Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll91. Sitzung / Seite 243

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handeln konnte oder um eine Äußerung jedes einzelnen Bürgers bzw. jeder einzelnen Bürgerin oder um eine Mischform.

Bürgerinnen und Bürger als Korrektiv

Die Bürgerinnen und Bürger haben bewiesen, dass die Angst vor der Einbeziehung der Öffentlichkeit unberechtigt ist. Während sich Politikerinnen und Politiker, Expertinnen und Experten oft in Detailfragen verstrickten, wurden sie von den Bürgerinnen und Bür­gern regelmäßig an das Ziel der Enquete-Kommission erinnert: Die Bürgerinnen und Bürger sollen in Zukunft mehr und regelmäßiger in politische Entscheidungen miteinbe­zogen und verbindlich berücksichtigt werden. Die Bürgerinnen und Bürger erläuterten, welche Themen Gegenstand direktdemokratischer Instrumente sein könnten und for­derten niedrigere Zugangshürden zu direktdemokratischen Instrumenten. So sollten et­wa die Fristen zur Unterstützungssammlung verkürzt und die Mindestbeteiligungszah­len herabgesetzt werden. Ein besonderes Anliegen war ihnen auch die Erleichterung der Stimmabgabe und die Ermöglichung elektronischer Unterstützungsmöglichkeiten. Für wichtig erachteten sie zudem objektive Information und finanzielle Rahmenbe­dingungen bzw. Kostentransparenz. Es wurde außerdem betont, dass direktdemokra­tische Instrumente nicht parteipolitisch missbraucht werden sollten. Die Berichtsle­gerinnen und Berichtsleger danken den Bürgerinnen und Bürgern für ihre wertvollen Beiträge. Sie brachten frischen Wind in die Debatte und dienten der Enquete-Kommis­sion als Korrektiv.

Finanzielle Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger

Es wurde von Bürgerseite darauf hingewiesen, dass in Hinblick auf eine mögliche künf­tige Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern eine ernsthafte inhaltliche Beteiligung über einen längeren Zeitraum hinweg nicht ganz ohne irgendeine Form von Entgelt funktionieren werde, da dieses Ehrenamt sehr schwer mit Arbeit und Familie zu ver­einbaren sei. Die Berichtslegerinnen und Berichtsleger würdigen das ehrenamtliche En­gagement der Bürgerinnen und Bürger und danken für diese Anregung, die bei zu­künftigen Überlegungen zu Beteiligungsprozessen zu berücksichtigen sein wird.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, zur Einführung einer Volksgesetzgebung (oder zumindest einer verpflichtenden Volksbefragung nach einem qualifizierten Volksbegeh­ren) eine Regierungsvorlage zur Novellierung des Bundes-Verfassungsgesetzes vorzu­legen.

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Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Gerstl.

 


18.57.00

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Danke, Herr Präsident. Auch wenn Sie jetzt sicherlich als Präsident diese Aussage gemacht haben, der Kollegin geholfen ha­ben, dass sie noch den Antrag einbringen kann, möchte ich sie doch auch als ein Zei­chen der Bereitschaft zum Weiterreden verstanden wissen. Ich glaube, ein besseres Zeichen hätte man gar nicht geben können. Wir sind hier stets offen für weitere Ge­spräche, und wir bedauern es, dass es nicht zu einer Volksgesetzgebung in dem Sinne gekommen ist, wie wir schon einmal ausgemacht haben.

 


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