Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll93. Sitzung / Seite 69

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haben schon mehrfach mit Anträgen darauf hingewiesen und die Einführung tempo­rärer Grenzkontrollen in den verschiedenen Bundesländern, in eigentlich allen Bun­desländern, gefordert.

Ich bringe daher folgenden Entschließungsantrag neuerlich ein, sodass heute, Herr Bundeskanzler – Sie wissen, wo die Problematik liegt –, auch Ihre Fraktion zustimmen kann:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Einführung temporärer Grenzkontrollen in allen Bundesländern“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Inneres wird zur Verstärkung der inneren Sicherheit Österreichs aufgefordert, ehestmöglich einen Ge­set­zesentwurf vorzulegen, mit dem die derzeitigen gesetzlichen Regelungen im Grenz­kontrollgesetz betreffend temporärer Grenzkontrollen ausgeweitet und dadurch tempo­räre Grenzkontrollen unter vereinfachten Voraussetzungen ermöglicht werden. Insbe­sondere sollen die Staatsgrenzen zu Italien, Slowenien, Tschechien, Slowakei und Ungarn als Sofortmaßnahme umgehend Grenzschutz durch eine schnell auszubil­dende Grenzpolizei nach dem Vorbild der ehemaligen Grenzgendarmerie erhalten.“

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Das haben wir schon mehrfach gefordert. Sie können heute zustimmen.

Ich bringe noch einen zweiten Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „48 Stunden Asyl­verfahrensdauer laut Schweizer Modell“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, ehestmöglich beschleunigte Asylverfahren mit einer maximalen Erledigungsdauer von 48 Stunden – laut Schweizer Modell – einzu­führen.“

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Das hat auch einen Grund. Wenn Sie nämlich die Tore aufmachen, Herr Bundes­kanzler, und sagen, alle dürfen reinkommen, dann müssen wir auch wirklich schauen, und das haben Sie selber auch erkannt, dass sehr viele Wirtschaftsflüchtlinge dabei sind, dass wir diese heraussortieren können, und das im Schnellverfahren.

Es hat nicht umsonst – ich habe es gestern hier schon angeschnitten – der Vize­präsident der EU-Kommission bei einem Interview im ORF ganz deutlich gesagt, dass die Verfahren in Deutschland und in Österreich zu lange dauern, dass potenzielle Flüchtlinge, die eigentlich nicht den Flüchtlingsstatus verdienen, hier diese Plätze blockieren und sich im Sozialnetz aufhalten können; das sei zu verlockend. Deswegen hat Holland eine 10-Tage-Frist, die Schweiz hat eine 48-Tage-Frist. Es geht also


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