Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll91. Sitzung / Seite 238

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Darüber hinaus sollen zu ausgewählten Gesetzesvorhaben regelmäßig innovative, dia­logorientierte Formen der Bürgerbeteiligung durchgeführt werden, wie beispielsweise Bürgerräte und Bürgerforen.

Ein Demokratiebüro ist als dauerhafte Infrastruktur im Parlament einzurichten.

2.1.4 Expertinnen und Experten stärker miteinbeziehen

Expertinnen und Experten, insbesondere Vertreterinnen und Vertreter der Wissen­schaft und der organisierten Zivilgesellschaft, sind in die Entscheidungsprozesse stär­ker miteinzubeziehen und den Beratungen in den Ministerien und dem Parlament bei­zuziehen.

2.1.5 Gesetzgebungsprozesse transparenter machen

Um die Öffentlichkeit bereits frühzeitig über politischen Vorhaben zu informieren, sollen jährlich Vorhabensberichte der Regierung und Arbeitsprogramme des Nationalrats ver­öffentlicht und diskutiert werden können.

Die Ausschüsse sollen öffentlich sein (durch Live-Stream-Übertragungen und die Mög­lichkeit, sich vor Ort ein Bild machen zu können).

Bürgerinnen und Bürger sollen leichteren Zugang zum parlamentarischen Geschehen haben (zB benutzerfreundliche Homepage, Videos von Sitzungen, Parlaments-TV).

2.1.6 Stärkung des Parlaments

Die Möglichkeit der endlosen Vertagung von Anträgen soll abgeschafft werden, so dass nur noch die befristete, einmalige Vertagung zulässig ist.

Anträge müssen verpflichtend binnen angemessener Frist (max. 3 Monate) im Aus­schuss behandelt werden.

Möglichkeit der Ladung von Auskunftspersonen durch ein Drittel der Ausschussmit­glieder.

Einsetzung von Enquete-Kommissionen und Einberufung von Parlamentarischen En­queten als Minderheitsrecht.

Zurückdrängung der Vertraulichkeit von Ausschüssen im Sinne der Kontrollaufgabe des Parlaments (zB Rechnungshofunterausschuss).

Umstellung der Abstimmungen im Parlament auf ein elektronisches System.

Eindeutige Ausdehnung des Interpellationsrechts auf Unternehmen, an denen der Bund beteiligt ist oder die von ihm beherrscht werden.

Bei verweigerten oder unzureichenden Anfragebeantwortungen soll im Sinne eines zwei­stufigen Verfahrens zunächst die Möglichkeit der einmaligen schriftlichen Nachfrage be­stehen, wobei die Behandlung binnen eines Monats zu erfolgen hat. War dies erfolglos, kann ein Organstreitverfahren beim Verfassungsgerichtshof angestrebt werden.

Einrichtung eines Ausschusses im Nationalrat, der sich über die tagesaktuellen The­men hinaus mit Gesetzesvorhaben beschäftigt.

Verpflichtende Hearings für angehende Bundesminister und Bundesministerinnen - ana­­log zum Prozedere im Europäischen Parlament.

Der Rechts-, Legislativ- und Wissenschaftliche Dienst soll vergrößert und unabhängig werden, so dass er allen Fraktionen im Parlament und auch einzelnen Abgeordneten zur Unterstützung dient.

Der Budgetdienst ist sowohl in personeller als auch in finanzieller Hinsicht zu erweitern.

 


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