Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll91. Sitzung / Seite 223

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ten sowie mit den unionsrechtlichen und völkerrechtlichen Vorgaben vereinbar ist oder ob rechtstechnische Unstimmigkeiten vorliegen. Dieses Gutachten ist im sogenannten Volksbefragungsbuch wiederzugeben. Die Einführung und Ausgestaltung der Volksge­setzgebung auf Landesebene obliegt dem Landesverfassungsgesetzgeber.

1.1.3 Vetoreferendum auf Bundesebene

Auch auf Bundesebene sollen zukünftig Volksabstimmungen über die Kundmachung und somit das In-Kraft-Treten von Gesetzesbeschlüssen des Parlaments möglich sein. Bei der genaueren prozeduralen Ausgestaltung sogenannter Vetoreferenden ist beson­ders auf den Dialogcharakter zwischen der Initiative und dem Parlament Bedacht zu nehmen (vgl dreistufige Volksgesetzgebung). Auf Landesebene ist ein Vetoreferendum schon aufgrund des geltenden Bundes-Verfassungsgesetzes möglich.

1.1.4 Begleitmaßnahmen zur direkten Demokratie

Damit direkte Demokratie einerseits allen Bürgerinnen und Bürgern gleichermaßen zur Verfügung steht und andererseits nicht dem Missbrauchsvorwurf ausgesetzt ist, sind folgende Begleitmaßnahmen vorzusehen:

Kostentransparenz

Das Gesamtbudget von Initiativen ist limitiert.

Spenden an Initiativen sind ab einem bestimmten Betrag meldepflichtig.

Spenden von öffentlichen Trägern, wie Parteien und Unternehmen mit öffentlichen Be­teiligungen sind ab einem bestimmten Prozentsatz untersagt.

Sponsoren und Geldgeber sind im Abstimmungsbuch auszuweisen.

Finanzielle Unterstützung und Beratung der Initiatorinnen und Initiatoren von staatlicher Seite.

Die Presseförderung ist an Mindestaufgaben zu knüpfen, wie etwa an die Verpflichtung zur ausgewogenen Berichterstattung über direktdemokratische Instrumente, an die Ein­richtung von Inhalts- und Beteiligungsformaten und an die Wiedereinführung von Be­langsendungen.

Aktive und innovative Medienvielfaltsförderung.

1.2 Begründung der Forderungen

Überwiegende Mehrheit für direkte Demokratie

Im Rahmen der Enquete-Kommission begrüßte die überwiegende Mehrheit der Exper­tinnen und Experten eine Stärkung der direkten Demokratie in Österreich. Kaum je­mand sprach sich entschieden dagegen aus. Auch die an der Enquete-Kommission mitwirkenden Bürgerinnen und Bürger sprachen sich für einen Ausbau der direkten De­mokratie aus, ebenso gut die Hälfte der Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger zur Enquete-Kommission. Darüber hinaus sind einer Umfrage aus dem Jahre 2012 zu­folge 80 % der Befragten für einen Ausbau der direkten Demokratie in Österreich. Dennoch haben sich die Regierungsparteien gegen einen Ausbau der direkten Demo­kratie auf Bundesebene entschieden und lassen damit im Kern alles beim Alten.

Dialog mit der Bevölkerung ernsthaft führen

Die Befürchtungen der Regierungsparteien sind jedoch nicht direktdemokratiespezi­fisch sondern betreffen die Demokratie an sich. Fürchtet man eine Entscheidung durch das Volk, weil man die Annahme hat, Menschen wären willfährige Figuren, die sich von Medien steuern, jagen und irgendwo hinführen lassen, dürfte man sie auch nicht wählen lassen. Die Expertinnen und Experten präsentierten in der Enquete-Kommis­sion zahlreiche Lösungsansätze, wie der Dialog mit der Bevölkerung ernsthaft geführt werden kann und welche Rahmenbedingungen es bedarf, um eine sachliche Ausein-


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