Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll94. Sitzung / Seite 18

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30. Von der kolportierten Finanzierungslücke in Höhe von rund 340 Millionen € soll es gelungen sein, einen Teil zu überbrücken. Wie viel Geld konnten Sie einsparen? In welchen Bereichen haben Sie Einsparungen erzielt? In welchen Bereichen konnten Sie Struktureffekte (z.B. Pensionierungen, sinkende SchülerInnenzahlen in Pflichtschulen o.ä.) nutzen, um das Sparziel zu erreichen?

31. Durch Stellenplanüberschreitungen der Länder im Pflichtschulbereich entstehen dem Bund jährlich Mehrkosten in Höhe von rund 33 Millionen €. Konnten diese Aus­gaben reduziert werden? Wenn ja, in welchem Ausmaß?

32. Ist die Auszahlung der LehrerInnengehälter angesichts der großen Finanzierungs­lücke im Bildungsbudget bis zum Jahresende 2015 gesichert?

33. Sind die für den Ausbau ganztägiger Schulformen reservierten Gelder 2015 in Hö­he von 160 Millionen € von den Ländern zur Gänze beansprucht worden? Wenn nein, werden die so frei gewordenen Mittel zur Überbrückung der Budgetlücke verwendet?

34. In welcher Höhe wurden im laufenden Jahr Mittel für den Ausbau ganztägiger Schulformen in Anspruch genommen? Mittel in welcher Höhe sind noch bis Jahres­ende 2015 verplant?

35. Gibt es Verhandlungen mit der Bundesimmobiliengesellschaft über die Stundung von Mieten, den Zahlungsaufschub fälliger Raten, die Reduktion von Mietzahlungen oder die Hintanstellung von Schulbau- und Schulsanierungsmaßnahmen, um Mittel für die Überbrückung der Budgetlücke im Bildungsressort frei zu machen? Wenn ja, in welcher Höhe und in welchem Zeitraum?

36. Die Budgetmittel für die Förderung und Unterstützung von SchülerInnen mit Behin­derungen bzw. Sonderpädagogischem Förderbedarf sind chronisch zu niedrig. Welche Anstrengungen gibt es, diesen Bereich ausreichend zu finanzieren und die Inklusion von SchülerInnen mit Behinderungen bzw. Sonderpädagogischem Förderbedarf ent­sprechend der UN-Behindertenrechtskonvention voranzutreiben?

37. Wird das Bundesministerium für Bildung und Frauen wie gefordert aus dem für 2016 mit 75 Millionen € dotierten „Integrationstopf“ des Bundesministerium für Finan­zen zusätzlich 25 Millionen € für die Förderung von Kindern und Jugendlichen, die als Flüchtlinge nach Österreich gekommen sind erhalten? Handelt es sich bei diesen Mit­teln um einen einmaligen Zuschuss oder stehen diese Gelder ab 2016 jährlich für Inte­grationsmaßnahmen zur Verfügung?

38. Werden die Mittel für die Sprachförderung von außerordentlichen SchülerInnen, die derzeit mit 24 Millionen € pro Jahr bzw. 440 Dienstposten dotiert sind, angesichts des Mehrbedarfs erhöht? Wenn ja in welchem Ausmaß?

39. Werden die Sprachförderkurse für außerordentliche SchülerInnen (gemäß § 8e Abs.1 des Schulorganisationsgesetzes), die mit Ende des Schuljahres 2015/16 auslau­fen, wiederum verlängert? Wenn ja, wann ist mit einer entsprechenden Gesetzesvor­lage zu rechnen? Wenn ja, wird es sich wieder um eine auf zwei Jahre befristete Maßnahmen handeln? Wenn ja, wird die Maßnahme wieder mit 440 Dienstposten oder 24 Millionen € gedeckelt sein? Wenn nein, welche alternativen Angebote der laufenden Sprachförderung für außerordentliche SchülerInnen sind geplant?

40. Wie kann abseits der starren Regelungen des Finanzausgleichs sichergestellt wer­den, dass bei wachsenden SchülerInnenzahlen während des Schuljahres ausreichend zusätzliches Lehrpersonal bereitgestellt wird?

41. Welche Möglichkeiten hat das Bundesministerium für Bildung und Frauen, einen durch die Flüchtlingssituation oder durch Binnenmigration kurzfristig auftretenden (re­gionalen) Mehrbedarf an Lehrkräften zu finanzieren?

 


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