Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll94. Sitzung / Seite 66

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Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger und Kollegen

betreffend Umsetzung des 10 Punkte Forderungprogramms der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung bezüglich Elementarbildung

eingebracht im Zuge der Sondersitzung „Bildungsreform 2015: Großer Wurf oder der nächste Flop“

In Fragen der elementaren Bildung herrscht derzeit leider Stillstand in Österreich. Die Verabschiedung eines Bundesrahmengesetzes für Kindergärten zur Sicherstellung qualitativer Mindeststandards wird bis heute blockiert. Gleiches gilt für das zweite ver­pflichtende Kindergartenjahr. Die Bundesregierung hat es immer noch nicht geschafft, die Zuständigkeit für elementare Bildungseinrichtungen einheitlich in Bundeskompe­tenz zu überführen, sie ist entweder nicht in der Lage oder nicht willens, die anste­henden Herausforderungen mit nachhaltig tauglichen Strategien anzugehen. Die Ver­mutung liegt nahe, dass hier macht- und parteipolitische Interessen der Landeshaupt­leute die Ursache dieser Blockade sind. Es kann aber nicht sein, dass der Bund zahlt, während die Landeshauptleute anschaffen. Diese Art des Spendierföderalismus tut uns im Gesundheitssystem nicht gut und schadet uns auch massiv im Bildungsbereich. Da­bei ist die inhaltliche Stoßrichtung seit Langem klar. Diesbezüglich gibt es aber auch erfreuliche und bemerkenswerte Entwicklungen in jüngster Zeit. Die Industriellenver­einigung, die Bundesarbeitskammer Österreich, die Landwirtschaftskammer Österreich, der Österreichische Gewerkschaftsbund sowie die Wirtschaftskammer Österreich ha­ben sich in dem gemeinsamen Konzept „Der Zukunft der Elementarbildung in Öster­reich“ auf folgende zehn Forderungen geeinigt (Quelle: http://www.iv-net.at/d4689/
zukunft_der_elementarbildung_in_oesterreich_sozialpartner_und_iv.pdf):

1. Elementarbildung in Bundeskompetenz

Änderung der Bundesverfassung mit einer Kompetenzverlagerung zum Bund in Hin­blick auf Struktur- und Organisationsfragen: Elementare Bildungseinrichtungen erfüllen einen Bildungsauftrag. Der Bund (Bildungsressort) muss seine Verantwortung vor al­lem hinsichtlich der Gesetzgebung wahrnehmen, wie das in fast allen EU-Staaten die Regel ist. Vorletztes und letztes Kindergartenjahr verpflichtend und kostenfrei: Ausge­nommen davon ist nur die Verpflegung. Auch für die ersten vier Jahre darf keinem Kind aus Kostengründen die Inanspruchnahme elementarer Bildung verwehrt sein. Mittel­fristiges Ziel ist es, die gesamte vorschulische Bildung kostenfrei zu stellen.

2. Aus 9 mach 1 − ein Bundesrahmengesetz für elementare Bildungseinrichtungen

Österreichweites Bundesrahmengesetz mit einheitlichen und verbindlichen Standards auf hohem Niveau: Es regelt u.a. den Bildungsplan für Null- bis Sechsjährige, die Aus- und Fortbildung des Personals (einschließlich der unterstützenden Kräfte), die Kinder­anzahl pro Gruppe und Fachkraft-Kind-Schlüssel, Vor- und Nachbereitungszeiten, räum­liche Erfordernisse und Ausstattung, Öffnungszeiten und Elternbeiträge sowie perspek­tivisch den Rechtsanspruch auf einen Platz. Dieses Bundesrahmengesetz soll auch Ta­geseltern umfassen.

3. Flächendeckendes Angebot mit umfassenden Öffnungszeiten

Ausbau der Plätze in der elementaren Bildung: Ziel ist ein flächendeckendes Angebot auch bei den Unter-3-Jährigen. Ausweitung der Öffnungszeiten: Für die Eltern der be­treuten Kinder muss eine ganzjährige Vollzeitbeschäftigung möglich sein. Ausbildungs­offensive: Damit soll ausreichend qualifiziertes Personal gesichert werden. Zusätzliche


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