Dort diskutiere ein Zukunftsausschuss gemeinsam mit den Ministerien und organisiere finnlandweit Bürgerkonferenzen, Bürgercafés und auch Beteiligungsprozesse online über Sozialen Medien, setze sie fort. Sie betonte aber, dass es für den Dialog jedenfalls auch die persönliche Begegnung brauche.
Stärkung des Parlaments
Gesetzesentwürfe werden in der Regel von der Regierung erarbeitet, die meist einen erheblichen Wissensvorsprung gegenüber dem Parlament hat, da sie über eine Vielzahl an Fachleuten verfügt. Die Parlamentarierinnen und Parlamentarier sind daher auf die Unterstützung durch die Parlamentsverwaltung angewiesen, um diesen Wissensvorsprung auszugleichen, erklärte Wagner. Sie betonte weiters, dass die österreichische Parlamentsverwaltung im europäischen Vergleich relativ klein sei. Die Berichtslegerinnen und Berichtsleger befürworten daher einen Ausbau der Parlamentsverwaltung, um das Parlament zu stärken. Während in Österreich die legistischen und wissenschaftlichen Dienste nicht im Auftrag von einzelnen Abgeordneten tätig werden, ist dies in anderen Ländern gang und gäbe. In den Niederlande und Deutschland erhalten Abgeordnete auf Wunsch individuelle Ausarbeitungen. In den Niederlanden kann das Amt für Legistik auch mit dem Ministerium zusammenarbeiten, wenn der Abgeordnete das will, erklärte Clifford Kocq van Breugel. In Deutschland umfasse das Angebot des Wissenschaftlichen Dienstes Kurzinformationen bis hin zu gutachterlichen Stellungnahmen in allen Phasen des Gesetzgebungsverfahrens, erläuterte Risse. Im Vergleich zu Österreich gebe es dort insbesondere auch die Möglichkeit, ein bereits beschlossenes Gesetz daraufhin zu überprüfen, ob Novellierungsbedarf bestehe. Ausschusssekretariate machen hingegen nur bei einer fundamentalen Reform der Ausschüsse Sinn. Jedenfalls zählt die Wahlkreisarbeit nach Ansicht der Berichtslegerinnen und Berichtsleger nicht zu den Aufgaben der Ausschusssekretariate – wie dies in den Empfehlungen der Regierungsfraktionen begründend für die Ausschusssekretariate angegeben wird. Neben einer Verbesserung der Parlamentsausstattung ist es nach Ansicht der Berichtslegerinnen und Berichtsleger aber auch notwendig, die parlamentarischen Abläufe zu verbessern und die Kontrollrechte des Parlaments zu verstärken. Auch dazu finden sich Vorschläge im Forderungskatalog der Berichtslegerinnen und Berichtsleger.
Weitere Forderungen zur Stärkung der Demokratie in Österreich
Die Bedeutung von Transparenz und Information für die Demokratie wurde im Zuge der Enquete-Kommission immer wieder betont und auch im ersten Teil dieses Berichts mehrmals erwähnt. Transparenz und Information sind die Währung der Demokratie, wesentliche Voraussetzungen für sachliche Entscheidungen und Debatten, sowie die Grundlage für eine ausgewogene und qualitative Berichterstattung in den Medien. Auch die Bedeutung von lebenslanger politischer Bildung wird als wesentliches Element der Demokratiestärkung begriffen. Nur so könne nach Ansicht der Expertinnen und Experten das Sachniveau des Diskurses erhöht werden.
3. Resümee der Berichtslegerinnen und Berichtsleger zum Bürgerbeteiligungsprozess
Bürgerbeteiligung auf Initiative der Opposition
Wie bereits eingangs erwähnt, haben die Oppositionsfraktionen (FPÖ, Grüne, NEOS und Team Stronach) mit viel Überzeugungsarbeit erreicht, dass acht Bürgerinnen und Bürger in die Enquete-Kommission eingebunden werden. Auch wenn sich die Opposition mehr Bürgerbeteiligung gewünscht hätte, war diese Minimalvariante zumindest ein erster Schritt in Richtung Öffnung des Parlaments für Bürgerinnen und Bürger.
Auswahlverfahren
Interessierte konnten sich bis 24. Oktober 2014 auf der Homepage des Parlaments bewerben. Mitmachen durfte jeder und jede, der/die zur Unterstützung parlamentari-
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