Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll91. Sitzung / Seite 244

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Aber, Frau Kollegin Musiol, das wissen Sie auch ganz genau: Die Gespräche waren so, dass Sie gesagt haben, machen Sie uns einen Vorschlag, wie wir es neu machen können, und wir haben zu Ihnen gesagt, wir haben einen Vorschlag, aber wir haben jetzt so viele Negativstellungnahmen bekommen, vom Bundespräsidenten, vom Ver­fassungsgerichtshof, vom Verwaltungsgerichtshof (Abg. Musiol: Das haben Sie nicht gesagt!), sagen Sie uns, in welchen Bereichen Sie bereit sind, das zu ändern. Und da haben wir leider auch nichts gehört.

Ich hatte das Gefühl, ganz ehrlich, dass Sie diesbezüglich einfach an genau diese Vor­lage gebunden waren und Sie keine Unterstützung mehr in Ihrer Fraktion gehabt haben, dass Sie über diesen Entwurf, zu dem wir einmal eine Übereinstimmung gehabt haben, hinausgehen hätten dürfen. Okay, das kann ja einmal passieren, war es einmal ein Unfall der Zustimmung für eine Regierungsvorlage. Ich will Ihnen das auch nicht vorwerfen, ich verstehe das ja auch, aber Tatsache ist, dass wir eben jetzt keinen Schritt weitergekommen sind.

Wir müssen eben auch zur Kenntnis nehmen, dass wir in dieser Sache sehr unter­schiedliche Vorstellungen haben. Wir haben es ja auch gemerkt, und wahrscheinlich waren es nicht Sie alleine, sondern auch die Freiheitliche Partei, die damals auch Un­terstützung gezeigt hat. Wenn jede Partei andere Unterstützungsquoren fordert – die eine Partei möchte gerne schon eine Volksabstimmung haben, wenn nur 200 000 Men­schen zugestimmt haben, die andere bei 400 000, und die Dritten sagen, so, wie es unser Vorschlag war, bei 10 Prozent beziehungsweise 15 Prozent –, dann kommt man einfach nicht zusammen, wenn keiner bereit ist, von diesen Quoren einen Schritt in die eine oder in die andere Richtung zu machen.

Das ist der Punkt, warum das in diesem Bereich nicht zustande gekommen ist, was ich auch bedaure. Nichtsdestotrotz, glaube ich, kann man aber bei dieser Vorlage auch beruhigt und gut sagen, dass das ein Schritt in die Zukunft ist, denn wir ermöglichen all das, Frau Kollegin Musiol, was Sie nämlich auch gefordert haben, nun auf Gemeinde- und Länderebene. Wir wollen das ermöglichen. Wir wollen ein solches Verfassungsge­setz machen, das den Ländern die Ermächtigung gibt, für die Gemeinden und die Bun­desländer in ihrem Zuständigkeitsbereich Volksbegehren, Volksabstimmungen und Ve­toreferenden zu ermöglichen. (Präsident Ing. Hofer übernimmt den Vorsitz.)

Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, da muss man sagen, das wäre auch ein Punkt, bei dem Sie zustimmen könnten. Und wenn wir jetzt vielleicht noch nicht bei dem Punkt angelangt sind, den ich mir auch gewünscht hätte, dass wir am Ende eines Volksbegehrens auch noch die Möglichkeit einer Volksbefragung oder einer Volksab­stimmung haben, um damit zu einer Volksgesetzgebung zu kommen, so haben wir es nun doch geschafft, eine Übereinstimmung zu finden, dass wir am Beginn des Gesetz­gebungsprozesses die Menschen verstärkt miteinbeziehen.

Es wird also in Zukunft nicht mehr nur der Beamte von Regierungsseite einen Ge­setzentwurf schreiben, sondern bevor er diesen schreibt, wird er die Bürger miteinbe­ziehen und wird von ihnen, den Betroffenen, gleich einholen, was sie brauchen, um dieses Problem zu lösen, und wie wir es besser machen können. Das heißt, die Wahr­scheinlichkeit, dass am Ende dieses Gesetzgebungsprozesses, zum Schluss, schon die Meinung der Bürgerinnen und Bürger mit dabei ist, ist mit unserem Vorschlag nun viel größer, als wir das zuvor gehabt haben.

Ich versichere Ihnen, die Partizipation von Menschen ist mir ganz, ganz wichtig. Sie ist mir – ich will sogar sagen – heilig, denn ohne Partizipation ist Demokratie nicht auf­rechtzuerhalten. Und das ist mir das höchste Gut in der Republik: die Sicherung der Demokratie. Da ist mir die Beteiligung jedes Einzelnen ganz, ganz wichtig. (Abg. Dar­mann: Deswegen habt ihr gegen die Volksabstimmung gestimmt!) Daher sind wir in


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