Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll93. Sitzung / Seite 61

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„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler, wird aufgefordert, umgehend Initiativen auf internationaler Ebene zu setzen, die geeignet sind, im Rahmen eines UNO-Mandats Schutzzonen in den aktuellen Krisenregionen einzurichten.“

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Wir bitten um Unterstützung. (Beifall beim Team Stronach.)

17.52


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Steinbichler eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Ing. Lugar, Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Einrichtung von UNO-Schutzzonen in Krisenregionen“

eingebracht im Zuge der Debatte zur Dringlichen Anfrage der Abgeordneten KO Strache und weiterer Abgeordneter an den Bundeskanzler betreffend „Österreich im Ausnahmezustand - sichere Grenzen statt Asylchaos“

Die derzeit ungelöste Flüchtlingsproblematik wird bei anhaltender Dauer und stei­genden Flüchtlingszahlen die Kräfte der europäischen Staaten überfordern und deren Sozialsysteme an den Rand der Unfinanzierbarkeit bringen. Die derzeit praktizierte Vermengung von tat-sächlich vor Verfolgung Schutzsuchenden und jenen, die auf der Suche nach Verbesserung ihres Lebensstandards nach Europa kommen, zu einer einzigen, anonymen Masse an Flüchtlingen schadet allen Betroffenen.

Um diese Problematik wirksam und nachhaltig zu lösen, wird die Errichtung von Schutzzonen in den Krisenregionen und Herkunftsländern der Flüchtlinge unum­gänglich sein. Diese Schutzzonen müssen unter dem Mandat der UNO auf inter­nationaler Ebene geführt werden und den Flüchtenden die Möglichkeit geben, ihren rechtlichen Status klären zu lassen, um den Antritt einer lebensgefährlichen Reise unter illegalen Voraussetzungen a priori obsolet zu machen. Bei in den Schutzzonen eingerichteten Behördenvertretungen der potentiellen Zielländer werden Flüchtlinge ohne Gefahr und ohne dem unverhältnismäßig hohen Einsatz von finanziellen Mitteln dann gegebenenfalls in den Zielländern um Asyl ansuchen. Die Ver-fahren werden von den Asylsuchenden in den Schutzzonen abgewartet, die rechtlich korrekte Abwicklung garantiert dem mit positiven Bescheid versehen Asylsuchenden beim Eintreffen im Zielland einen legalen Status. Damit wird auch ein wirksamer Schritt gegen die Schlepperkriminalität getan, da lebensgefährliche und teure Beförderungen nach Europa unnötig werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


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