Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll93. Sitzung / Seite 21

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Lassen Sie mich nun zur Beantwortung der Fragen 1 bis 5 kommen.

Der gestrige Europäische Rat hat, wie ich bereits ausgeführt habe, viele Maßnahmen beschlossen, die auch den Umgang der Europäischen Union mit Menschen, die Schutz suchen, verbessern soll.

Sie fragen mich dann viel zu Religion und Kultur, und ich möchte hier nur zusam­menfassend sagen, dass das Europa, an dem wir und an dem viele Menschen in den Mitgliedsstaaten arbeiten und an das wir glauben, ein Europa der Aufklärung ist – ein Europa der allgemeinen und unteilbaren Menschenrechte, der Vernunft, des Kampfes gegen Vorurteile, der religiösen Toleranz, der persönlichen Handlungsfreiheit der Bür­gerinnen und Bürger, der Bürgerrechte, der allgemeinen Menschenrechte und des Gemeinwohls als Staatspflicht. Das kann man nicht auseinanderdividieren. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

Zu den Fragen 6 bis 9, 13, 14, 17, 18, 23 bis 26 und 29 möchte ich ausführen:

Österreich sah sich in den letzten Wochen mit der Tatsache konfrontiert, dass Tau­sende Flüchtlinge unversorgt im österreichischen Staatsgebiet eingetroffen sind. Angesichts der humanitären Situation haben die Polizeibehörden bei der Vollziehung, sowohl der europäischen als auch der österreichischen Rechtsvorschriften, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Das bedeutet, dass jeweils das gelin­deste Mittel zum Einsatz zu kommen hat. Die Dublin-III-Verordnung und der Schen­gener Grenzkodex sind daher weiter anzuwenden, ohne das Leben von Menschen zu riskieren.

In Absprache mit der Bundesrepublik Deutschland hat Österreich die Möglichkeit, die der Schengener Grenzkodex eröffnet, genützt und ab 16. September wieder Grenz­kontrollen als Möglichkeit eingeführt. Dabei geht es insbesondere darum, Schlepper zu bekämpfen. Personen, die in Österreich keinen Asylantrag stellen und auch sonst nicht zum Aufenthalt in Österreich berechtigt sind, sollen fremdenpolizeilich behandelt wer­den. Dies haben die Behörden ebenfalls nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu erledigen. Dabei sind natürlich die Menschenrechte zu respektieren; dies gilt sowohl für das Recht auf Asyl nach der Genfer Flüchtlingskonvention als auch für die Europäische Menschenrechtskonvention.

Niemand darf in ein Land zurückgeschoben werden, in dem er eine unmenschliche Behandlung erdulden muss, und das entscheiden unabhängige Gerichte und Senate.

Ich finde es ungeheuerlich, Menschenrechte in Zweifel zu ziehen und in verschiedene Kategorien zu teilen. Ich hoffe, ich habe das schon in meiner Einleitung ausreichend begründet.

Zu den Fragen 10 bis 12, 20, 21 und 22:

Die Ausgaben des Bundesministeriums für Inneres beliefen sich im Jahre 2014 auf rund 180 Millionen € für durchschnittlich 25 000 Personen in der Grundversorgung. Im heurigen Jahr wurden bisher rund 53 000 Asylanträge gestellt. Aktuell befinden sich 52 330 Menschen in Grundversorgung – also nicht diese Horrorzahlen, die da manches Mal verbreitet werden, wie viele Hunderttausende, sondern die Zahlen, die ich Ihnen sage, sind die aktuellen. Für das Jahr 2015 liegen keine abschließenden Zahlen vor. Das BMF geht derzeit von einer Kostensteigerung von 150 Millionen € für die Grundversorgung aus.

Zur mittelfristigen Kostendämpfung wurde von der Bundesregierung bereits ein Integra­tionspaket auf den Weg gebracht. 70 Millionen € werden für aktive Arbeitsmarktpolitik für Asylberechtigte sofort zur Verfügung gestellt. (Ruf bei der FPÖ: Super!)

 


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