Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll94. Sitzung / Seite 33

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

und andere Dinge vermittelt bekommen, habe ich, wie gesagt, vier Projekte einge­reicht. Die Entscheidung erwarte ich demnächst.

Zur Frage 39:

Dazu möchte ich Folgendes sagen: Ja, eine Verlängerung ist notwendig, und ich bin davon überzeugt, dass sie positiv erledigt wird. Da geht es um die Sprachförderung, da muss alle zwei Jahre von mir beim Finanzminister angesucht werden. Ich gehe davon aus, dass gerade in Zeiten wie diesen die Verlängerung kein Problem darstellen sollte.

Zur Frage 40:

Bei jeder Überschreitung, wenn sozusagen mehr Schülerinnen und Schüler ins System kommen, muss auch zusätzliches Personal aufgenommen werden. Das bedingt ein Automatismus im Finanzausgleich, daher wird es wie in der Vergangenheit auch hei­ßen: mehr SchülerInnen – mehr LehrerInnen.

Zu den Fragen 41 bis 43:

Noch einmal: Wir haben versucht, mit diesen vier Projekten – interkulturelle Teams an Schulen, mehr Sprachförderung im Pflichtschulbereich auf der einen Seite, auf der an­deren Seite in berufsbildenden mittleren Schulen den Sprachförderbedarf durch Sprach­kurse zu decken, aber auch Basisbildung und Pflichtschulabschluss in der Erwachse­nenbildung, das sind die anderen zwei Projekte – das Auslangen zu finden, damit wir die Zugänge von Kindern und Jugendlichen, die in unser System kommen, bewältigen können.

Zur Frage 44:

Die Mittel bis 2017 sind gesichert; im Bereich der Basisbildung konnten wir sogar ver­doppeln. Wir haben 75 Millionen € im System im Bereich der Erwachsenenbildung; da­von profitieren nicht nur Jugendliche ab 15, sondern auch Erwachsene, die nicht gut lesen, schreiben und rechnen können und dadurch Abschlüsse machen können. Es könnte immer mehr sein, aber ich gehe davon aus, dass es verlängert wird. Das ist neu zu verhandeln.

Zur Frage 45:

Ja, natürlich. An Pädagogischen Hochschulen gibt es jetzt schon Fortbildungsange­bote, Lehrgänge zu frühsprachlichen Förderungen, Förderungen für Kindergartenpäda­gogInnen, für LehrerInnen in der Volksschule, für LehrerInnen an den BAKIPs. Inhalt sind Modelle der frühen Sprachförderung, Erstsprache, Zweitsprache, und Fragen wie etwa wie individuell der Unterricht sein kann und wie Fördermaßnahmen ausschauen können.

Zur Frage 46:

Es ist möglich, über Sonderverträge Menschen mit abgeschlossener Ausbildung in Deutsch als Fremdsprache, Deutsch als Zweitsprache auch ohne Lehramtsstudium in unseren Bildungseinrichtungen einzusetzen. Die Genehmigungspflicht unterliegt dem Bundeskanzleramt, und wir müssen da natürlich das Ausländerinnen-, Ausländerbe­schäftigungsgesetz berücksichtigen – aber das ist ja Voraussetzung.

Zur Frage 47:

Diese Variante – zehnte Schulstufe wo? – wird gerade von meinen RechtsexpertInnen geprüft, und wenn die Prüfung positiv ausfällt, braucht man eine Diskussion über die Ressourcenzuteilung. Also wenn das mehr Planstellen in diesem Bereich bedeutet, dann müssen diese auch genehmigt werden. Wenn das nicht der Fall wäre – zum Bei­spiel in unseren Handelsschulen, wo wir weniger Schülerinnen und Schüler haben –, kann man genauso mit guter Sprachförderung über 15-jährige Jugendliche unterbrin­gen. Für diesen Weg würde ich sehr plädieren.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite