Man muss eines machen: Mir völlig unverständlich ist, warum zum Beispiel ein Herr Erdoğan in der Türkei jene – eigentlich – Verbündeten von uns, nämlich die Kurden, die die Arbeit dort machen, indem sie den IS bekämpfen, von hinten attackiert und beispielsweise letzte Woche 55 Tote durch Angriffe der Armee verursacht hat. Ich glaube, es wäre eine europäische Verpflichtung, hier einzuschreiten und dagegen vorzugehen, um wirklich sinnvoll zu agieren und nicht jemanden, der eine Wahl mit allen Mitteln gewinnen möchte, noch zu unterstützen. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abg. Windbüchler-Souschill.)
Ich denke, dass wir daher ein klein wenig stolz sein können auf das, was wir bis dato in diesen sehr schweren Zeiten geleistet haben. Das sollten wir auch der Bevölkerung mitteilen und diese Leistungen nicht kleinreden lassen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
15.14
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Damit kommen wir zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 1: Entwurf betreffend ein Bundesverfassungsgesetz über die Unterbringung und Aufteilung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden in 792 der Beilagen.
Hiezu liegt ein Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Schieder, Dr. Lopatka, Dr. Glawischnig-Piesczek, Dr. Scherak, Kolleginnen und Kollegen vor.
Weiters haben die Abgeordneten Strache, Kolleginnen und Kollegen beantragt, den gegenständlichen Gesetzentwurf nach Beendigung des Verfahrens gemäß Artikel 42 B-VG, jedoch vor seiner Beurkundung durch den Bundespräsidenten einer Volksabstimmung zu unterziehen.
Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abstimmung über den Antrag auf Durchführung einer Volksabstimmung wird gemäß § 84 Abs. 2 der Geschäftsordnung nach der dritten Lesung erfolgen.
Da der vorliegende Gesetzentwurf sowie der erwähnte Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag ein Bundesverfassungsgesetz betreffen, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.
Die Abgeordneten Mag. Schieder, Dr. Lopatka, Dr. Glawischnig-Piesczek, Dr. Scherak, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Artikel 1, 2 und 3 eingebracht.
Wer diesem seine Zustimmung erteilt, den ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
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