5. Organisation: Eigenverantwortliche Anordnung der Unterrichtszeit und Gestaltung des Tagesablaufs, Ganztagsschulen mit Unterscheidung von Unterrichts- und Öffnungszeiten, Öffnung der Schulen in Ferienzeiten.
6. Qualität: Selbstevaluation und Qualitätsentwicklung verknüpft mit externer Qualitätskontrolle und Teilnahme an systemischen Outcome-Überprüfungen (Bildungsstandards).
Wirkungsorientierte Steuerung durch das Bildungsressort
1. Rahmenbedingungen: Gesetzgebungskompetenz beim Bund und Entfall der Ausführungsgesetzgebung, neues und verschlanktes Schulgesetz, einheitliches Dienstrecht.
2. Inhaltliche Steuerung: Definition von Bildungszielen und Festlegung der Lehrpläne in allen Schulstufen und -arten, Festlegung der Bildungsstandards und der zu erreichenden Kompetenzniveaus.
3. Qualitätssicherung: Verbindlicher Qualitätsrahmen für alle Schulen sowie neue, weisungsunabhängige Qualitätssicherungsstelle für die externe Evaluierung der Schulen.
4. Aus- und Weiterbildung: Verantwortung für die Ausbildung aller PädagogInnen, Qualifizierung für Führungsfunktionen im Schulwesen, Sicherstellung des Fort- und Weiterbildungsangebots.
5. Finanzierung: Anhand einer formelbasierten (Pro-Kopf-)Finanzierung für die einzelnen Schulstandorte außerhalb des Finanzausgleichs. Darüber hinaus gibt es zusätzliche Mittel für sozialindizierte Schwerpunkte.
Schlankes Unterstützungssystem für Bildungseinrichtungen
1. Unterstützung: Wenn Schulen hohe Autonomie mit mehr Gestaltungsmöglichkeiten haben und eine wirkungsvolle Steuerung durch den Bund existiert, ist der Bedarf an „Schulverwaltung“ gering. Die mittlere Ebene der Schulorganisation wird zu einer schlanken „Supporteinheit“, die nahe bei den Schulen arbeitet.
2. Ansprechpartner: Diese mittlere Ebene ist zentraler Ansprechpartner für die Schulen und den Bund. Sie unterstützt die Schulen in Fragen der pädagogischen Entwicklung, des Personalmanagements und bei finanziellen Angelegenheiten wie der Ressourcenzuteilung und dem Controlling des Mitteleinsatzes.
3. Schulträger: In Ländern wie Südtirol oder den Niederlanden haben sich solche Modelle bewährt: Jede Schule hat einen Schulträger, er kann und soll mehrere Schulen betreiben. Bund, Länder und Gemeinden, Gemeindeverbünde, Organisationen und Einzelpersonen können (einzeln oder in Zusammenarbeit) Schulträger sein. Schulträger öffentlicher Bildungseinrichtungen sind gemeinnützig und agieren nicht hoheitlich. Schulträger werden vom Bundesministerium nach zu definierenden Standards akkreditiert.
4. Koordination: „Educational Boards“ unterstützen den Bund bei regionalen Standortkonzepten und Schwerpunktsetzungen sowie der Initiierung eines ausreichenden schulischen Angebots. Ihre Verantwortungsgebiete orientieren sich organisch (auch über Bezirks- und Landesgrenzen hinweg) an den Erfordernissen regionaler Bildungseinzugsgebiete.
Folgende Proponent_innen betonen ihren Willen und ihre Entschlossenheit zur Mitarbeit bei einer umfassenden Bildungsreform. Sie alle haben ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit klar gemacht und tragen diese Forderungen auch mit:
Hannes Androsch, Volksbegehren Bildungsinitiative, Initiator
Georg Kapsch, Industriellenvereinigung, Präsident
Othmar Karas, Hilfswerk Österreich, Präsident
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