räre Grenzkontrollen unter vereinfachten Voraussetzungen ermöglicht werden. Insbesondere sollen die Staatsgrenzen zu Italien, Slowenien und Ungarn als Sofortmaßnahme umgehend Grenzschutz durch eine schnell auszubildende Grenzpolizei nach dem Vorbild der ehemaligen Grenzgendarmerie erhalten.“
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Das wären Maßnahmen, meine Damen und Herren, mit denen Sie sofort agieren können! Wir brauchen keinen Zaun, da gebe ich Ihnen recht, aber wir brauchen ein dichtes Netz, das auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen bestimmt. Mit diesen Möglichkeiten können Sie Sicherheit schaffen für die österreichische Bevölkerung, die das verdient hat, und nicht Verunsicherung, wie es oft gemacht wird. – Danke. (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Peter Wurm.)
13.59
Präsident Karlheinz Kopf: Die von Herrn Abgeordnetem Hagen soeben eingebrachten Entschließungsanträge sind ausreichend unterstützt und stehen mit in Verhandlung.
Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
der Abgeordneten Hagen, Kolleginnen und Kollegen
betreffend „Höheres Strafausmaß für Todesschlepper“
eingebracht im Zuge der Debatte zu Tagesordnungspunkt 1 „Gemeinsame Erklärung des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates zur Asylsituation“ in der Sondersitzung des Nationalrates vom 01.09.2015
Schlepper sind gnadenlose Ausbeuter, die den Menschen unter Vorspiegelung falscher Tatsachen ihre letzten Habseligkeiten abnehmen und sie dann oft völlig ungeschützt und desorientiert aussetzen. Für diese Verbrecher sind die derzeitigen Strafrahmen laut Fremdenpolizeigesetz viel zu niedrig.
Schlepper spielen eine der Schlüsselrollen der Flüchtlingsdramen. Mit maroden Booten – die dann teilweise gezielt versenkt werden – oder in anderen Transportmitteln auf engstem Raum zusammengepfercht, versuchen Flüchtlinge nach Europa zu gelangen. Dabei bezahlen sie Unsummen – in den meisten Fällen ihr gesamtes Vermögen – an die Schlepper. Somit haben Schlepper(banden) für den Tod tausender Flüchtlinge die Verantwortung mitzutragen.
Nicht zuletzt die menschliche Tragödie von letzter Woche, bei der 71 Flüchtlinge in einem ungarischen LKW qualvoll erstickten, zeigt die Notwendigkeit unverzüglich und mit aller gebotenen Härte darauf zu reagieren.
Für all die verlorenen Menschenleben sind die Strafausmaße des Tatbestandes der Schlepperei im Fremdenpolizeigesetz nicht annähernd im richtigen Verhältnis festgelegt. Die derzeitigen Strafdrohungen von bis zu 2 bzw. 5 bzw. maximal 10 Jahren im § 114 Fremdenpolizeigesetz sind blanker Hohn und schrecken die Schlepperverbrecher nicht im Geringsten ab!
Daher müssen für die skrupellosen Todesschlepper Mindeststrafen eingeführt werden und der Strafrahmen muss deutlich über zehn Jahre hinausgehen, bis hin zu lebenslang.
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