Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll93. Sitzung / Seite 71

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Nicht zuletzt reist mehr als die Hälfte aller Flüchtlinge, die nach Österreich kommt, mittlerweile über Ungarn ein. Alleine im Bezirk Neusiedl am See werden täglich bis zu 200 Menschen aufgegriffen, wie der ORF am 19.08.2015 online berichtete (http://burgenland.orf.at/news/stories/2727189/). Das Burgendland ist daher von der Flüchtlingssituation am stärksten betroffen. Dies ist aus traurigem Anlass offensichtlich, als sich die menschliche Tragödie, bei der 71 Flüchtlinge in einem ungarischen LKW qualvoll erstickten, in diesem Bundesland abspielte. Durch eine effiziente Grenz­kontrolle mittels Grenzpolizei hätte dieses grausame Schicksal vermutlich vermieden werden können.

Derzeit gibt es in Sondersituationen die Möglichkeit, Grenzkontrollen wiedereinzu­führen bzw. durchzuführen. Allerdings sind die Möglichkeiten im Sinne der §§ 10ff. Grenzkontrollgesetz sehr begrenzt.

Im September des Jahres 2014 äußerte bereits der burgenländische Landeshaupt­mann Hans Niessl, „dass die Sicherung der Schengen-Außengrenzen nicht jene Qualitätsstandards hat, die sie haben sollte. Solange die Sicherung nicht funktioniert, müssen wieder die Staaten entsprechende Kontrollen durchführen.“ ("Österreich" vom 13.09.2014)

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Inneres wird zur Verstärkung der inneren Sicherheit Österreichs aufgefordert, ehestmöglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, mit dem die derzeitigen gesetzlichen Regelungen im Grenzkontrollgesetz betreffend temporärer Grenzkontrollen ausgeweitet und dadurch temporäre Grenzkontrollen unter vereinfachten Voraussetzungen ermöglicht werden. Insbesondere sollen die Staatsgrenzen zu Italien, Slowenien, Tschechien, Slowakei und Ungarn als Sofortmaßnahme umgehend Grenzschutz durch eine schnell auszubildende Grenzpolizei nach dem Vorbild der ehemaligen Grenzgendarmerie erhalten.“

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Entschließungsantrag

des Abgeordneten Hagen

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „48 Stunden Asylverfahrensdauer laut Schweizer Modell“

eingebracht im Zuge der Debatte zur Dringlichen Anfrage der Abgeordneten KO Strache und weiterer Abgeordneter an den Bundeskanzler betreffend „Österreich im Ausnahmezustand - sichere Grenzen statt Asylchaos“

Wie man anhand der momentanen Flüchtlingssituation in Österreich sehen kann, ist das Innenministerium mit der Situation vollkommen überfordert, es bestehen akute Quartiernot und Chaos an den Grenzübergängen. Aufgrund der sich verschlechternden Lage in Syrien und anderen Krisenherden bzw. der Zunahme der Bedrohung durch den IS werden weitere Flüchtlingswellen jedoch nicht ausbleiben.

 


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