Kinder zurück? Ich als Familienvater könnte mir nicht vorstellen, dass ich meine Frau und meine Kinder unter den Bedingungen, die uns auch geschildert werden, zurücklasse. Frau Kollegin Glawischnig hat davon gesprochen, dass neunjährige Mädchen versklavt werden und so weiter. Ich lasse doch dann das neunjährige Mädchen nicht zurück!
Es ist für mich unvorstellbar, was da passiert. Daher ist es eben wichtig, dass man differenziert und dass man sagt, unter welchen Voraussetzungen kommen Menschen hierher. Kommen sie hierher, um ihr Leben zu verbessern? Das ist völlig menschlich, völlig verständlich, und die Verzweiflung der Menschen verstehe ich auch. Und die wollen es sich verbessern, deswegen rufen sie „Alemania“, wenn sie in die Züge steigen. Sie wollen es sich verbessern, aber das ist nun einmal kein Asylgrund. (Beifall bei der FPÖ.)
Und wenn wir Menschen helfen wollen, müssen wir eben diese Differenzierung treffen, das ist ein ganz wesentlicher Punkt.
Und jetzt zur Vorgangsweise; ich möchte jetzt noch zu dem Gesetz ganz konkret etwas sagen. (Abg. Heinzl: Die kommen zu uns, weil sie nicht sterben wollen! Ist Ihnen das klar? Sterben wollen sie nicht!) – Niemand will sterben, ich will auch nicht sterben. Ich gebe Ihnen völlig recht, ich will jedem helfen, der vom Tod bedroht ist, und deswegen haben wir auch Asylverfahren. Aber wenn 80 Prozent, 70 Prozent der Asylsuchenden hier … (Abg. Heinzl: Der sagt, die wollen es sich verbessern, wenn sie vor dem Tod davonlaufen! Das ist ja unglaublich!)
Sie wissen ganz genau, dass 70 Prozent dieser Anträge nicht genehmigt werden. Wollen Sie unseren unabhängigen Gerichten vorwerfen, dass sie die Menschen in den Tod treiben wollen? Wollen Sie sagen, dass unsere unabhängigen Gerichte 70 Prozent der Asylsuchenden in den Tod treiben wollen? Das behaupten Sie ja damit! 27 Prozent und nicht mehr der Asylwerber in Österreich sind Syrer. Deswegen haben wir hier in Österreich Verfahren. Wenn Sie das infrage stellen, gut, dann tun Sie das, dann sagen Sie, Asylverfahren sind unmenschlich. Das müssen Sie aber auch wirklich einmal laut sagen.
Und jetzt zu dem Gesetz an sich und zur Vorgangsweise: Herr Kollege Brosz hat hier den Klubobmann Strache berichtigt. Zur Vorgangsweise muss man eines sagen: Es gibt zwei Möglichkeiten, wie man so ein Gesetz einbringt. Die eine ist eine Regierungsvorlage. Bei einer Regierungsvorlage – das ist hier nicht der Fall – würden Stellungnahmen von den Ländern und von den Gemeinden eingeholt werden. Das wollte man nicht, das ist hier nicht durchgeführt worden, sondern es gibt einen Initiativantrag von Parlamentsparteien, ÖVP, SPÖ und Grünen. Und es gibt jetzt einen Ausschuss darüber – das muss ja ganz formell sein –, aber es gibt keine Ausschussbegutachtung. Das bedeutet, es wird hier ganz bewusst nicht eine Frist gesetzt, in der sich Bund, Länder, Gemeinden und andere Institutionen dazu äußern können. Ganz bewusst wird keine Ausschussbegutachtung gemacht!
Bei einem Bundesverfassungsgesetz, mit dem in die Kompetenzverteilung eingegriffen wird und der Föderalismus ausgehöhlt wird, gibt es keine Ausschussbegutachtung! Das haben wir kritisiert, dass hier in einer ganz unverantwortlichen Form vorgegangen wird. (Beifall bei der FPÖ.)
Die Bundesregierung ist offenbar in Panik (Abg. Schieder: … halbherzig …!), und die Panik wird jetzt in den Verfassungsrang gehoben. Das ist nun einmal eine Tatsache: Panik in der Verfassung!
Gehen wir noch auf die einzelnen Bestimmungen ein: Es wird immer davon gesprochen, dass Gemeinden eine Anzahl an zu betreuenden Personen aufnehmen sollen, die 1,5 Prozent ihrer Wohnbevölkerung entspricht. Das ist ein Richtwert, da steht ganz
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