Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll91. Sitzung / Seite 241

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Dort diskutiere ein Zukunftsausschuss gemeinsam mit den Ministerien und organisiere finnlandweit Bürgerkonferenzen, Bürgercafés und auch Beteiligungsprozesse online über Sozialen Medien, setze sie fort. Sie betonte aber, dass es für den Dialog jeden­falls auch die persönliche Begegnung brauche.

Stärkung des Parlaments

Gesetzesentwürfe werden in der Regel von der Regierung erarbeitet, die meist einen erheblichen Wissensvorsprung gegenüber dem Parlament hat, da sie über eine Viel­zahl an Fachleuten verfügt. Die Parlamentarierinnen und Parlamentarier sind daher auf die Unterstützung durch die Parlamentsverwaltung angewiesen, um diesen Wissens­vorsprung auszugleichen, erklärte Wagner. Sie betonte weiters, dass die österreichi­sche Parlamentsverwaltung im europäischen Vergleich relativ klein sei. Die Berichts­legerinnen und Berichtsleger befürworten daher einen Ausbau der Parlamentsverwal­tung, um das Parlament zu stärken. Während in Österreich die legistischen und wis­senschaftlichen Dienste nicht im Auftrag von einzelnen Abgeordneten tätig werden, ist dies in anderen Ländern gang und gäbe. In den Niederlande und Deutschland erhalten Abgeordnete auf Wunsch individuelle Ausarbeitungen. In den Niederlanden kann das Amt für Legistik auch mit dem Ministerium zusammenarbeiten, wenn der Abgeordnete das will, erklärte Clifford Kocq van Breugel. In Deutschland umfasse das Angebot des Wissenschaftlichen Dienstes Kurzinformationen bis hin zu gutachterlichen Stellungnah­men in allen Phasen des Gesetzgebungsverfahrens, erläuterte Risse. Im Vergleich zu Österreich gebe es dort insbesondere auch die Möglichkeit, ein bereits beschlossenes Gesetz daraufhin zu überprüfen, ob Novellierungsbedarf bestehe. Ausschusssekreta­riate machen hingegen nur bei einer fundamentalen Reform der Ausschüsse Sinn. Je­denfalls zählt die Wahlkreisarbeit nach Ansicht der Berichtslegerinnen und Berichts­leger nicht zu den Aufgaben der Ausschusssekretariate – wie dies in den Empfehlun­gen der Regierungsfraktionen begründend für die Ausschusssekretariate angegeben wird. Neben einer Verbesserung der Parlamentsausstattung ist es nach Ansicht der Berichtslegerinnen und Berichtsleger aber auch notwendig, die parlamentarischen Ab­läufe zu verbessern und die Kontrollrechte des Parlaments zu verstärken. Auch dazu finden sich Vorschläge im Forderungskatalog der Berichtslegerinnen und Berichtsleger.

Weitere Forderungen zur Stärkung der Demokratie in Österreich

Die Bedeutung von Transparenz und Information für die Demokratie wurde im Zuge der Enquete-Kommission immer wieder betont und auch im ersten Teil dieses Berichts mehrmals erwähnt. Transparenz und Information sind die Währung der Demokratie, wesentliche Voraussetzungen für sachliche Entscheidungen und Debatten, sowie die Grundlage für eine ausgewogene und qualitative Berichterstattung in den Medien. Auch die Bedeutung von lebenslanger politischer Bildung wird als wesentliches Ele­ment der Demokratiestärkung begriffen. Nur so könne nach Ansicht der Expertinnen und Experten das Sachniveau des Diskurses erhöht werden.

3. Resümee der Berichtslegerinnen und Berichtsleger zum Bürgerbeteiligungsprozess

Bürgerbeteiligung auf Initiative der Opposition

Wie bereits eingangs erwähnt, haben die Oppositionsfraktionen (FPÖ, Grüne, NEOS und Team Stronach) mit viel Überzeugungsarbeit erreicht, dass acht Bürgerinnen und Bürger in die Enquete-Kommission eingebunden werden. Auch wenn sich die Opposi­tion mehr Bürgerbeteiligung gewünscht hätte, war diese Minimalvariante zumindest ein erster Schritt in Richtung Öffnung des Parlaments für Bürgerinnen und Bürger.

Auswahlverfahren

Interessierte konnten sich bis 24. Oktober 2014 auf der Homepage des Parlaments bewerben. Mitmachen durfte jeder und jede, der/die zur Unterstützung parlamentari-


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