Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll91. Sitzung / Seite 219

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Interessierte Bürgerinnen und Bürger konnten sich bis 24. Oktober 2014 auf der Home­page des Parlaments bewerben. Mitmachen durfte jeder und jede, der/die zur Unter­stützung parlamentarischer Bürgerinitiativen berechtigt war. Wer teilnehmen durfte, entschied das Los unter Anwesenheit eines Notars/einer Notarin. Bei der Auswahl wurde lediglich auf ein Gleichgewicht zwischen Frauen und Männern sowie eine aus­gewogene Altersverteilung (über und unter 35 Jahre) geachtet.

Ziel: Aufwertung der direkten Demokratie

Ziel der Enquete-Kommission war gemäß Einsetzungsantrag sich auf Basis des Initia­tivantrages 2177/A aus der XXIV. GP in der Fassung des gesamtändernden Abände­rungsantrags und Ausschussantrags vom 28. Juni 2013 unter Berücksichtigung der Er­gebnisse des Begutachtungsverfahrens mit der Aufwertung direktdemokratischer Ins­trumente zu beschäftigen. Zweiter Themenbereich der Enquete-Kommission sollte die Modernisierung bzw. Aufwertung parlamentarischer Arbeit und deren Abläufe sein.

52 Expertinnen und Experten

In der Enquete-Kommission wurden insgesamt 52 Expertinnen und Experten angehört, die von allen Fraktionen einvernehmlich vereinbart worden waren.

Aufbau des Minderheitenberichts

Der erste Teil dieses Minderheitenberichts widmet sich dem thematischen Kernstück der Enquete-Kommission, der direkten Demokratie. Da die Empfehlungen im Mehr­heitsbericht keine existenzielle Weiterentwicklung in diesem Bereich beinhalten, wurde eine gesonderte Darstellung für notwendig erachtet. Zunächst wird die Forderung der Berichtslegerinnen und Berichtsleger nach einer Volksgesetzgebung auf Bundes- und Landesebene vorgestellt. Im zweiten Kapitel wird diese Forderung begründet und mit Wortmeldungen der Expertinnen und Experten untermauert. Im dritten Kapitel werden schließlich die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Ausgestaltung direktdemokratischer Instrumente dargestellt, wie von den Expertinnen und Experten in der Enquete-Kom­mission vorgestellt. Die Expertinnen und Experten haben die direkte Demokratie im Rahmen der Enquete-Kommission von allen Seiten beleuchtet und unzählige wertvolle Empfehlungen zu ihrer Ausgestaltung gegeben. Damit dieses Wissen auch in der Zukunft zur Verfügung steht, wurde es nach bestem Wissen und Gewissen zusammen­gefasst und aufbereitet. Berücksichtigt wurden die Referate und Wortmeldungen der Referentinnen und Referenten, die Wortmeldungen der nicht stimmberechtigten Exper­tinnen- und Expertenmitglieder der Enquete-Kommission, sowie die Wortmeldungen der Vertreterinnen und Vertreter der organisierten Zivilgesellschaft und der Medien.

Im zweiten Teil dieses Minderheitenberichts werden die Themen Bürgerbeteiligung im Gesetzgebungsprozess und Parlamentsausstattung behandelt. In einem Forderungs­katalog wurden jene Forderungen zusammengefasst, die vonseiten der Berichtslege­rinnen und Berichtsleger als integraler Bestandteil einer Demokratiestärkung begriffen werden. Im darauffolgenden Kapitel werden diese Forderungen unter Bezugnahme auf die Referate und Wortmeldungen der Expertinnen und Experten begründet.

Im dritten Teil dieses Minderheitenberichts präsentieren die Berichtslegerinnen und Be­richtsleger ihr Resümee über die Teilnahme von acht gelosten Bürgerinnen und Bür­gern an der Enquete-Kommission.

Vorgeschichte zur Enquete-Kommission „Zur Stärkung der Demokratie in Österreich“

Anträge der Opposition und Demokratiepaket der Regierungsfraktionen

Bereits im Oktober 2011 und im Februar 2012 hatten die Oppositionsfraktionen (da­mals BZÖ, Grüne und FPÖ) Anträge zur Einführung einer Volksgesetzgebung einge­bracht. Eine Überraschung löste im Jänner 2013 der Alleingang der Regierungsfrak-


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