Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll91. Sitzung / Seite 121

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Ohne dies jetzt noch im Detail ausführen zu können: Wir haben jedenfalls einen mas­siven Eingriff in die Kompetenzverteilung des Staates. Das föderale Prinzip, also das bundesstaatliche Prinzip – ein wesentlicher Baustein unserer Verfassung! –, wird über den Haufen geworfen, ebenso nicht beachtet werden die Selbstverwaltung der Ge­meinden und maßgebliche persönliche Rechte. Wir haben mit diesem Gesetz eine an­lassbezogene Durchbrechung verfassungsrechtlicher Bauprinzipien, und das ist nicht zu tolerieren!

Deshalb sage ich: Es geht hier um Panik – und nicht um einen geordneten Verfas­sungsstaat! (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Steinbichler.)

Zu Recht haben wir immer wieder darauf hingewiesen, wie wesentlich die Erweiterung der direkten Demokratie im Staate Österreich wäre, damit nicht – wie hier und heute im Parlament – derart über die Rechte der Bürger drübergefahren wird, ohne dass sie die Möglichkeit haben, sich zu wehren.

Ein wesentlicher Punkt diesbezüglich wäre es, eine Veto-Volksabstimmung einzufüh­ren. Dann gäbe es die Möglichkeit, dass Bürger mithilfe einer Initiative und mit einer bestimmten Anzahl von Unterschriften eine Volksabstimmung erzwingen, wenn ein derartiges Gesetz erlassen wurde. Das wäre ein wichtiger und wesentlicher Schritt, und ich bin überzeugt: Dann würden wir sehen, wie von denjenigen, die heute für die­ses Gesetz stimmen, wirklich abgestimmt wird!

Wir werden auch eine namentliche Abstimmung verlangen, damit wir genau sehen, welche Bürgermeister die Rechte ihrer Gemeindebürger ignorieren und über deren Sor­gen hinweggehen.

In diesem Sinne bringe ich jetzt auch folgenden Antrag ein:

Antrag auf Durchführung einer Volksabstimmung

der Abgeordneten Strache, Mag. Stefan, Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen

zum Antrag 1295/A der Abgeordneten Schieder, Lopatka, Glawischnig-Piesczek

„Der aufgrund des Antrages 1295/A betreffend ein Bundesverfassungsgesetz über die Unterbringung und Aufteilung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden, zu fassende Gesetzesbeschluss des Nationalrates ist nach Beendigung des Verfahrens gemäß Art 42 B-VG, jedoch vor seiner Beurkundung durch den Bundespräsidenten, einer Volks­abstimmung zu unterziehen.“

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Das bedeutet also: Wir verlangen über dieses Gesetz eine Volksabstimmung, weil wir überzeugt sind, dass Sie erstens in die Grundprinzipien der Verfassung eingreifen und zweitens wesentlich in die verbrieften Rechte der einzelnen Bürger. (Beifall bei der FPÖ.)

Wie bereits richtig gesagt wurde: Gerade in Zeiten, in denen es derartig außergewöhn­liche Situationen gibt, ist es besonders wichtig, dass unsere Rechtsordnung funktio­niert. Wir haben nämlich nichts davon, wenn wir jetzt aus Panik die Rechtsordnung über Bord werfen, um irgendwo schnell reagieren zu können, wenn wir jetzt Gesetze ohne Begutachtung einbringen und Ähnliches. Davon haben wir überhaupt nichts!

Sonst wird auch immer wieder betont, wie wichtig es ist, dass alle mitreden und dass wir alle anhören – völlig zu Recht! Aber hier und heute treten wir die Rechtsordnung mit Füßen, und davon hat niemand etwas. Dadurch wird die Situation nicht verbessert,


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