Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll91. Sitzung / Seite 117

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,Vor Erlassung des Bescheides und mindestens eine Woche vor Beginn der Unter­bringung hat der Bundesminister für Inneres dem Bürgermeister der betroffenen Ge­meinde und der Bezirksverwaltungsbehörde dieses Vorhaben mitzuteilen.‘

5. Dem Art. 3 wird folgender Abs. 9 angefügt:

,(9) Rechtsgeschäfte über die Zurverfügungstellung von Grundstücken und Bauwerken bedürfen keiner Bewilligung, Genehmigung oder Anzeige nach bundes- oder landes­rechtlichen Vorschriften, soweit sie Zwecken gemäß Abs. 1 dienen und dies vom Bun­desminister für Inneres schriftlich bestätigt wird.‘“

(Ruf bei der FPÖ: Wahnsinn!)

„,Die vor einer vorübergehenden Nutzung zur Unterbringung bestehende Verwendungs­art der Grundstücke bleibt dadurch unberührt.‘“

*****

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich auf eine Erläuterung in diesem Abände­rungsantrag ganz besonders hinweisen, nämlich zu Artikel 2 Absatz 1. Es heißt hier wörtlich:

„Es soll verdeutlicht werden, dass die Gemeinden im Bedarfsfall die erforderliche An­zahl von Plätzen für die Unterbringung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden be­reitzuhalten haben. Die Rechtsfolgen der Nichterfüllung des Richtwertes ergeben sich aus Art. 3.“

Das bedeutet, meine Damen und Herren: Wenn eine Gemeinde aus irgendwelchen Gründen die Anzahl an Plätzen nicht zur Verfügung stellen kann, so ist die einzige Konsequenz die, dass der Bund dann – wenn auch der Bezirksrichtwert und der Lan­desrichtwert nicht erfüllt sind – in dieser Gemeinde eine Unterkunft errichten kann.

Meine Damen und Herren, das ist ein Gesetz (Abg. Deimek: Gegen die Bürger …!) in Zusammenarbeit mit den Gemeinden und Ländern, das ist ein Gesetz zur Hilfestellung, das ist ein Gesetz zur Zusammenarbeit, kein Gesetz zur Kriminalisierung! Dieses Ge­setz sichert jedem Bürgermeister die Gemeindeautonomie, die er bisher hat, und ga­rantiert, dass jenem Bürgermeister geholfen wird, der keine entsprechenden Plätze zur Verfügung stellen kann, und dass er nicht kriminalisiert wird, meine Damen und Her­ren! (Zwischenrufe der Abgeordneten Riemer und Deimek.)

Das ist ein Gesetz für die Zusammenarbeit (Abg. Deimek: … Bürgermeister!) und das ist eine Folge aus dieser Notsituation, in der wir uns derzeit befinden. Wir bekämpfen diese Notsituation. Wir bekämpfen die Krisensituation. Notunterkünfte werden damit geschaffen. Es gilt nicht, Zustände zu beklagen, sondern Lösungen zu finden. (Zwi­schenruf des Abg. Riemer.) Lassen Sie sich das, meine Damen und Herren von den Freiheitlichen, in Ihr Stammbuch schreiben! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordne­ten von SPÖ und Grünen.)

13.25


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist aus­reichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Schieder, Lopatka, Glawischnig-Piesczek, Scherak, Pendl, Gerstl, Korun

Kolleginnen und Kollegen

 


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