfassung aber zu.“

Das heißt, meine Damen und Herren: Der Rechtsstaat wird nicht ausgehebelt.

Aber das ist auch gar nicht der Hintergrund. Ich habe noch in Erinnerung, wie ein Lan­deshauptmann zu mir gesagt hat: Ja glaubst du wirklich, wir machen das? Da haben wir dann das Problem in jeder Gemeinde! – Und Sie plakatieren das. Das ist vielleicht als Gedanke durchaus nachvollziehbar.

Ich sage Ihnen Folgendes: Genau das ist es, was wir auch haben müssen. Es ist zu­mutbar – und die Gemeinden tun es –, dass man sich genau in diesem geringen Um­fang, mit den 1,5 Prozent, mit dem Thema auseinandersetzt. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Ich habe es in meiner Heimatgemeinde erlebt: Wenn man schildert, was das Problem ist, wenn man das Schicksal schildert, sind die Leute bereit, mitzutun. Da ist jeder individuell erkennbar. Und das ist auch in den Gemeinden abwickelbar.

Rechnen Sie noch einmal: 1,5 Prozent – das sind für Gesamtösterreich um die 100 000 Per­sonen. Das ist unserem Land zumutbar! Da beeinträchtigen wir unseren Wohlstand über­haupt nicht!

Und deswegen, und um das abzuschließen, meine Damen und Herren, haben wir noch ein anderes Thema, und das ist der Flüchtlingskoordinator. Da ist uns dann auch ge­sagt worden: Ja kann die Regierung das nicht? Will die Regierung das nicht machen? Kann das die Innenministerin nicht? – Darum geht es gar nicht. Er hat die Aufgabe, zu koordinieren, was die Flächenwidmung, die Gebäudebeschaffung und anderes anlangt. Er hat die Aufgabe, den Kontakt mit den NGOs herzustellen – und der muss positiv sein – und vor allem auch Best-Practice-Projekte der Gemeinden vorzustellen und eine Plattform zu bieten.

Aber das ist gar nicht entscheidend. Was ist entscheidend? – Das Signal an die Zivil­gesellschaft, dass wir die Aufgabe annehmen! Und dass das geschieht, dass das er­folgreich ist, sehen Sie beispielsweise wo? – In Alpbach. Alpbach beschäftigt sich mit unserer Zukunft. Alpbach ist das Land oder der Platz, wo die Denker auftreten. (Hei­terkeit und Zwischenrufe bei Abgeordneten der FPÖ.) – Ja, mein Gott na, Sie erheitern


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