Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll91. Sitzung / Seite 214

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heit zu schützen? (Zwischenruf des Abg. Hübner.) – Man sollte sich diese Fragen sehr wohl stellen. Es geht hier um Zweifel, die auch in der Enquete-Kommission angespro­chen wurden und die nicht beseitigt werden konnten.

Aber es gibt trotzdem auch positive Erkenntnisse aus dieser Enquete-Kommission: Wir werden einer Stärkung der demokratischen Instrumente auf Landes- und Stadtebene verfassungsmäßig die Tür öffnen. Wir werden versuchen, uns auch Best Practices anzuschauen. Es ist sehr viel Erfindungsreichtum – auch von den VertreterInnen der Län­der und Gemeinden, die hier ihre Vorträge gehalten haben – eingebracht worden, und ich glaube, dass man diese Möglichkeit einräumen muss, weil man ja nicht in die Bun­desgesetzgebung, wie Steuergesetzgebung und anderes, eingreifen kann. Ich halte das für eine gute Möglichkeit, sich einmal anzuschauen, wie das auf dieser Ebene funk­tioniert.

Ich glaube auch, dass aus dieser Enquete-Kommission ableitbar ist, dass die Leute eher bei konkreten Gesetzesvorhaben im Vorfeld mitreden wollen, bevor ein Gesetz­entwurf überhaupt zustande kommt; dass man hier die Information erhalten soll, zu welchen Vorhaben es kommt; aber auch, dass man die – jetzt in Verhandlung stehen­de – Amtsverschwiegenheit auflöst, um hier mehr Transparenz zu ermöglichen, dass die Bundesregierung Vorhabensberichte machen muss und dass vor Abstimmungen ein objektives Abstimmungsbüchlein, so wie in der Schweiz, eingeführt wird. Ich halte diese Ableitungen aus der Enquete für sehr gut.

Ich glaube auch, dass es notwendig ist, eine Teilhabe am politischen Prozess vor der Gesetzeswerdung einzuführen. Das Crowdsourcing nach finnischem System halte ich für hervorragend. Dass die Bürger bei einem Problem, das brennend interessiert, mög­lichst früh abgeholt werden sollen, das halte ich für ein sehr gutes Ergebnis dieser Enquete-Kommission, und ich glaube auch, dass das eine wesentliche Aufwertung des Gesetzwerdungsprozesses bedeutet.

Es werden auch die direktdemokratischen Instrumente aufgewertet. In Zukunft soll je­des Volksbegehren, das mit mindestens 100 000 Stimmen unterstützt wurde, in min­destens zwei sogenannten Volksbegehrenssitzungen im Parlament behandelt und the­matisiert werden (Abg. Hübner: Was bringt das den Leuten?), und in diesen Volksbe­gehrenssitzungen soll auch ein Rederecht im Plenum des Nationalrates für die einbrin­genden Personen, für die Bevollmächtigten, eingeräumt werden.

Das heißt, es wird sehr wohl in diese Richtung etwas geben. Die Kernfrage halte ich mit dem Antrag, der hier eingebracht wurde, für nicht gelöst, und ich halte diesen An­trag sogar für kontraproduktiv. Im Grunde genommen sind jene Bedenken, die ich hier genannt habe, in der Enquete-Kommission eher größer geworden als kleiner. (Beifall bei der SPÖ.)

18.47


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Mu­siol. – Bitte.

 


18.47.42

Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Herr Präsident! Ich freue mich, dass Sie gerade den Vorsitz haben, weil wir in diesem Projekt ja durchaus eine gemeinsame Geschichte haben, und ich schaue auch den Klubobmann a.D. Josef Cap an: wir drei, die wir diesen sogenannten Kompromiss im Juni 2013 verhandelt haben und auf den Weg gebracht haben, dann leider nicht beschlossen haben, weil die Wahl kam. Ich hatte aber damals schon den Eindruck, dass man es hier, sowohl seitens der ÖVP als auch der SPÖ, oder zumindest ihrer beiden Vertreter, mit der Weiterentwicklung der di­rekten Demokratie ernst meint.

 


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