handeln konnte oder um eine Äußerung jedes einzelnen Bürgers bzw. jeder einzelnen Bürgerin oder um eine Mischform.
Bürgerinnen und Bürger als Korrektiv
Die Bürgerinnen und Bürger haben bewiesen, dass die Angst vor der Einbeziehung der Öffentlichkeit unberechtigt ist. Während sich Politikerinnen und Politiker, Expertinnen und Experten oft in Detailfragen verstrickten, wurden sie von den Bürgerinnen und Bürgern regelmäßig an das Ziel der Enquete-Kommission erinnert: Die Bürgerinnen und Bürger sollen in Zukunft mehr und regelmäßiger in politische Entscheidungen miteinbezogen und verbindlich berücksichtigt werden. Die Bürgerinnen und Bürger erläuterten, welche Themen Gegenstand direktdemokratischer Instrumente sein könnten und forderten niedrigere Zugangshürden zu direktdemokratischen Instrumenten. So sollten etwa die Fristen zur Unterstützungssammlung verkürzt und die Mindestbeteiligungszahlen herabgesetzt werden. Ein besonderes Anliegen war ihnen auch die Erleichterung der Stimmabgabe und die Ermöglichung elektronischer Unterstützungsmöglichkeiten. Für wichtig erachteten sie zudem objektive Information und finanzielle Rahmenbedingungen bzw. Kostentransparenz. Es wurde außerdem betont, dass direktdemokratische Instrumente nicht parteipolitisch missbraucht werden sollten. Die Berichtslegerinnen und Berichtsleger danken den Bürgerinnen und Bürgern für ihre wertvollen Beiträge. Sie brachten frischen Wind in die Debatte und dienten der Enquete-Kommission als Korrektiv.
Finanzielle Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger
Es wurde von Bürgerseite darauf hingewiesen, dass in Hinblick auf eine mögliche künftige Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern eine ernsthafte inhaltliche Beteiligung über einen längeren Zeitraum hinweg nicht ganz ohne irgendeine Form von Entgelt funktionieren werde, da dieses Ehrenamt sehr schwer mit Arbeit und Familie zu vereinbaren sei. Die Berichtslegerinnen und Berichtsleger würdigen das ehrenamtliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger und danken für diese Anregung, die bei zukünftigen Überlegungen zu Beteiligungsprozessen zu berücksichtigen sein wird.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, zur Einführung einer Volksgesetzgebung (oder zumindest einer verpflichtenden Volksbefragung nach einem qualifizierten Volksbegehren) eine Regierungsvorlage zur Novellierung des Bundes-Verfassungsgesetzes vorzulegen.
*****
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Gerstl.
18.57
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Danke, Herr Präsident. Auch wenn Sie jetzt sicherlich als Präsident diese Aussage gemacht haben, der Kollegin geholfen haben, dass sie noch den Antrag einbringen kann, möchte ich sie doch auch als ein Zeichen der Bereitschaft zum Weiterreden verstanden wissen. Ich glaube, ein besseres Zeichen hätte man gar nicht geben können. Wir sind hier stets offen für weitere Gespräche, und wir bedauern es, dass es nicht zu einer Volksgesetzgebung in dem Sinne gekommen ist, wie wir schon einmal ausgemacht haben.
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