Darüber hinaus sollen zu ausgewählten Gesetzesvorhaben regelmäßig innovative, dialogorientierte Formen der Bürgerbeteiligung durchgeführt werden, wie beispielsweise Bürgerräte und Bürgerforen.
Ein Demokratiebüro ist als dauerhafte Infrastruktur im Parlament einzurichten.
2.1.4 Expertinnen und Experten stärker miteinbeziehen
Expertinnen und Experten, insbesondere Vertreterinnen und Vertreter der Wissenschaft und der organisierten Zivilgesellschaft, sind in die Entscheidungsprozesse stärker miteinzubeziehen und den Beratungen in den Ministerien und dem Parlament beizuziehen.
2.1.5 Gesetzgebungsprozesse transparenter machen
Um die Öffentlichkeit bereits frühzeitig über politischen Vorhaben zu informieren, sollen jährlich Vorhabensberichte der Regierung und Arbeitsprogramme des Nationalrats veröffentlicht und diskutiert werden können.
Die Ausschüsse sollen öffentlich sein (durch Live-Stream-Übertragungen und die Möglichkeit, sich vor Ort ein Bild machen zu können).
Bürgerinnen und Bürger sollen leichteren Zugang zum parlamentarischen Geschehen haben (zB benutzerfreundliche Homepage, Videos von Sitzungen, Parlaments-TV).
2.1.6 Stärkung des Parlaments
Die Möglichkeit der endlosen Vertagung von Anträgen soll abgeschafft werden, so dass nur noch die befristete, einmalige Vertagung zulässig ist.
Anträge müssen verpflichtend binnen angemessener Frist (max. 3 Monate) im Ausschuss behandelt werden.
Möglichkeit der Ladung von Auskunftspersonen durch ein Drittel der Ausschussmitglieder.
Einsetzung von Enquete-Kommissionen und Einberufung von Parlamentarischen Enqueten als Minderheitsrecht.
Zurückdrängung der Vertraulichkeit von Ausschüssen im Sinne der Kontrollaufgabe des Parlaments (zB Rechnungshofunterausschuss).
Umstellung der Abstimmungen im Parlament auf ein elektronisches System.
Eindeutige Ausdehnung des Interpellationsrechts auf Unternehmen, an denen der Bund beteiligt ist oder die von ihm beherrscht werden.
Bei verweigerten oder unzureichenden Anfragebeantwortungen soll im Sinne eines zweistufigen Verfahrens zunächst die Möglichkeit der einmaligen schriftlichen Nachfrage bestehen, wobei die Behandlung binnen eines Monats zu erfolgen hat. War dies erfolglos, kann ein Organstreitverfahren beim Verfassungsgerichtshof angestrebt werden.
Einrichtung eines Ausschusses im Nationalrat, der sich über die tagesaktuellen Themen hinaus mit Gesetzesvorhaben beschäftigt.
Verpflichtende Hearings für angehende Bundesminister und Bundesministerinnen - analog zum Prozedere im Europäischen Parlament.
Der Rechts-, Legislativ- und Wissenschaftliche Dienst soll vergrößert und unabhängig werden, so dass er allen Fraktionen im Parlament und auch einzelnen Abgeordneten zur Unterstützung dient.
Der Budgetdienst ist sowohl in personeller als auch in finanzieller Hinsicht zu erweitern.
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