Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll91. Sitzung / Seite 138

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

wer von Ihnen sich gestern „Zeit im Bild“ angesehen hat. Da war unter anderem die Meldung, dass die Neuverschuldung unseres Landes viel größer als prognostiziert aus­fällt – wegen des Hypo-Skandals.

Es wurde eine Grafik mit der Neuverschuldung gezeigt, wo stand: Hypo 5,6 Milliar­den €. So viel könnten Flüchtlinge gar nicht kosten, wie uns die FPÖ und ihre Regie­rungsbeteiligungen im Land gekostet haben. (Beifall bei Grünen und SPÖ. – Zwischen­rufe der Abgeordneten Podgorschek und Deimek.) Wir haben wegen des Hypo-Skan­dals allein dieses Jahr 5,6 Milliarden € Budgetdefizit. (Abg. Darmann: Keine Ahnung haben, aber den Mund aufmachen! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Wenn wir aber in die reale Welt zurückkehren, zum Beispiel in die Welt des grausamen Krieges in Syrien, der in das fünfte Jahr gegangen ist (neuerliche Zwischenrufe bei der FPÖ), so wissen wir, dass in den letzten Wochen und Monaten auch international viel die Rede von gemeinsamer Solidarität und von geteilter Verantwortung war.

Ich habe schon in der Aktuellen Europastunde gesagt – ich wiederhole es noch ein­mal –, dass die EU aus 28 Ländern besteht, und selbstverständlich kann es nicht so sein, dass die Verantwortung für Schutzsuchende nur von zehn Ländern und nicht von allen 28 übernommen wird – dazu stehe ich.

Was wir im Großen befürworten, sollten wir im Kleineren auch befürworten und leben, nämlich innerstaatliche Solidarität. Ich weiß, dass sich sehr viele Bürgermeister und Bürgermeisterinnen sowie sehr viele Bürger und Bürgerinnen seit Wochen enorm be­mühen, um Unterbringungsplätze zu schaffen, Familien zu versorgen, Deutschkurse zu organisieren oder Kinder zum Beispiel auch in der Schule willkommen zu heißen. Gleichzeitig ist es derzeit aber auch so, dass rund zwei Drittel der österreichischen Gemeinden noch keinen einzigen Asylwerber aufgenommen haben.

Wenn wir also von geteilter, gemeinsamer Solidarität sprechen, dann sollte sich dieser Appell nicht nur an andere EU-Länder, sondern an uns alle richten. Wir alle sind die EU, wir alle sind Österreich! Wir alle sind angesichts dieses grausamen Krieges in Sy­rien gefordert. Die Bilder vom Kopfabschneider IS und von den Fassbomben Assads kennen wir alle, die brauchen wir hier nicht zu erwähnen.

Heute haben wir es hier mit einem Bundesverfassungsgesetz zu tun, das, das sage ich ganz offen, im besten Fall gar nicht zur Anwendung kommen muss, das gar nicht zur Anwendung kommen wird, wenn nämlich alle Bundesländer und alle Gemeinden ge­meinsam und solidarisch Verantwortung tragen. Das ist leider derzeit noch nicht der Fall.

Wir alle wissen aber auch, dass sich angesichts dieses zur Beschlussfassung anste­henden Gesetzes vieles bewegt hat, dass in vielen Gemeinden Bürgermeister und Bür­germeisterinnen aktiv geworden sind, um selbst und rechtzeitig Unterbringungsplätze für Schutzsuchende zu schaffen, damit die Frau Innenministerin gar nicht zum Durch­griffsrecht greifen muss oder greifen darf.

Ich wiederhole hier, was von einigen Vorrednern und Vorrednerinnen bereits angespro­chen wurde, weil man es, denke ich, nicht oft genug wiederholen kann: Solange ein Bundesland seine Flüchtlingsunterbringungsquote erfüllt, solange ein politischer Bezirk seine Flüchtlingsunterbringungsquote erfüllt und solange eine Gemeinde die Unter­bringungsquote erfüllt, wird es nicht dazu kommen, dass Unterbringungsplätze von der Innenministerin geschaffen werden.

Es wurde heute vom Kollegen Gerstl ein gemeinsamer Abänderungsantrag vorgestellt. Ich möchte nur auf einen wichtigen Punkt hinweisen, der mit diesem Abänderungsan­trag zum BVG kommen wird. Art. 3 Abs. 1 soll mit diesem Antrag Folgendes angefügt werden:

„Vor Erlassung des Bescheides“ – sollte es zum Durchgriffsrecht kommen, ist ja ein Bescheid zu erlassen – „und mindestens eine Woche vor Beginn der Unterbringung hat


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite