Betreuungsangebote für Randzeiten und Wochenenden (z.B. Tageseltern): Elementare Bildungsangebote sollen optimal ergänzt werden.
4. Fortsetzung der Bundesförderung und laufende Finanzierung nach Leistungserbringung
Weiterentwicklung der Anstoßfinanzierung des Bundes: Sie soll bis zur Einführung eines Bundesrahmengesetzes bzw. der Erreichung flächendeckender Versorgung mit umfassenden Öffnungszeiten weitergeführt und um konkrete Wirkungsziele ergänzt werden. Verknüpfung der laufenden Finanzierung mit der Leistungserbringung: Künftig soll die Finanzierung mit dem tatsächlichen bereitgestellten Angebot verknüpft werden, indem Zuschüsse pro betreutem Kind (differenziert nach Alter der Kinder, Öffnungszeit etc.) ausbezahlt werden. Umsetzung des im Regierungsprogramm verankerten Pilotprojekts zur Aufgabenorientierung im Finanzausgleich: Dies versteht sich als erster Schritt. Mittelfristig sollen weitere Schritte für einen direkten Zugang der Einrichtungen zu den Mitteln geprüft werden.
5. Qualifizierungsschub in der Ausbildung
Anhebung des gesamten Ausbildungsniveaus auf mehreren Ebenen: Dies erfolgt durch eine einheitliche und bessere Ausbildung der unterstützenden Kräfte auch zur pädagogischen Assistenz, eine Neuausrichtung der BAKIP als BMHS sowie die schrittweise Tertiärisierung für Elementar- und HortpädagogInnen. Für die Ausbildung der Tageseltern sind bundesweit einheitliche Qualitätskriterien vorzusehen, die an die Ausbildungsstandards der pädagogischen Berufe anschließen und somit eine schrittweise Höherqualifizierung ermöglichen. Ausbau der Lehrstühle für Elementarpädagogik und Einrichtung von Kooperationsmodellen der Ausbildungsstätten mit PH, FH, und Universitäten: Die Ausbildungsschiene der derzeitigen BAKIP bzw. der BAKIP-Kollegs ist bis zur Erarbeitung und Verwirklichung tertiärer Modelle als (post-)sekundäres Angebot weiter anzubieten. Verpflichtende Fort- und Weiterbildung für alle Fachkräfte: Die Ausbildungsinhalte des Bildungs-Rahmen-Plans werden in allen Ausbildungs- und Weiterbildungscurricula verankert. Eine Anhebung der Entlohnung auch im Hinblick auf Höherqualifizierung ist für alle MitarbeiterInnen in diesem Bereich erforderlich.
6. Ganzheitliches Lernen und Fördern
Verbindliche Umsetzung der Inhalte des bundesländerübergreifenden Bildungs-Rahmen-Plans in elementaren Bildungseinrichtungen: Kinder sollen sich spielerisch in unterschiedlichen Lernfeldern optimal entfalten können – sprachlich, musisch, gestalterisch, motorisch oder im Bereich Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT). Dabei bedarf es auch eines gendersensiblen und interkulturellen Zugangs. Sprachbildung als Teil eines durchgängigen, strukturierten und nachhaltigen Bildungssprachförderkonzepts: Es erstreckt sich über alle Bildungsstufen und bis zum Ende der Schullaufbahn. Der Fokus ist dabei – unter gleichzeitiger Wertschätzung der jeweiligen Erstsprache – auf das Erlernen von Deutsch als relevanter Bildungssprache zu legen. Laufende Entwicklungsstandsfeststellungen: Sie sind auch Basis für individuelle Fördermaßnahmen, Sprachbildungsaktivitäten und die Unterstützung beim Übertritt in die Schule. Sie werden unterstützt durch ressourcenorientierte Beobachtungsinstrumente und die Dokumentation der individuellen Entwicklungsschritte (z.B. Portfolios).
7. Mehr Diversität
Mehr Wertschätzung und Anerkennung für elementarpädagogische Berufe als gleichwertige pädagogische Professionen: Zur Erhöhung der Diversität im Berufsfeld sind zudem umfassende Maßnahmen in Bezug auf Geschlecht, Kultur und Sprache, sowie (Zusatz-)Qualifikation notwendig. Erhöhung des Männeranteils: Dies erfordert klare Zielvorgaben, Förderprogramme für „Männer in die Elementarpädagogik“, den Ausbau der tertiären bzw. post-sekundären Angebote, Schwerpunktsetzungen bei den Ausbil-
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