Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll94. Sitzung / Seite 51

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

5. Organisation: Eigenverantwortliche Anordnung der Unterrichtszeit und Gestaltung des Tagesablaufs, Ganztagsschulen mit Unterscheidung von Unterrichts- und Öffnungs­zeiten, Öffnung der Schulen in Ferienzeiten.

6. Qualität: Selbstevaluation und Qualitätsentwicklung verknüpft mit externer Qualitäts­kontrolle und Teilnahme an systemischen Outcome-Überprüfungen (Bildungsstandards).

Wirkungsorientierte Steuerung durch das Bildungsressort

1. Rahmenbedingungen: Gesetzgebungskompetenz beim Bund und Entfall der Ausfüh­rungsgesetzgebung, neues und verschlanktes Schulgesetz, einheitliches Dienstrecht.

2. Inhaltliche Steuerung: Definition von Bildungszielen und Festlegung der Lehrpläne in allen Schulstufen und -arten, Festlegung der Bildungsstandards und der zu erreichen­den Kompetenzniveaus.

3. Qualitätssicherung: Verbindlicher Qualitätsrahmen für alle Schulen sowie neue, wei­sungsunabhängige Qualitätssicherungsstelle für die externe Evaluierung der Schulen.

4. Aus- und Weiterbildung: Verantwortung für die Ausbildung aller PädagogInnen, Qua­lifizierung für Führungsfunktionen im Schulwesen, Sicherstellung des Fort- und Wei­terbildungsangebots.

5. Finanzierung: Anhand einer formelbasierten (Pro-Kopf-)Finanzierung für die einzel­nen Schulstandorte außerhalb des Finanzausgleichs. Darüber hinaus gibt es zusätzli­che Mittel für sozialindizierte Schwerpunkte.

Schlankes Unterstützungssystem für Bildungseinrichtungen

1. Unterstützung: Wenn Schulen hohe Autonomie mit mehr Gestaltungsmöglichkeiten haben und eine wirkungsvolle Steuerung durch den Bund existiert, ist der Bedarf an „Schulverwaltung“ gering. Die mittlere Ebene der Schulorganisation wird zu einer schlan­ken „Supporteinheit“, die nahe bei den Schulen arbeitet.

2. Ansprechpartner: Diese mittlere Ebene ist zentraler Ansprechpartner für die Schulen und den Bund. Sie unterstützt die Schulen in Fragen der pädagogischen Entwicklung, des Personalmanagements und bei finanziellen Angelegenheiten wie der Ressourcen­zuteilung und dem Controlling des Mitteleinsatzes.

3. Schulträger: In Ländern wie Südtirol oder den Niederlanden haben sich solche Mo­delle bewährt: Jede Schule hat einen Schulträger, er kann und soll mehrere Schulen betreiben. Bund, Länder und Gemeinden, Gemeindeverbünde, Organisationen und Ein­zelpersonen können (einzeln oder in Zusammenarbeit) Schulträger sein. Schulträger öffentlicher Bildungseinrichtungen sind gemeinnützig und agieren nicht hoheitlich. Schulträger werden vom Bundesministerium nach zu definierenden Standards akkredi­tiert.

4. Koordination: „Educational Boards“ unterstützen den Bund bei regionalen Standort­konzepten und Schwerpunktsetzungen sowie der Initiierung eines ausreichenden schu­lischen Angebots. Ihre Verantwortungsgebiete orientieren sich organisch (auch über Bezirks- und Landesgrenzen hinweg) an den Erfordernissen regionaler Bildungsein­zugsgebiete.

Folgende Proponent_innen betonen ihren Willen und ihre Entschlossenheit zur Mitar­beit bei einer umfassenden Bildungsreform. Sie alle haben ihre Bereitschaft zur Zu­sammenarbeit klar gemacht und tragen diese Forderungen auch mit:

Hannes Androsch, Volksbegehren Bildungsinitiative, Initiator

Georg Kapsch, Industriellenvereinigung, Präsident

Othmar Karas, Hilfswerk Österreich, Präsident

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite