Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll93. Sitzung / Seite 22

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Wir wissen natürlich, dass die Frage der Arbeitsplätze, des Arbeitsmarktes, der Schule und der Ausbildung nicht auszuspielen ist gegenüber Menschen, die länger bei uns sind, gegenüber Menschen, die in Österreich geboren sind, und Menschen, die zu uns kommen.

Was wir brauchen, ist ein funktionierendes Schul- und Bildungssystem. Was wir brauchen, ist ausreichend Arbeit. Das ist die Politik, die integrativ ist. Das ist die Politik, die nicht dividiert, sondern die den Zusammenhalt einer Gesellschaft stärkt. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

Ebenfalls ist die Diskussion über den Arbeitsmarktzugang, die strikte Arbeitsmarkt­prüfung und vieles mehr im europäischen Gleichklang zu sehen, denn es muss uns gelingen, auch Standards zu vereinheitlichen – wenn ich von Vereinheitlichung rede, meine ich nicht, dass man das Unterste, das am Boden liegt, nimmt, sondern ich rede davon, mit Qualität zu vereinheitlichen.

Diese Vereinheitlichung hat viele Facetten. Sie hat rechtliche: Es gibt derzeit bei Asylverfahren einen großen Unterschied, denn derselbe Fall wird in verschiedenen Ländern völlig unterschiedlich entschieden. Schon das alleine löst natürlich Ungleich­heit aus. Wenn jemand in einem Land nur zu 10 Prozent die Chance hat und in einem anderen Land zu 90 Prozent, dann muss die Politik daran interessiert sein, auch diese Standards – also nicht nur den Arbeitsmarktzugang und die sozialen Standards, sondern auch diese Standards der gleichen Möglichkeiten – der Länder zu vereinheit­lichen.

Zu den Fragen 15, 16 und 19:

Der Europäische Rat hat gestern vereinbart, dass wir alle unsere bestehenden Regelungen einschließlich der Dublin-Verordnung und des Schengener Besitzstandes wahren, anwenden und umsetzen, so, wie ich Ihnen das vorher auch ausgeführt habe.

In diesem Zusammenhang ist es wichtig, die Voraussetzungen – das haben wir gestern auch so formuliert – dafür zu schaffen, dass alle Mitgliedstaaten uneinge­schränkt am Dublin-System teilnehmen. Man soll sich nicht vornehmen, dass etwas ohnehin funktioniert, sondern man sollte den Mut haben, zu sagen: Ja, wir brauchen genau das, eine Weiterentwicklung und Voraussetzungen, die geschaffen werden müssen.

Zur Frage 27:

Während in Deutschland aktuell eine Aufnahme von Albanien, dem Kosovo und Montenegro in die Liste der sicheren Herkunftsstaaten geplant ist, hat Österreich diese Länder bereits im Jahr 2009 als sichere Herkunftsstaaten anerkannt. Dement­sprechend ist Deutschland als Ziel für Personen aus diesen Ländern ungleich attrak­tiver. So wurden etwa 45 Prozent der Asylanträge im ersten Halbjahr 2015 in Deutschland von Personen aus den Westbalkanstaaten gestellt. In Österreich beträgt diese Zahl etwa 7 Prozent.

Effektive und rasche Rückführungen in diese Länder sind auch durch das im Juni beschlossene Fremdenrechtsänderungsgesetz 2015 begünstigt; es wurde eine weitere Absenkung ermöglicht. So wurden von 8 593 Asylanträgen in den Monaten Juni/Juli gerade 44 beziehungsweise 0,5 Prozent von Personen aus dem Kosovo gestellt.

Zu den Fragen 28 und 30:

Nur Kriegsflüchtlinge haben Anrecht auf Asyl. Dieses Recht ist universell und unteilbar und kann nur gemeinsam gelebt werden.

 


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