,Vor Erlassung des Bescheides und mindestens eine Woche vor Beginn der Unterbringung hat der Bundesminister für Inneres dem Bürgermeister der betroffenen Gemeinde und der Bezirksverwaltungsbehörde dieses Vorhaben mitzuteilen.‘
5. Dem Art. 3 wird folgender Abs. 9 angefügt:
,(9) Rechtsgeschäfte über die Zurverfügungstellung von Grundstücken und Bauwerken bedürfen keiner Bewilligung, Genehmigung oder Anzeige nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften, soweit sie Zwecken gemäß Abs. 1 dienen und dies vom Bundesminister für Inneres schriftlich bestätigt wird.‘“
(Ruf bei der FPÖ: Wahnsinn!)
„,Die vor einer vorübergehenden Nutzung zur Unterbringung bestehende Verwendungsart der Grundstücke bleibt dadurch unberührt.‘“
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Meine Damen und Herren, lassen Sie mich auf eine Erläuterung in diesem Abänderungsantrag ganz besonders hinweisen, nämlich zu Artikel 2 Absatz 1. Es heißt hier wörtlich:
„Es soll verdeutlicht werden, dass die Gemeinden im Bedarfsfall die erforderliche Anzahl von Plätzen für die Unterbringung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden bereitzuhalten haben. Die Rechtsfolgen der Nichterfüllung des Richtwertes ergeben sich aus Art. 3.“
Das bedeutet, meine Damen und Herren: Wenn eine Gemeinde aus irgendwelchen Gründen die Anzahl an Plätzen nicht zur Verfügung stellen kann, so ist die einzige Konsequenz die, dass der Bund dann – wenn auch der Bezirksrichtwert und der Landesrichtwert nicht erfüllt sind – in dieser Gemeinde eine Unterkunft errichten kann.
Meine Damen und Herren, das ist ein Gesetz (Abg. Deimek: Gegen die Bürger …!) in Zusammenarbeit mit den Gemeinden und Ländern, das ist ein Gesetz zur Hilfestellung, das ist ein Gesetz zur Zusammenarbeit, kein Gesetz zur Kriminalisierung! Dieses Gesetz sichert jedem Bürgermeister die Gemeindeautonomie, die er bisher hat, und garantiert, dass jenem Bürgermeister geholfen wird, der keine entsprechenden Plätze zur Verfügung stellen kann, und dass er nicht kriminalisiert wird, meine Damen und Herren! (Zwischenrufe der Abgeordneten Riemer und Deimek.)
Das ist ein Gesetz für die Zusammenarbeit (Abg. Deimek: … Bürgermeister!) und das ist eine Folge aus dieser Notsituation, in der wir uns derzeit befinden. Wir bekämpfen diese Notsituation. Wir bekämpfen die Krisensituation. Notunterkünfte werden damit geschaffen. Es gilt nicht, Zustände zu beklagen, sondern Lösungen zu finden. (Zwischenruf des Abg. Riemer.) Lassen Sie sich das, meine Damen und Herren von den Freiheitlichen, in Ihr Stammbuch schreiben! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.)
13.25
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Schieder, Lopatka, Glawischnig-Piesczek, Scherak, Pendl, Gerstl, Korun
Kolleginnen und Kollegen
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