Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll93. Sitzung / Seite 9

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Auch der Ministerpräsident von Bayern und Vorsitzender der CSU Horst Seehofer rügte diese Vorgehensweise, wie der APA443 vom 11. September 2015 entnommen werden konnte:

„„Zur Entscheidung Merkels vom vergangenen Wochenende, die Flüchtlinge aus Ungarn nach Deutschland fahren zu lassen, sagte der CSU-Vorsitzende Horst See­hofer dem "Spiegel": "Das war ein Fehler, der uns noch lange beschäftigen wird". "Ich sehe keine Möglichkeit, den Stöpsel wieder auf die Flasche zu kriegen." Deutschland komme bald in "eine nicht mehr zu beherrschende Notlage."“

Es wäre eigentlich die Aufgabe des Bundeskanzlers und der Bundesregierung, sich abzeichnende Lagen fachgemäß einzuschätzen und entsprechend vorausschauend zu handeln, anstatt zuzusehen, wie die Situation eskaliert und sich dann noch lobt, wie gut man durch „nichts tun“ professionell agiert hätte.

Das Ergebnis kann sich wirklich sehen lassen: vollkommene Aufgabe der öffentlichen Ordnung, in den Grenzregionen lässt die Regierung die eigene Bevölkerung im Stich, Verkehrschaos – der öffentliche Verkehr bricht zusammen, Autobahnen werden ge­schlossen, der Zugverkehr eingestellt, europäische und internationale Abkommen nicht eingehalten, Gesetze verletzt oder nicht vollzogen. Das entspricht nicht den Anforde­rungen an einen Rechtsstaat und an eine vertrauenswürdig handelnde Regierung, die als „Vorbereitung“ alles dazu getan hat, um die Sicherheitsinstrumentarien des Staates – Polizei und Bundesheer – zu zerschlagen.

Die einzige Leistung des Bundeskanzlers bestand in der Beleidigung Ungarns, welches versucht hat, den Schengener Grenzkodex einzuhalten. Anstatt Ungarn dabei zu unterstützen, wurde es von der Bundesregierung und den EU-Verantwortlichen im Stich gelassen. Durch diese Handlungsweise hat der Bundeskanzler Österreich im europäischen Umfeld geschadet, was auch innenpolitisch für großes Unverständnis sorgte und Kritik hervorrief:

„Was ich für gar nicht hilfreich halte, ist, dass der Kanzler in dieser Situation die Konfrontation mit dem ungarischen Ministerpräsidenten gesucht hat, statt das Mit­einander zu pflegen. Ich fürchte, da haben ihn gewisse Spindoctoren in eine falsche Richtung gedrängt, die eines Staatsmannes nicht würdig ist und die Situation schwie­riger macht.", so der Niederösterreichische Landeshauptmann Erwin Pröll in einem Interview mit ÖSTERREICH vom 12. September 2015.

Die Einführung von Grenzkontrollen hätte schon vor längerer Zeit umgesetzt gehört. Doch ÖVP-Chef und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner lehnte – vom Bundeskanzler unwidersprochen – sogar den Vorschlag nach intensiveren Grenzkontrollen aufgrund der Flüchtlingskrise am 29.08.2015 in der Ö1-Reihe „Im Journal zu Gast“ mit dem Argument, dass dies rechtlich problematisch sei, ab.

Eigenartige Haltung des Vizekanzlers, denn der Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 15. März 2006 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schen­gener Grenzkodex) ermächtigt einen Mitgliedstaat, im Falle einer schwerwie­genden Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit, ausnahmsweise nach dem in Artikel 24 festgelegten Verfahren oder in dringenden Fällen nach dem in Artikel 25 festgelegten Verfahren für einen begrenzten Zeitraum von höchstens 30 Ta­gen oder für die vorhersehbare Dauer der schwerwiegenden Bedrohung, wenn ihre Dauer den Zeitraum von 30 Tagen überschreitet, an seinen Binnengrenzen wieder Grenzkontrollen einführen.

Artikel 25 sieht vor, dass, wenn die öffentliche Ordnung oder die innere Sicherheit eines Mitgliedstaats ein sofortiges Handeln erfordert, der betreffende Mitgliedstaat aus-


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