universelle Menschenrecht sicherstellen und auf der anderen Seite die drei Kernelemente des Staates – erstens Schutz des Staatsgebietes, zweitens Schutz der eigenen Bevölkerung (Ruf bei der FPÖ: … nicht gelungen!) und drittens Sicherung der Staatsgewalt – sicherstellen. (Abg. Kassegger: Alle drei haben Sie nicht im Griff!)
Das sind drei Elemente, die genauso wichtig sind wie der Schutz des universellen Menschenrechts. In diesem Spannungsfeld müssen wir zum Schutz der Demokratie und zum Schutz von ganz Europa eine Diskussion führen, denn es geht immer um zwei Dinge: Es geht nicht nur um die Gesinnungsethik, meine Damen und Herren, es geht auch um die Verantwortungsethik! (Abg. Darmann: Schöne Worte, von denen sich die Bevölkerung nichts abbeißen kann!) Beide Punkte sind gleich wichtig. Wir müssen die Menschen, die Hilfe brauchen, unterstützen und auf der anderen Seite die Folgen bedenken, wenn so viele Menschen ihr Land verlassen beziehungsweise in unser Land kommen.
Diesbezüglich hat unser Außenminister bereits konkrete Vorschläge gemacht, und da gilt es auch auf europäischer Ebene viele Maßnahmen zu setzen, bei denen wir, meine Damen und Herren, für gemeinsame Entscheidungen zusammenstehen müssen. (Beifall bei der ÖVP.)
Es geht um ein Wir und nicht um ein Entweder-oder, und es geht um eine gemeinsame Entscheidung und eine gemeinsame Erledigung. Diese außerordentliche Situation erfordert auch im Parlament ein Zusammenstehen, und ich darf auch Sie, meine Damen und Herren von der Freiheitlichen Partei, darum ersuchen und Sie dazu auffordern, im Sinne der Krisensituation für Österreich zu stimmen (Abg. Riemer: Für die eigene Bevölkerung stimmen wir sehr wohl …!) und nicht gegen Österreich. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP. – Ruf bei der FPÖ: Da applaudiert überhaupt keiner mehr!)
Ich darf daher folgenden Antrag einbringen:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Schieder, Lopatka, Glawischnig-Piesczek, Scherak, Pendl, Gerstl, Korun, Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1295/A der Abgeordneten Schieder, Lopatka, Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz über die Unterbringung und Aufteilung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden (792 d.B.)
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der oben bezeichnete Antrag wird wie folgt geändert:
1. In Art. 1 Abs. 1 wird im Klammerausdruck nach dem Wort ,Asylberechtigten‘ die Wortfolge ,im Sinne des Art. 2 Abs. 1 Z 6 Grundversorgungsvereinbarung – Art. 15a B-VG, BGBl. I Nr. 80/2004, in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesverfassungsgesetzes geltenden Fassung‘ eingefügt.
2. Art. 2 Abs. 1 lautet:
,(1) Jede Gemeinde hat im Bedarfsfall die erforderliche Anzahl von Plätzen für die Unterbringung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden bereitzuhalten. Die Zahl soll 1,5% der Wohnbevölkerung betragen (Gemeinderichtwert). Hilfs- und schutzbedürftige Fremde, die in Einrichtungen des Bundes oder der Länder untergebracht sind oder versorgt werden, sind in diese Zahl einzurechnen.‘
3. In Art. 2 Abs. 2 wird nach der Wortfolge ,den Ländern‘ die Wortfolge ,sowie dem Österreichischen Gemeindebund und dem Österreichischen Städtebund‘ eingefügt.
4. Dem Art. 3 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:
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