so? Sehr langweilig, bin enttäuscht …!) Das war ein wesentlicher Grund der Vorgangsweise, und so viel einmal in erster Linie zum geordneten Verfassungsstaat.
Die Reaktionen des Gemeindebundes sowie einzelner Bürgermeister und Gemeindevertreter sind ja Ihnen allen zugegangen. Diese zeigen auch, was diese wesentlichen Vertreter unserer Gesellschaft davon halten, dass über ihre Köpfe hinweg entschieden wird – und das alles bei einem Bundesverfassungsgesetz, das massiv in die verfassungsmäßige Ordnungsstruktur unserer Rechtsordnung eingreift.
Jetzt noch weiter zum Inhalt: Es wird festgelegt, dass jede Gemeinde zumindest 1,5 Prozent ihrer Wohnbevölkerung an schutzbedürftigen Personen aufnehmen soll. „Zumindest“ heißt: nach oben offen, und die Gemeinde wird nicht einbezogen, wenn dieser Prozentsatz dann erhöht wird, denn das Innenministerium kann per Verordnung jederzeit diesen Prozentsatz erhöhen.
Das bedeutet: Festgelegt wurden derzeit 1,5 Prozent, das entspricht etwa 100 000 derartiger schutzbedürftiger oder sogenannter schutzbedürftiger Personen. Das ist die Zahl, die wir ziemlich sicher bereits dieses Jahr erreichen. Damit wird bereits im nächsten Jahr eine Erhöhung notwendig sein – aus den 1,5 Prozent werden also nächstes Jahr möglicherweise 3 Prozent und so weiter.
Zudem gelten auch die Schutzbedürftigen als Wohnbevölkerung. Wenn also 1,5 Prozent der Wohnbevölkerung aufgenommen werden, erhöhen die Schutzbedürftigen die Zahl der Wohnbevölkerung und damit auch wiederum die absolute Zahl der Schutzbedürftigen, die in die Gemeinde kommen. Wir haben hier also eine nach oben völlig offene Regelung. (Ruf bei der FPÖ: Genau! Vollkommen richtig!) Das ist der angeblich geordnete Verfassungsstaat, von dem Herr Kollege Gerstl gesprochen hat.
Das Innenministerium kann jetzt mit Bescheid anweisen, dass Unterkünfte aufgestellt oder Bauwerke verwendet werden können, ohne bundes- und landesrechtliche Vorschriften zu berücksichtigen – also ohne Einhaltung der Raumordnung, der Bauordnung, der Eigentümerrechte und Nachbarrechte.
Lassen Sie sich das auf der Zunge zergehen! Dadurch werden alle Bestimmungen außer Kraft gesetzt – alle landesrechtlichen Bestimmungen und alle Bestimmungen der Raumordnung, der Bauordnung, es werden auch die Nachbarrechte stark beschnitten. Wenn neben Ihrer Liegenschaft ein Hotel errichtet wird, dann haben Sie zu Recht als Nachbar die Möglichkeit einer Stellungnahme und haben auch Rechte. Wenn neben Ihnen eine Flüchtlingsunterkunft errichtet wird, haben Sie keine Rechte. – Das ist der „geordnete Verfassungsstaat“, von dem Sie sprechen. (Abg. Darmann: Skandal!)
Wenn Sie das beschließen, dann wird das heute Gesetz, und zwar Bundesverfassungsgesetz – und ist als solches auch nicht leicht wieder aufzuheben. Das tun Sie! (Abg. Rädler: Gut so!) – Wenn Sie das für gut erachten, dann erklären Sie das bitte Ihren Gemeindebürgern, ich glaube, Sie sind ohnehin Bürgermeister. (Abg. Rädler: Leicht, leicht! Alles schon getan!) Dann tun Sie das, und ich bin überzeugt davon, dass es von Ihrer Gemeinde nicht so gesehen wird. (Zwischenruf des Abg. Darmann.)
Offen ist die Finanzierung: Wer finanziert das? Wer finanziert die Unterbringung? Müssen das die Gemeinden machen oder der Bund? Da die Gemeinden nicht in die Gesetzeswerdung einbezogen wurden, gehe ich einmal davon aus, dass der Bund die Finanzierung übernimmt.
Ein weiterer Punkt ist die Befristung: Darauf, dass dieses Gesetz befristet ist, wird immer wieder hingewiesen. Doch auch wenn dieses Gesetz befristet ist, steht ausdrücklich drinnen, dass die Bescheide, die erlassen wurden, nicht befristet sind. Diese Bescheide gelten also weiterhin. Das heißt: Haben Sie eine derartige Unterkunft, so wird diese nicht mit 2018 geschlossen, vielmehr bestehen die Unterkünfte weiter, weil die Bescheide ausdrücklich weiterhin gelten.
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