Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll91. Sitzung / Seite 233

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einen engen Dialog trete. Es habe sich gezeigt, dass dadurch auch Kompromisse ohne Volksabstimmung besser vorbereitet und ermöglicht würden. Nützlich sei auch, wenn Volksbegehren zunächst vom Parlament behandelt würden. Auch Öhlinger sah im Dia­log die Möglichkeit gegenseitige Bedenken zu diskutieren und gemeinsam nach Lö­sungen zu suchen. Voraussetzung dafür sei eine gewisse Offenheit der Beratungen zwischen Parlament und Initiatorinnen und Initiatoren. Es brauche zwar gewisse Re­geln, man solle diese aber nicht zu restriktiv fassen. Ein Rederecht der Initiatorinnen und Initiatoren im Plenum von fünf Minuten sei daher sehr bescheiden. Ein weiteres dialogförderndes Element sei, wenn Parlamente Alternativvorlagen mit zur Abstim­mung stellen könnten. Dadurch könne die Kompromissbildung gefördert werden. Gute Beispiele gebe es dazu aus Bayern. Gross betonte die Bedeutung des Faktors Zeit. Je schneller ein Prozess organisiert sei, umso geringer sei die Möglichkeit für Kompro­misse. Je länger ein Prozess dauere, umso höher sei hingegen die Diskussionsintensi­tät, nicht nur zwischen den Initiatorinnen und Initiatoren und dem Parlament, sondern auch in der Bevölkerung.

Dialogfördernde Elemente in der Schweiz

Braun Binder betonte, dass es in der Schweiz gleich mehrere dialogfördernde Ele­mente gebe. So habe das Parlament die Möglichkeit, einen Gegenvorschlag zu erar­beiten, wenn es den Vorschlag der Initiative nicht komplett umsetzen oder ihm nicht zustimmen wolle. Die Initiativen hätten außerdem die Möglichkeit bis zu drei Monate vor der Volksabstimmung die Initiative zurückzuziehen. Die Rückzugsmöglichkeit gebe ihnen die Möglichkeit, im parlamentarischen Verfahren mitzuwirken und darauf hinzu­wirken, dass ein in ihrem Sinne möglichst guter, konsensfähiger Gegenvorschlag ver­abschiedet werde. Drittes dialogförderndes Beispiel sei das Vernehmlassungsver­fahren. Um möglichst tragfähige Vorlagen verabschieden zu können, würden im Vor­feld eines Gesetzesentwurfes Stellungnahmen aller interessierten und betroffenen Krei­se eingeholt werden. Voraussetzung für den Dialog sei jedenfalls, dass die Dialogpart­ner auf gleicher Augenhöhe seien. Dies sei dann der Fall, wenn sie die gleichen Mit­wirkungsmöglichkeiten, also verbindliche Mitwirkungsmöglichkeiten, hätten.

1.3.7 Begleitmaßnahmen zur direkten Demokratie

Damit direkte Demokratie allen Bürgerinnen und Bürgern gleichermaßen zur Verfügung steht, braucht es Begleitmaßnahmen, die die direkte Demokratie fair gestalten. Im Lau­fe der Enquete-Kommission wurden zahlreiche Ideen präsentiert und diskutiert. Der Übergang ist fließend von Maßnahmen, die bei einer Ausweitung der direkten Demo­kratie zu ergreifen sind und Maßnahmen, die die österreichische Demokratie grund­sätzlich braucht.

Kostentransparenz

„Ein Fußballspiel am Hang macht keinen Spaß“. Damit direkte Demokratie nicht zu ei­nem Recht derer wird, der es sich leisten können, ist ein gewisses Gleichgewicht zwi­schen Initiatorinnen und Initiatoren anzustreben. Dafür ist es notwendig, die eine Seite gewissermaßen zu limitieren und einzuschränken und die andere Seite, die Bevölke­rung, zu fördern. Asenbaum zufolge sollte sichergestellt werden, dass die direktdemo­kratischen Instrumente weder von Parteien, noch von finanzstarken Einzelakteuren vereinnahmt werden. So könnten etwa Geldflüsse zwischen Parteien und Initiatorinnen und Initiatoren von Volksbegehren untersagt werden, oder das Gesamtbudget und Ein­zelbeiträge für Initiatorinnen und Initiatoren limitiert werden.

Man solle es nicht so machen wie in der Schweiz, warnte Gross, wo es keine Trans­parenzvorgaben gebe, sondern wie in Kalifornien, wo die Großspender für Initiativen bekannt seien. So seien etwa im kalifornischen Abstimmungsbuch die verschiedenen Sponsoren und Geldgeber aufgelistet. Darüber hinaus sei der Staatssekretär verpflich-


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