Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll91. Sitzung / Seite 99

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Dieses wurde in einer eigenen Richtlinie 2011 das letzte Mal erlassen, und bis auf drei Staaten haben sich alle europäischen Staaten auch dazu bekannt, dass man aus hu­manitären Gründen, wenn man schon kein Asyl vergeben kann, Menschen trotzdem nicht zurückschicken kann. Das ist auch in Ordnung.

Aber auf diese Schutzbestimmungen, meine Damen und Herren, können sich Flüchtlin­ge nur dann berufen, und jetzt zitiere ich wieder, wenn sie „unmittelbar aus einem Ge­biet kommen, in dem ihr Leben oder ihre Freiheit (…) bedroht waren“, also wenn sie den ersten sicheren Hafen anlaufen, und auch dann nur, wenn „sie sich unverzüglich bei den Behörden melden“.

Das steht auch in Artikel 31 der Genfer Flüchtlingskonvention, und entgegen den sich gebetsmühlenartig wiederholenden dramatischen Aussagen des Herrn Bundeskanz­lers, die Flüchtlinge suchten bei uns Schutz vor Bomben und Verfolgung und sie hätten ihr Leben quasi nur noch durch den Sprung über die österreichische Grenze vor dem Zugriff der Häscher retten können, haben diese Menschen den Schutz schon lange ge­nossen, in Jordanien, im Libanon, in der Türkei.

Großteils haben sie auch schon vor vielen Jahren ihre Heimat verlassen, in sicheren Drittländern gelebt und dort auch gearbeitet, wie die meisten Afghanen und Afrikaner, oder sie hätten auch Schutz in Griechenland, Mazedonien, Serbien und Ungarn finden können – alles Vertragsstaaten der Genfer Flüchtlingskonvention.

Wenn Sie sich jetzt in der Folge auf die Weiterreise machen, dann nicht mehr zum Schutz ihres Lebens, sondern Ziel ist das verheißungsvolle Schlaraffenland Deutsch­land, wo allein das monatliche Taschengeld höher ist als das Durchschnittseinkommen zu Hause. Das Zielland wird also unter der falschen Flagge des Asylwerbers nach der besten sozialen Versorgung und den großzügigsten Asylregelungen ausgesucht, und damit sind wir auch bei der europäischen Dimension der Krise. (Beifall bei der FPÖ.)

Die Einzigen, die wenigstens noch ansatzweise versuchen, sich an die geltenden euro­päischen Gesetze zu halten, wie es das Schengen-Abkommen, Dublin III oder auch die Genfer Flüchtlingskonvention vorschreiben, wonach sich jeder, der ins Land kommt, der in die EU kommt, zuerst einmal registrieren lassen muss, sind die Ungarn, und diese dürfen sich dann von einem völlig durchgeknallten österreichischen Bundeskanz­ler Holocaust … (Beifall bei der FPÖ. – He-Rufe bei der SPÖ.)

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Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter Haider, Sie wissen, dass das eine ver­bale Entgleisung war, die ich nicht akzeptieren und tolerieren kann – in keinster Weise. Ich erteile Ihnen dafür einen Ordnungsruf und ersuche Sie, das sofort zurückzuneh­men.

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Abgeordneter Mag. Roman Haider (fortsetzend): Herr Präsident! Der Einzige, der ei­ne verbale Entgleisung durchgeführt hat, war der Bundeskanzler und sicherlich nicht ich, aber das ist mir meinen allerersten Ordnungsruf wert gewesen. (Zwischenrufe der Abgeordneten Schopf und Kirchgatterer.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter, Sie wissen, das ist keine adäquate Reaktion auf einen Ordnungsruf, der Ihnen dafür selbstverständlich zusteht. Ich bitte Sie, sich zu mäßigen. Sie wissen, sonst müsste ich andere Instrumente der Geschäfts­ordnung anwenden.

 


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