Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger und Kollegen
betreffend Umsetzung des 10 Punkte Forderungprogramms der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung bezüglich Elementarbildung
eingebracht im Zuge der Sondersitzung „Bildungsreform 2015: Großer Wurf oder der nächste Flop“
In Fragen der elementaren Bildung herrscht
derzeit leider Stillstand in Österreich. Die Verabschiedung eines
Bundesrahmengesetzes für Kindergärten zur Sicherstellung qualitativer
Mindeststandards wird bis heute blockiert. Gleiches gilt für das zweite
verpflichtende Kindergartenjahr. Die Bundesregierung hat es immer noch
nicht geschafft, die Zuständigkeit für elementare
Bildungseinrichtungen einheitlich in Bundeskompetenz zu
überführen, sie ist entweder nicht in der Lage oder nicht willens,
die anstehenden Herausforderungen mit nachhaltig tauglichen Strategien
anzugehen. Die Vermutung liegt nahe, dass hier macht- und parteipolitische
Interessen der Landeshauptleute die Ursache dieser Blockade sind. Es kann
aber nicht sein, dass der Bund zahlt, während die Landeshauptleute
anschaffen. Diese Art des Spendierföderalismus tut uns im
Gesundheitssystem nicht gut und schadet uns auch massiv im Bildungsbereich. Dabei
ist die inhaltliche Stoßrichtung seit Langem klar. Diesbezüglich
gibt es aber auch erfreuliche und bemerkenswerte Entwicklungen in jüngster
Zeit. Die Industriellenvereinigung, die
Bundesarbeitskammer Österreich, die Landwirtschaftskammer Österreich,
der Österreichische Gewerkschaftsbund sowie die Wirtschaftskammer
Österreich haben sich in dem gemeinsamen Konzept „Der Zukunft
der Elementarbildung in Österreich“ auf folgende zehn
Forderungen geeinigt (Quelle: http://www.iv-net.at/d4689/
zukunft_der_elementarbildung_in_oesterreich_sozialpartner_und_iv.pdf):
1. Elementarbildung in Bundeskompetenz
Änderung der Bundesverfassung mit einer Kompetenzverlagerung zum Bund in Hinblick auf Struktur- und Organisationsfragen: Elementare Bildungseinrichtungen erfüllen einen Bildungsauftrag. Der Bund (Bildungsressort) muss seine Verantwortung vor allem hinsichtlich der Gesetzgebung wahrnehmen, wie das in fast allen EU-Staaten die Regel ist. Vorletztes und letztes Kindergartenjahr verpflichtend und kostenfrei: Ausgenommen davon ist nur die Verpflegung. Auch für die ersten vier Jahre darf keinem Kind aus Kostengründen die Inanspruchnahme elementarer Bildung verwehrt sein. Mittelfristiges Ziel ist es, die gesamte vorschulische Bildung kostenfrei zu stellen.
2. Aus 9 mach 1 − ein Bundesrahmengesetz für elementare Bildungseinrichtungen
Österreichweites Bundesrahmengesetz mit einheitlichen und verbindlichen Standards auf hohem Niveau: Es regelt u.a. den Bildungsplan für Null- bis Sechsjährige, die Aus- und Fortbildung des Personals (einschließlich der unterstützenden Kräfte), die Kinderanzahl pro Gruppe und Fachkraft-Kind-Schlüssel, Vor- und Nachbereitungszeiten, räumliche Erfordernisse und Ausstattung, Öffnungszeiten und Elternbeiträge sowie perspektivisch den Rechtsanspruch auf einen Platz. Dieses Bundesrahmengesetz soll auch Tageseltern umfassen.
3. Flächendeckendes Angebot mit umfassenden Öffnungszeiten
Ausbau der Plätze in der elementaren Bildung: Ziel ist ein flächendeckendes Angebot auch bei den Unter-3-Jährigen. Ausweitung der Öffnungszeiten: Für die Eltern der betreuten Kinder muss eine ganzjährige Vollzeitbeschäftigung möglich sein. Ausbildungsoffensive: Damit soll ausreichend qualifiziertes Personal gesichert werden. Zusätzliche
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